Fachanwaltskanzei Seehofer erreicht vollständige Rückabwicklung innerhalb von knapp 2 Monaten
Die Erfolgsaussichten bei der Rückabwicklung von Basisrenten werden oftmals an den Jahren 2008 und 2009 gemessen, da regelmäßig bei Abschlüssen in diesen Jahren gute Aussichten auf eine Rückabwicklung bestehen. Natürlich ist stets der Einzelfall maßgeblich; umso erfreulicher ist es, dass es unserer Kanzlei für einen Mandanten gelungen ist, einen Basisrentenvertrag IndexSelect, der bei der Allianz Lebensversicherungs AG im Jahr 2017 abgeschlossen wurde, nunmehr rückabzuwickeln. Der von unserer Kanzlei gut begründete Widerruf wurde mit Schreiben vom 30.03.2026 erklärt; die Allianz erkannte schließlich mit Schreiben vom 28.05.2026 den Widerruf an, sodass sich unser Mandant über einen Auszahlungsbetrag von 44.531,82 EUR freuen kann trotz der Tatsache, dass der Vertrag bereits seit Februar 2024 beitragsfrei gestellt worden war.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Es passiert nicht häufig, dass Basisrentenverträge aus dem Jahr 2017 außergerichtlich rückabgewickelt werden können. Ein solcher Erfolg ist unserer Kanzlei nunmehr im Mai 2026 gelungen, was wir darauf zurückführen, dass unsere Kanzlei bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren gegen die Allianz geführt und dabei sehr viele Erfolge erzielt hat. Profitieren auch Sie vom Erfahrungsschatz unserer Kanzlei sowie den seit mehr als 10 Jahren geführten gerichtlichen Verfahren und lassen auch Sie, wenn Sie die Rückabwicklung Ihres Basisrentenvertrages wünschen, gerne Ihren Vertrag kostenfrei von unserer Kanzlei überprüfen, ob eine Möglichkeit zur Rückabwicklung besteht. Wir freuen uns auf Sie!