Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung in knapp 2 Monaten
Und wieder gibt es eine Erfolgsmeldung bei der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages bei der Allianz Lebensversicherung:
Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es für einen Mandanten gelungen, einen Allianz Basisrente KomfortDynamik – Vertrag, der 2016 abgeschlossen wurde, rückabzuwickeln wegen unvollständiger Verbraucherinformationen. Unser Mandant hatte zum 1.4.2016 den Basisrentenvertrag abgeschlossen und die hierfür vorgesehenen Beiträge bis zuletzt bezahlt. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei und dem gut begründeten und am 3. September 2025 erklärten Widerruf erklärte sich die Allianz mit Schreiben vom 29. Oktober 2025 final bereit, die Rückabwicklung außergerichtlich vorzunehmen. Unser Mandant kann sich nunmehr über einen Rückabwicklungsbetrag von knapp 25.000,00 € freuen!
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen ist deshalb bemerkenswert, weil der Vertrag aus dem Jahr 2016 stammt und die dort verwendete Widerrufsbelehrung eigentlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Unsere Kanzlei hat jedoch bei der Allianz bereits mehrfach mit der Argumentation des Vorliegens von unvollständigen Verbraucherinformationen eine Rückabwicklung erreicht, erfreulicherweise nun auch in diesem Fall. Wir können daher nur an alle Basisrenten-Inhaber appellieren: Lassen Sie Ihren Basisrentenvertrag auf die Möglichkeit eines Widerrufs und damit eine erfolgreiche Rückabwicklung überprüfen anstatt der nicht erfreulichen Dinge zu harren, die dann vertraglich vorgesehen wären: nämlich den Erhalt einer regelmäßig äußerst unbefriedigenden und im Verhältnis zu den Einzahlungen „mickrigen“ Rentenzahlung!