Wieder einmal ist es der Fachanwaltskanzlei Seehofer für einen Mandanten gelungen, die Rückabwicklung eines Allianz-Basisrentenvertrages zu erreichen und zwar innerhalb von 3 Wochen:
Unser Mandant hatte zum 01.08.2009 eine Allianz BasisRente Klassik abgeschlossen und die Beiträge bis zum Jahr 2020 einbezahlt. Die Beratung war über die damalige MLP erfolgt. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei wurde sodann der gut begründete Widerruf mit Schreiben vom 28.05.2026 erklärt. Die Allianz erkannte den Widerruf schließlich mit Schreiben vom 17.06.2026 an, sodass unser Mandant einen Rückabwicklungsbetrag von 83.740,00 € erhält.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG spricht Bände: Erfreulicherweise ist uns dieser Erfolg von nur innerhalb 3 Wochen gelungen. Wir gehen daher davon aus, dass die Allianz, mit der unsere Kanzlei schon eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren erfolgreich abgeschlossen hat, weiß, dass wir bei bestehenden Erfolgsaussichten keine Scheu zeigen, die Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen, sodass eine deutliche Zunahme der außergerichtlichen Erfolge zu verzeichnen ist. Dies betrifft vor dem Hintergrund der Hunderten von unserer Kanzlei geführten Gerichtsverfahren nicht nur die Allianz Lebensversicherung, sondern sämtliche weitere Anbieter von Basisrenten, insbesondere in den Vertragsjahren 2008 und 2009. Wir machen aber die Erfahrung, dass beispielsweise neben der Allianz auch die Basisrentenverträge bei der Standard Life, der Nürnberger Lebensversicherung sowie der Zurich Deutscher Herold, die etwa in der Zeit von 2008 bis 2016 (zum Teil auch noch später) abgeschlossen wurden, erfolgreich widerrufen werden können. Nutzen auch Sie die Chance, Ihren Basisrentenvertrag auf die Möglichkeit eines erfolgreichen Widerrufs hin überprüfen zu lassen. Unsere diesbezügliche Vorprüfung ist kostenfrei!