Landgericht Köln verurteilt HDI zur Rückabwicklung eines TwoTrust Basisrentenvertrages aus dem Jahr 2008
Auch die gerichtlichen Erfolge der Fachanwaltskanzlei Seehofer nehmen weiter zu:
Das Landgericht Köln hat die HDI Lebensversicherung AG zur Zahlung eines Betrags von 39.772,63 € nebst Zinsen verurteilt im Rahmen der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages. Die von unserer Kanzlei vertretene Mandantin hatte zum 01.12.2008 bei der damaligen HDI-Gerling eine „TwoTrust Basisrente“ abgeschlossen mit einer anfänglichen monatlichen Prämie von 40,00 €. Darüber hinaus hatte unsere Mandantin diverse Sonderzahlungen geleistet. Unsere Kanzlei hatte zunächst außergerichtlich im Februar 2026 versucht, den Widerruf bei der HDI durchzusetzen. Die HDI verweigerte dies mit dem Argument, dass der Anspruch verwirkt wäre aufgrund diverser Sonderzahlungen und einiger Widerspruchserklärungen im Rahmen der vorgesehenen Dynamik. Unsere Mandantin, die nicht rechtsschutzversichert war, entschied sich, den Prozess über einen Prozessfinanzierer, mit dem unsere Kanzlei regelmäßig und sehr erfolgreich zusammenarbeitet, finanzieren zu lassen. Im Juni 2026 wurde sodann die Klage beim Landgericht Köln, dem Sitz der HDI Lebensversicherung AG anhängig gemacht. Bereits in der mündlichen Verhandlung vom 25.09.2026 machte das Gericht deutlich, dass es dem Rückabwicklungsanspruch stattgeben werde vor dem Hintergrund der insoweit eindeutigen BGH-Rechtsprechung. Die HDI akzeptierte den sodann widerruflich geschlossenen Vergleich nicht und erklärte den Widerruf des Vergleichs. Das Landgericht Köln verurteilte sodann am 16.10.2026 die HDI zur Bezahlung des ungezillmerten Deckungskapitals, also im Ergebnis des Rückkaufswerts zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten, sodass sich unsere Mandantin zukünftig nicht mit einer doch relativ „bescheidenen Rentenzahlung“ abfinden muss.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer
Der weitere gerichtliche Erfolg unserer Kanzlei gegen eine Versicherungsgesellschaft, die angreifbare Widerrufsbelehrungen beim Vertragsschluss verwendet hat, führt dazu, dass sich die diesbezügliche erfreuliche Rechtsprechung weiterhin verfestigt. Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass die Gerichte in ähnlichen Fällen auf die eindeutige BGH-Rechtsprechung hinweisen und es dann regelmäßig auch zu sehr erfreulichen Vergleichen bzw. Urteilen kommt.
So auch im Falle des Landgerichts Köln: Das Landgericht machte deutlich, dass sowohl das zuständige Oberlandesgericht Köln als auch der BGH die eindeutig fehlerhafte Belehrung bereits mehrfach ins Visier genommen haben und die von den Versicherungen dann vorgebrachten Verwirkungsgründe nicht greifen. Unsere Empfehlung an alle Basisrenten-Inhaber, die sich ebenfalls nicht mit einer „mickrigen Rente“ abfinden möchten: Lassen Sie Ihren Basisrentenvertrag kostenfrei von unserer Kanzlei auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung hin überprüfen.