Allianz BasisRente StartUp Invest aus dem Jahr 2011: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von knapp 5 Monaten!

Gute Nachrichten für alle Inhaber von Allianz-BasisRenten-Verträgen, insbesondere der Reihe „StartUp Invest“:

Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es gelungen, einen solchen Basisrentenvertrag innerhalb von knapp 5 Monaten rückabzuwickeln. Unsere Mandantin hatte den Vertrag im September 2011 abgeschlossen mit einem Versicherungsbeginn zum 01.09.2011 und einem vereinbarten Rentenbeginn zum 01.09.2057. Unsere Mandantin hatte bis zum Schluss die Beiträge bezahlt und zwischendurch den Zusatzbaustein der Berufsunfähigkeitsversicherung gekündigt aufgrund des dann erfolgten Abschlusses einer separaten bzw. eigenständigen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Nachdem der gut begründete Widerruf mit Schreiben vom 05.01.2026 erklärt wurde, erklärte sich die Allianz schließlich nach zwischenzeitlichen Verhandlungen mit Schreiben vom 21.05.2026 bereit, den Vertrag rückabzuwickeln und den unserer Mandantschaft zustehenden ungezillmerten Rückkaufswert, also den Rückkaufswert ohne Abschluss- und Vertriebskosten auszubezahlen in Höhe eines Betrages von knapp 24.000,00 €.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der neuerliche Erfolg bei der Rückabwicklung eines bei der Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossenen Basisrentenvertrages aus dem Jahr 2011 beweist, dass viele Basisrenteninhaber auch bei möglichen Vertragsänderungen eine realistische Chance besitzen, auch heute noch eine Rückabwicklung des Basisrentenvertrages zu erreichen. Im Falle unserer Mandantschaft wurde die mit abgeschlossene Berufsunfähigkeitszusatzversicherung während der Vertragslaufzeit gekündigt. Unsere Kanzlei machte deutlich, dass dieser Umstand dennoch zu einem Anspruch auf Rückabwicklung führt, was aus unserer Sicht auch der maßgeblichen Rechtsprechung entspricht. Problematisch kann es sein, wenn während der Vertragslaufzeit eine zuvor nicht vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen wird. Hier vertreten viele Gerichte die Auffassung, dass dann trotz fehlerhafter Belehrung ein Verwirkungsgrund vorliegen könnte mit der Folge, dass ein Widerrufsrecht nicht mehr durchsetzbar ist. Anhand dieser Ausführungen merken Sie, dass es sinnvoll ist, Ihren Basisrentenvertrag vom Spezialisten überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei steht hier für eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche stets und gerne zur Verfügung!

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