Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrag bei der Allianz Lebensversicherung.
Wieder ist es der Fachanwaltskanzlei Seehofer gelungen, für einen Mandanten die Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages, der bei der Allianz Lebensversicherung abgeschlossen worden war, zu erreichen. Unser Mandant hatte sich im April 2026 an uns gewandt und um Überprüfung gebeten, ob die von ihm im Jahr 2008 abgeschlossene Basisrente der Allianz Lebensversicherungs-AG mit der Bezeichnung: Allianz BasisRente IndexSelect aufgelöst werden könne, nachdem er zum Ergebnis gekommen war, dass sich diese Basisrente in keiner Weise lohnen würde. Er müsste ein sehr hohes Alter erreichen, um überhaupt die von ihm getätigten Einzahlungen wieder zu erhalten. Wir kamen zum Ergebnis, dass entsprechende Erfolgsaussichten bestehen, erklärten dann mit Schreiben vom 11.05.2026 den gutbegründeten Widerruf. Die Allianz erkannte mit Schreiben vom 22.06.2026 den Widerruf an und verpflichtete sich zu einer Auszahlung von knapp 20.000,00 €.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der neuerliche Erfolg gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG, der ohne ein Gerichtsverfahren gelungen ist, zeigt deutlich, dass die Erfolgsaussichten bei der Rückabwicklung von Basisrenten erheblich gestiegen sind. Die diesbezügliche Vorarbeit wurde in den letzten Jahren geleistet durch diverse Prozesse. Auch unsere Kanzlei hat vor dem BGH in einem Basisrenten-Fall gewonnen; die Versicherer kennen unsere Kanzlei natürlich genau und wissen, dass in diesem Bereich eine entsprechende Erfahrung besteht. Aus diesem Grund bieten wir allen Basisrenten-Inhabern die Möglichkeit an, ihren Basisrentenvertrag dahingehend zu überprüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, einen Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung bzw. unvollständiger Verbraucherinformationen durchzusetzen. Nutzen Sie diese Chance. Wir freuen uns auf Sie!