Wunschrente-Plus.invest Basisrente der früheren Aspecta Lebensversicherung, der heutigen HDI, aus dem Jahr 2009:

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von 10 Tagen (!)

Auch wir erleben immer wieder positive Überraschungen, wenn es um die Zeiträume der erfolgreichen Rückabwicklungen bei Basisrenten geht: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es bei einem Basisrentenvertrag der früheren Aspecta Lebensversicherung AG mit der Bezeichnung: die Wunschrente-Plus.invest gelungen, innerhalb von 10 Tagen eine Rückabwicklung zu erreichen. Offensichtlich ist der HDI bestens bekannt, dass unsere Kanzlei gerade auch gegen die HDI bereits diverse Erfolge erzielt hat und insoweit auch Gerichtsverfahren nicht scheut. Unsere Mandantin hatte sich im August 2026 an unsere Kanzlei gewandt mit der Bitte, eine mögliche Rückabwicklung zu überprüfen. Unsere Mandantin hatte den Vertrag zum 01.10.2009 bei der früheren Aspecta abgeschlossen mit einem monatlichen Beitrag von 40,00 €. Unsere Prüfung ergab, dass eine angreifbare Widerrufsbelehrung vorliegt, sodass mit Schreiben unser Kanzlei vom 31.08.2026 der Widerruf erklärt wurde. Die HDI lenkte schließlich 10 Tage, nämlich mit Schreiben vom 10.09.2026 ein und verpflichtete sich zur Rückabwicklung. Unsere Mandantin kann sich nunmehr über einen Auszahlungsbetrag von 10.904,11 € freuen.

Wunschrente-Plus.invest Basisrente der früheren Aspecta Lebensversicherung, der heutigen HDI, aus dem Jahr 2009 – Schreiben der Versicherung

Kommentar von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwalt Stefan Seehofer:

Der neuerliche Erfolg bei der Rückabwicklung bei der Basisrenten, insbesondere wieder bei der HDI Lebensversicherung AG ist deshalb sehr bemerkenswert, weil er innerhalb von 10 Tagen erzielt wurde. Dies ist natürlich nicht der Regelfall; allerdings kennen die Versicherungen unsere Kanzlei mittlerweile recht gut, auch aus diversen Gerichtsverfahren, sodass die Chancen, mit Hilfe unserer Kanzlei außergerichtlich eine Rückabwicklung zu erreichen, erheblich gestiegen sind. Dies ist insbesondere auch auf die vielen gerade in den letzten Monaten erzielten gerichtlichen Erfolge unserer Kanzlei zurückzuführen. Insoweit wissen die Versicherungen genau, dass ein verlorener Prozess doch erhebliche Kosten nach sich zieht, ganz abgesehen von weiteren Zinszahlungen auf den Rückabwicklungsbetrag, welche sich schnell zu einigen Tausend Euro summieren können. Unser Rat an alle Basisrenten-Inhaber, die ihren Basisrentenvertrag rückabwickeln möchten: Lassen Sie Ihren Basisrentenvertrag kostenfrei von unserer Kanzlei auf eine solche Möglichkeit hin überprüfen!

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