Allianz BasisRente Klassik aus dem Jahr 2011:

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von knapp 2 Monaten

Die guten Nachrichten bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen – insbesondere bei der Allianz Lebensversicherung – reißen nicht ab: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es wieder einmal gelungen, einen Basisrentenvertrag in relativ kurzer Zeit rückabzuwickeln. Unsere Mandantin hatte im Jahr 2011 einen Basisrentenvertrag mit der Bezeichnung „Allianz BasisRente Klassik“ abgeschlossen und die Beiträge bis zuletzt einbezahlt. Unsere Mandantin hatte sich im Jahr 2026 an unsere Kanzlei gewandt, nachdem sie in den sozialen Medien erfahren hatte, dass es gegebenenfalls eine Möglichkeit zur Rückabwicklung gibt. Nach entsprechender positiver Vorprüfung durch unsere Kanzlei wurde sodann der Widerruf mit Schreiben unserer Kanzlei vom 31.07.2026 erklärt. Die Allianz erkannte dieses mit Antwortschreiben vom 25.09.2026, also nicht einmal 2 Monate später an, sodass sich unsere Mandantin nunmehr über einen Auszahlungsbetrag von 33.711,38 Euro freuen kann.

Allianz BasisRente Klassik aus dem Jahr 2011 – Schreiben der Versicherung

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer

Nicht nur aufgrund der in den letzten Jahren insbesondere von unserer Kanzlei maßgeblich geprägten Rechtsprechung bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen sehen wir eine zunehmende Tendenz vieler Basisrenteninhaber, sich vom Basisrentenvertrag zu lösen, auch wenn grundsätzlich steuerliche Nachteile hiermit verbunden sind. Jedoch werden diese Nachteile nach Aussage des weit überwiegenden Teils unserer Mandanten dadurch ausgeglichen, dass unsere Mandanten nach erfolgreicher Rückabwicklung wieder über das eingesetzte Kapital bzw. einen großen Teil hiervon frei verfügen können statt auf eine relativ geringe monatliche Rentenzahlung angewiesen zu sein. Es wird den allermeisten Mandanten nunmehr bewusst, dass die fortschreitende Inflation dazu führt, dass der Wert der Rentenzahlungen natürlich drastisch sinkt und insoweit ein adäquater Ausgleich nicht möglich ist. Es gehört nach Aussage vieler Mandanten schon sehr viel Optimismus dazu, anzunehmen, dass beispielsweise eine Rentenzahlung von 200 Euro im Jahr 2035 noch annähernd den heutigen Wert besitzt. Eine solche Annahme ist schlicht und einfach unrealistisch. Sollten auch Sie dazu entschlossen sein, sich von Ihrem Basisrentenvertrag zu lösen, so steht unsere Kanzlei für eine kostenfreie Vorprüfung gerne und jederzeit zur Verfügung.

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