Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht im Januar 2026 Rückabwicklung in gut 2 Monaten
Wieder gibt es eine erfreuliche Meldung bei der Rückabwicklung von Basisrenten, die bei der Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossen worden waren: Unser Mandant hatte zum 1. September 2008 eine Allianz Basisrente InvestGarantie abgeschlossen und bis kurz vor dem Widerruf monatliche Beiträge einbezahlt. Nach Beratung durch unsere Kanzlei im November 2025 wurde sodann mit Schreiben vom 27. November 2025 der gut begründete Widerruf erklärt; die Allianz erklärte sich schließlich mit Schreiben vom 15. Januar 2026 zur Rückabwicklung bereit, sodass unser Mandant sich über einen Rückabwicklungsbetrag von 25.164,06 € freuen kann.
Erfreulicher Nebeneffekt auch vor dem Hintergrund der vielfach thematisierten und angeblich drohenden hohen steuerlichen Nachforderungen bei einer erfolgten Rückabwicklung: Unser Mandant muss insgesamt 1.380,39 € an das Finanzamt zurückerstatten, also gut 7 % der Auszahlungssumme.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg bei der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages, der über die Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossen wurde, ist nicht nur wegen seines erfreulichen Abschlusses bemerkenswert, sondern auch deshalb, weil unser Mandant lediglich mit einer steuerlichen Rückzahlungsforderung für die Jahre 2018-2020 konfrontiert wurde in einer Höhe von 1.380,39 €, also gut 7 % der Auszahlungssumme. Dies deckt sich mit unseren Erfahrungen aus Parallelfällen, wonach insbesondere auch wegen der geltenden Verjährungsvorschriften eine vollständige Rückerstattung der steuerlichen Vorteile nur schwer durchsetzbar erscheint.
Dieser Allianz-Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass es sich in den allermeisten Fällen mehr als lohnen dürfte, die Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages in Angriff zu nehmen. Unsere Kanzlei steht hier jederzeit und gerne für eine kostenfreie Vorprüfung zur Verfügung.