Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung in gut 1 Monat
Wieder einmal konnte ein Erfolg gegen die Continentale Lebensversicherung AG im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages erzielt werden:
Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es gelungen, einen Basisrentenvertrag, den unser Mandant im Jahr 2008 bei der Continentale Lebensversicherung AG abgeschlossen hatte, in gut einem Monat rückabzuwickeln. Unser Mandant hatte den Basisrentenvertrag zum 01.03.2008 abgeschlossen und Beiträge bis zum Jahr 2024 einbezahlt. Danach war eine Beitragsfreistellung erfolgt. Nachdem unser Mandant in den sozialen Medien von den Erfolgen unserer Kanzlei im Zusammenhang mit dem Widerruf von Basisrentenverträgen erfahren hatte, wandte er sich an unsere Kanzlei, um eine kostenfreie Vorprüfung vornehmen zu können. Diese ist dann im Juni 2026 erfolgt mit anschließender Beauftragung. Mit Schreiben vom 17.06.2026 wurde der Widerruf erklärt; dieser wurde von der Continentale bereits einige Wochen später, nämlich mit Schreiben vom 07.07.2026 dem Grunde nach anerkannt und sodann mit Schreiben vom 28.07.2026 die dazugehörige Berechnung vorgelegt, sodass sich unser Mandant nunmehr über einen Rückabwicklungsbetrag von 84.639,14 € freuen kann.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg bei der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages, welcher bei der Continentale abgeschlossen wurde, beschleunigt in vielen Fällen die Abwicklung derartiger Verträge. Waren die meisten Versicherungen noch vor ein bis zwei Jahren relativ „stur“ bei der Rückabwicklung im außergerichtlichen Bereich trotz eindeutiger Rechtslage, so hat sich dies nun langsam zum Positiven geändert: Die vielen erzielten Erfolge führen weiterhin zu, dass eine steigende Zahl von Widerrufen bereits außergerichtlich durchgesetzt werden kann, was für unsere Mandanten natürlich sehr erfreulich ist. Nutzen auch Sie die Gelegenheit, Ihren Basisrentenvertrag, sofern Sie zu einer Rückabwicklung entschlossen sind, auf die Möglichkeit eines Widerrufs hin überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei steht hier kostenfrei für eine Vorprüfung gerne zur Verfügung.