Allianz BasisRente Klassik aus dem Jahr 2011:

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von 6 Wochen

Die vielen Erfolge unserer Kanzlei bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen, insbesondere gegenüber der Allianz zeigen weiterhin Wirkung: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es nunmehr gelungen, für eine Mandantin die Rückabwicklung eines im Jahr 2011 bei der Allianz Lebensversicherungs AG abgeschlossenen Basisrentenvertrages mit der Bezeichnung: Allianz BasisRente Klassik innerhalb von 6 Wochen zu erreichen. Erfreulich dabei ist, dass die verwendete Widerrufsbelehrung scheinbar den damaligen gesetzlichen Vorgaben entsprach; allerdings wurde unsererseits mit Erfolg argumentiert, dass unvollständige Verbraucherinformationen vorliegen, welche auch heute noch zu einem Widerrufsrecht führen. Unsere Mandantin, die seit 2011 beginnend mit monatlich 100,00 € den Vertrag bis zuletzt bedient hatte, kann sich nunmehr über einen Auszahlungsbetrag von knapp 21.000,00 € freuen.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der neuerliche Erfolg bei der Rückabwicklung eines bei der Allianz abgeschlossenes Basisrentenvertrages zeigt, dass nicht nur Widerrufsbelehrungen aus den Jahren 2008 und 2009, sondern auch darüber hinaus erfolgreich angegriffen werden können. Die Besonderheit dieser Fälle ist, zu verdeutlichen, dass unvollständige Verbraucherinformationen vorliegen mit der dann auch gegebenen Möglichkeit, auch heute noch den Vertrag zu widerrufen. Die diesbezügliche Rechtsprechung ist teilweise uneinheitlich, sodass es in vielen Fällen darauf ankommt, gegenüber den Versicherungen mit erfolgreichen Entscheidungen vor diversen Gerichten zu argumentieren, um damit einen Widerruf idealweise außergerichtlich durchzusetzen. Dies ist unserer Kanzlei im Falle der Allianz BasisRente Klassik aus dem Jahr 2011 wieder einmal gelungen, sodass wir allen Basisrenten-Inhabern, die mit ihrem Basisrentenvertrag unzufrieden sind, nur empfehlen können, den Basisrentenvertrag auf eine Widerrufsmöglichkeit hin überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei, die seit mehr als 10 Jahren auf diesem Gebiet schwerpunktmäßig tätig ist, steht hier gerne und jederzeit für eine kostenfreie Prüfung zur Verfügung.

Gemeinsam Recht bekommen
Verbraucherschutz - der sich für Sie finanziell lohnt - ist unser vorrangiges Ziel.
Verschenken Sie daher kein Geld. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.