Allianz Basisrente aus dem Jahr 2006: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung in knapp 3 Monaten

Wieder einmal ist es der Fachanwaltskanzlei Seehofer gelungen, gegenüber der Allianz Lebensversicherung AG die Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages zu erreichen:

Unser Mandant hatte im Jahr 2006 einen Basisrentenvertrag bei der Allianz mit der Bezeichnung: Allianz Basisrente mit Fonds und Garantie abgeschlossen und die Beiträge bis zuletzt eingezahlt. Ursprünglich vereinbart waren knapp 100,00 € am monatlicher Beitragszahlung. Nach entsprechender Prüfung durch unsere Kanzlei und dem Hinweis, dass es sehr schwierig sein dürfte, einen Vertrag aus dem Jahr 2006 zu widerrufen, hatte sich unser Mandant dazu entschlossen, das von unserer Kanzlei angebotene Erfolgshonorar zu akzeptieren. Sodann wurde seitens unserer Kanzlei mit Schreiben vom 30.03.2026 der gut begründete Widerspruch erklärt, der dann schließlich von der Allianz mit Schreiben vom 23.06.2026 akzeptiert wurde, sodass sich unser Mandant über einen Auszahlungsbetrag von 40.718, 21 € freuen kann.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Auch wenn Eigenlob „stinkt“: Wir sind schon etwas stolz darauf, einen Allianz Basisrentenvertrag aus dem Jahr 2006 rückabgewickelt zu haben. Gerade sehr viele Verträge vor der VVG Reform 2008 und insbesondere bei der Allianz galten nahezu nicht rückabwickelbar. In diesem Fall hatte die Allianz auch knapp 3 Monate Zeit, über die geforderte Rückabwicklung nachzudenken und kam schließlich zu dem erfreulichen Ergebnis, dass wohl auch vor dem Hintergrund vieler Gerichtsverfahren unserer Kanzlei die Rückabwicklung doch die beste Option wäre. Dieser Erfolg bedeutet zwar nicht, dass alle Basisrentenverträge der Allianz aus den Jahren 2005, 2006 und 2007 rückabwickelbar wären. Es zeigt aber deutlich auf, dass immer wieder auch in diesen Jahren Erfolge erzielt werden können, sodass wir jedem betroffenen Basisrenteninhaber nur empfehlen können, vom Angebot unserer Kanzlei einer kostenfreien Vorprüfung Gebrauch zu machen.

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