Basisrentenvertrag bei der Continentale Lebensversicherung AG:

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von 1 Monat!

Weiterer Erfolg der Fachanwaltskanzlei Seehofer bei der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages, der im Jahr 2008 bei der Continentale Lebensversicherung abgeschlossen worden war: Unsere Mandantin hatte zum 01.12.2008 bei der Continentale Lebensversicherung AG eine Fonds-Rente zur Basisversorgung abgeschlossen und bis zum Jahr 2025 Beiträge einbezahlt. Nach näherer Betrachtung und Berechnung der zu erwartenden Rentenzahlung kam unsere Mandantin zum Ergebnis, dass weitere Einzahlungen keinen Sinn ergeben würden, sodass der Vertrag in 2025 beitragsfrei gestellt wurde. Im Mai 2026 wandte sich unsere Mandantin an unsere Kanzlei; wir kamen zum Ergebnis, dass die Widerrufsbelehrung angreifbar war und Verwirkungsgründe nicht in Betracht kämen. Der Widerruf wurde sodann mit Schreiben unserer Kanzlei vom 22.06.2026 erklärt. Die Continentale erkannte einen Monat später, nämlich mit Schreiben vom 27.07.2026 den Widerruf an und zahlte einen Betrag von 121.494,17 € aus, wobei hier Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 3.260,00 € zurückerstattet wurden.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der neuerliche Erfolg gegen die Continentale Lebensversicherung AG bei der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages lässt viele betroffene Basisrenten-Inhaber hoffen: Unsere Kanzlei erreicht vermehrt außergerichtliche Rückabwicklungen, was sicherlich auf die zahlreichen geführten Gerichtsverfahren zurückzuführen ist, welche sich nunmehr bei der Rückabwicklung bemerkbar machen. Offensichtlich scheute auch die Continentale das Risiko, erneut gegen unsere Kanzlei zu verlieren in einem Basisrentenfall. Erst im Januar 2026 hatte unsere Kanzlei vor dem Landgericht München I einen Erfolg gegen die Continentale errungen. Die Continentale war dabei wohl aus gutem Grund nicht in die Berufung gegangen. Unsere Kanzlei steht jederzeit und gerne für eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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