Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von 6 Wochen
Die Erfolge bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträge, insbesondere bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, setzen sich fort: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es gelungen, einen Basisrentenvertrag mit der Bezeichnung: Allianz BasisRente IndexSelect, der im Jahr 2012 abgeschlossen wurde, innerhalb von gut 6 Wochen rückabzuwickeln. Unser Mandant hatte sich im Jahr 2025 an unsere Kanzlei gewandt und sodann nach entsprechender Beratung im Juni 2026 dazu entschlossen, den Basisrentenvertrag zu widerrufen. Sodann wurde der Widerruf mit Schreiben unserer Kanzlei vom 08.06.2026 erklärt. Gute 6 Wochen später, also mit Schreiben vom 22.07.2026, erkannte die Allianz den ausgesprochenen Widerruf an und verpflichtete sich zur Auszahlung eines Betrages in Höhe von 101.089,79 Euro.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg gegen die Allianz beweist einmal mehr, dass es sich lohnt, Basisrentenverträge auf eine Widerrufsmöglichkeit hin überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei hat hier in den letzten Jahren maßgeblich die diesbezügliche Rechtsprechung geprägt, nicht nur durch eine am Bundesgerichtshof erstrittene Entscheidung, sondern auch durch zahlreiche OLG-Entscheidungen und Entscheidungen diverser Landgerichte und Amtsgerichte. Hier zahlt sich die über 10-jährige Erfahrung unserer Kanzlei aus, zumal die meisten Versicherungen wissen, dass unsere Kanzlei regelmäßig dazu entschlossen ist, berechtigte Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen. In diesem Zusammenhang gelingt es unserer Kanzlei immer öfter, Ansprüche bereits im außergerichtlichen Bereich für unsere Mandanten zu erledigen, was natürlich zu einer erheblichen Zeitersparnis führt, abgesehen von den stets bestehenden Kostenrisiken eines gerichtlichen Verfahrens. Sofern auch Sie Ihren Basisrentenvertrag auflösen bzw. widerrufen möchten, stehen wir für eine kostenfreie Vorprüfung gerne und jederzeit zur Verfügung.