Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von 2 Monaten
Die Rückabwicklungen von Basisrentenverträgen nehmen weiter Fahrt auf: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es wieder einmal gelungen, für einen Mandanten einen bei der Allianz Lebensversicherung AG abgeschlossenen Basisrenten-Vertrag rückabzuwickeln. Unser Mandant hatte im August 2008 den Allianz Basisrenten-Vertrag Klassik abgeschlossen und nach jahrelanger Beitragszahlung sich an unsere Kanzlei gewandt, nachdem er auf Facebook einen entsprechenden Bericht unserer Kanzlei über die Widerrufsmöglichkeit eines Basisrenten-Vertrages gesehen hatte. Sodann wurden wir beauftragt, den Widerruf durchzusetzen nach erfolgter positiver Vorprüfung. Der Widerruf wurde mit Schreiben unserer Kanzlei vom 22.06.2026 erklärt; die Allianz erkannte den Widerruf 2 Monate, nämlich mit Schreiben vom 20.08.2026 an und verpflichtete sich zur Auszahlung eines Betrages von knapp 53.000,00 €.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg beim Widerruf eines Basisrenten-Vertrages konnte wieder einmal gegen die Allianz Lebensversicherung AG erzielt werden und lässt vor allem die Tendenz vieler Versicherungen erkennen, nunmehr auch bereits außergerichtlich einzulenken. Insbesondere in den Jahren 2024 und 2025 musste unsere Kanzlei noch relativ viele Gerichtsverfahren einleiten, um einen Widerruf durchzusetzen. Nachdem nunmehr eine Vielzahl positiver Entscheidungen ergangen sind bzw. erfreuliche Vergleiche geschlossen wurden, stellen wir fest, dass viele Versicherungen weitere Gerichtsverfahren scheuen und bei einem entsprechenden Anschreiben unserer Kanzlei dann auch relativ zügig einlenken.
Unsere Kanzlei hat nicht nur vor dem höchsten Zivilgericht in Deutschland, dem Bundesgerichtshof bereits einen Basisrenten-Vertrag erfolgreich rückabgewickelt, sondern auch schon vor vielen Oberlandesgerichten ähnliche Erfolge erzielt. Die Fachanwaltskanzlei Seehofer ist somit bei allen Versicherungen mehr als bekannt. Wir empfehlen Ihnen, sofern Sie Ihren Basisrenten-Vertrag widerrufen möchten, die jahrelange Erfahrung unserer Kanzlei sowie die erzielten Erfolge zu nutzen, zunächst gerne im Wege einer kostenfreien Vorprüfung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!