Die Rürup-Rente wurde 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige eingeführt — und ist heute eines der umstrittensten Rentenprodukte auf dem deutschen Markt. Dieser Ratgeber erklärt, wie das Produkt funktioniert, was der tatsächliche Steuervorteil ist, wo die Nachteile liegen und welche Rechte Versicherte mit fehlerhaften Verträgen haben.
Kurzfassung
- Die Rürup-Rente (offiziell: Basisrente) ist eine 2005 eingeführte, staatlich geförderte Altersvorsorge — primär konzipiert für Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung (BMF, 2025; GDV, 2024).
- Beiträge bis zu 29.344 Euro (Alleinstehende, 2026) sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar — der tatsächliche Netto-Steuervorteil nach Besteuerung der Rentenleistungen liegt jedoch oft nur bei 7–17 Prozentpunkten (BMF Besteuerungsanteile 2025; Finanztip, 2024).
- Das Kapital ist bis zum Tod gebunden: keine Einmalauszahlung, keine Vererbung, keine vorzeitige Kündigung mit Rückzahlung — das unterscheidet die Rürup-Rente fundamental von allen anderen Anlageformen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG; GDV, 2024).
- Viele Verträge aus der Hochphase 2005–2015 wurden mit Informationsmängeln abgeschlossen — fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht begründen (BGH IV ZR 173/21, Beschluss 29.11.2023).
- Kanzlei Seehofer hat in über 11 Jahren mehr als 3.400 Mandanten begleitet und in erfolgreichen Fällen bis zu 175 Prozent des eingezahlten Kapitals zurückgeholt.
Inhalt dieses Artikels
- Was ist die Rürup-Rente? Herkunft und Grundidee
- Wie funktioniert die Rürup-Rente? Beitrags- und Auszahlungsphase
- Steuerliche Förderung — was wirklich übrig bleibt
- Vorteile der Rürup-Rente
- Nachteile der Rürup-Rente — 7 Punkte, die viele Berater verschweigen
- Für wen lohnt sich die Rürup-Rente — und für wen nicht?
- Rürup-Rente vs. andere Vorsorgeformen
- Welche Versicherer bieten Rürup-Renten an?
- Was tun, wenn Ihre Rürup-Rente sich nicht lohnt?
- Häufige Fehlannahmen über die Rürup-Rente
- FAQ: 7 häufige Fragen zur Rürup-Rente
- Quellen
1. Was ist die Rürup-Rente? Herkunft und Grundidee
Im Jahr 2001 stand das deutsche Rentensystem vor einem strukturellen Problem. Die gesetzliche Rentenversicherung würde für zukünftige Generationen immer weniger leisten können — das war keine Prognose, sondern demografische Arithmetik. Die Regierung beauftragte eine Expertenkommission. Den Vorsitz übernahm der Wirtschaftswissenschaftler Professor Hans-Adalbert Rürup von der Technischen Universität Darmstadt.
Die Kommission empfahl unter anderem eine neue Form der steuerlich begünstigten Altersvorsorge, die den Namen ihres Hauptarchitekten bekam: die Rürup-Rente. Offiziell heißt sie im Steuerrecht Basisrente. Seit dem 1. Januar 2005 ist sie in Kraft.
Die Ausgangslage, die zur Rürup-Rente führte
Angestellte hatten schon seit 2001 die Riester-Rente als geförderte Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Aber für Selbstständige, Freiberufler, Ärzte, Architekten und Unternehmer mit sehr hohem Einkommen war die Riester-Rente entweder nicht zugänglich oder finanziell zu kleinteilig. Genau für diese Gruppe sollte die Rürup-Rente eine Lösung sein.
Die politische Leitidee war klar: Wer viel verdient und dafür entsprechend hohe Steuern zahlt, soll durch hohe absetzbare Beiträge für das Alter vorsorgen können — und dafür durch den Steuervorteil einen direkten Anreiz erhalten.
Was ist die Rürup-Rente im Kern?
Die Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung mit staatlicher Steuerförderung, die:
- ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird (keine Einmalauszahlung),
- nicht kündbar ist in dem Sinne, dass das Kapital ausgezahlt wird,
- nicht übertragbar, nicht vererbbar und nicht beleihbar ist,
- in der Beitragsphase durch einen Sonderausgabenabzug steuerlich begünstigt wird,
- und damit strukturell der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden ist.
Diese Analogie zur gesetzlichen Rente ist entscheidend. Sie erklärt sowohl den Steuervorteil als auch — und das ist der häufig verschwiegene Teil — die radikale Unflexibilität des Produkts.
Im Volksmund hat sich der Begriff „Rürup-Rente“ durchgesetzt, auch wenn die Assoziation mit dem gleichnamigen Ökonomen inzwischen eine gemischte ist: Viele Versicherte verbinden den Namen mit Verträgen, die sie bereuen.
Abgrenzung: Die Begriffe „Rürup-Rente“ und „Basisrente“ sind rechtlich und steuerlich identisch. In diesem Artikel werden beide Begriffe gleichbedeutend verwendet.
2. Wie funktioniert die Rürup-Rente? Beitrags- und Auszahlungsphase
Die Rürup-Rente funktioniert in zwei klar getrennten Phasen. Zu verstehen, was in jeder Phase passiert, ist die Voraussetzung für eine ehrliche Bewertung.
Phase 1: Die Beitragsphase
In der Beitragsphase zahlen Sie monatliche oder jährliche Beiträge an Ihren Versicherer. Diese Beiträge werden:
- steuerlich gefördert: Als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG geltend gemacht. Der zulässige Höchstbetrag für 2026 liegt bei 29.344 Euro (Alleinstehende) bzw. 58.688 Euro (Verheiratete). Für das Jahr 2026 sind 100 % dieser Beträge absetzbar — die schrittweise Erhöhung auf 100 % wurde bereits 2023 abgeschlossen (BMF Sonderausgabenabzug, 2025).
- in einem Fondsportfolio oder klassisch verzinstem Deckungsstock angelegt — je nach Vertragstyp,
- mit Kosten belastet: Abschlusskosten (typisch 3–8 %), laufende Verwaltungskosten (0,5–2,2 % p. a.) und teilweise weitere Gebühren (Finanztest Kostenvergleich Basisrenten, 2023; Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, 2024).
Wichtige Einschränkung: Das angesammelte Kapital ist während der Beitragsphase vollständig gebunden. Es kann nicht entnommen, nicht beliehen und nicht auf eine andere Person übertragen werden. Im Todesfall vor Rentenbeginn fällt der Vertragswert in vielen Konstellationen an die Versichertengemeinschaft zurück — nicht an die Erben.
Phase 2: Die Auszahlungsphase
Ab dem frühestens zulässigen Rentenbeginn — das ist in der Regel das 62. Lebensjahr (bei Verträgen vor 2012: 60. Lebensjahr) — erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Die Höhe dieser Rente hängt ab von:
- dem angesammelten Kapital am Rentenbeginn,
- dem dann gültigen Rentenfaktor des Versicherers (Einheit: Euro Rente pro 10.000 Euro angesammeltem Kapital),
- und etwaigen Überschussbeteiligungen.
Was in der Auszahlungsphase wichtig ist:
Die Rente ist steuerpflichtig. Wer 2026 in Rente geht, muss 86 % seiner Rürup-Rente versteuern. Ab dem Renteneintrittsjahrgang 2058 sind es 100 % (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; BMF Besteuerungsanteile, 2025). Das Prinzip: Steuerersparnis heute, Steuerzahlung morgen — ein Steuerstundungseffekt, der nur dann einen Nettovorteil bringt, wenn der persönliche Steuersatz im Alter deutlich niedriger ist als in der Erwerbsphase.
Eine Einmalauszahlung ist nicht möglich. Nicht bei Rentenbeginn, nicht im Notfall, nicht beim Tod. Diese Eigenschaft unterscheidet die Rürup-Rente von nahezu allen anderen Anlageformen und ist für viele Versicherte der gravierendste Nachteil.
Mehr zur Steuerstruktur lesen Sie in unserem Detailartikel „Rürup-Rente und Steuern: Was Sie wirklich sparen“.
3. Steuerliche Förderung — was wirklich übrig bleibt
Der Steuervorteil ist das zentrale Verkaufsargument der Rürup-Rente. Er ist real — aber er ist kleiner als die meisten Berater kommunizieren.
Der Höchstbetrag 2026
| Personenstand | Maximaler Sonderausgabenabzug 2026 | Bei 42 % Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 29.344 Euro | bis zu 12.324 Euro Steuerersparnis |
| Verheiratet (Zusammenveranlagung) | 58.688 Euro | bis zu 24.649 Euro Steuerersparnis |
Quelle: BMF, § 10 Abs. 3 EStG, Stand 2026
Das Problem: Doppelbesteuerung entfaltet sich mit der Zeit
Wer heute 10.000 Euro einzahlt und 42 % Grenzsteuersatz hat, spart rund 4.200 Euro Steuern. Doch im Alter wird die Rente versteuert. Bei einem Rentensteuersatz von 30 % und einem Besteuerungsanteil von 86 % entstehen über die Lebenserwartung Steuerzahlungen, die den ursprünglichen Vorteil erheblich reduzieren.
Die Beispielrechnung:
- Eingezahlte Beiträge: 10.000 Euro/Jahr über 25 Jahre = 250.000 Euro
- Steuerersparnis in der Einzahlungsphase (42 % Grenzsteuersatz): ca. 97.000 Euro
- Monatliche Rente bei Rentenbeginn (angenommener Rentenfaktor): ca. 800 Euro brutto
- Besteuerungsanteil 86 %: 688 Euro steuerpflichtig
- Steuerzahlung im Alter (angenommener Steuersatz 30 %): 206 Euro/Monat = 2.472 Euro/Jahr
- Nach 20 Jahren Rentenbezug kumulierte Steuerlast: ca. 49.440 Euro
Der tatsächliche Netto-Steuervorteil liegt damit oft bei nur 7 bis 17 Prozentpunkten — deutlich weniger als die von Beratern kommunizierten 42 % (Finanztip Steueranalyse Basisrente, 2024; Verbraucherzentrale NRW Basisrenten-Ratgeber, 2024).
Und dieser bereits reduzierte Vorteil muss die Vertriebskosten von 14–25 % über die Laufzeit überkompensieren (Finanztest, 2023). Bei vielen Verträgen gelingt das nicht.
Wahrscheinlich die Kanzlei mit der meisten Erfahrung im Basisrenten-Recht in Deutschland
Versicherer zahlen nicht aus Menschenliebe zurück. Sie zahlen, weil unsere Kanzlei seit über elf Jahren genau weiß, welche Hebel zu betätigen sind. Bis zu 175 Prozent des eingezahlten Kapitals holen wir in erfolgreichen Fällen zurück — also 75 Prozent über dem, was Sie überhaupt eingezahlt haben.
| Zahl | Bedeutung |
|---|---|
| 3.400+ | Mandanten begleitet |
| 10.000+ | Verträge geprüft |
| 11+ Jahre | Fokus auf Basisrente und Rürup-Rente |
| BGH IV ZR 173/21 | Beschluss vom 29.11.2023 — Kanzlei Seehofer als Vertretungskanzlei |
Der Bundesgerichtshof hat unsere Linie bestätigt: Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung besteht ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht — auch Jahre oder Jahrzehnte nach Vertragsabschluss.
Jetzt kostenfrei und unverbindlich beraten lassen — von den Anwälten unserer Verbraucherschutzkanzlei. Eine Erstberatung ist bei uns immer kostenfrei und unverbindlich.
4. Vorteile der Rürup-Rente
Ehrlichkeit gebietet es, auch die Stärken des Produkts zu benennen. In bestimmten Konstellationen kann eine Rürup-Rente sinnvoll sein — dann aber nur mit einem Vertrag, der wirklich zu Ihrer Situation passt, und nach sorgfältiger Prüfung der Kosten.
Vorteil 1: Hoher steuerlicher Sonderausgabenabzug
Mit bis zu 29.344 Euro (2026) können Gut- und Spitzenverdiener erhebliche Steuerersparnisse erzielen — deutlich mehr als bei anderen geförderten Vorsorgeformen. Für einen Selbstständigen mit Spitzensteuersatz (45 %) und Kirchensteuerpflicht kann die Steuerersparnis im ersten Jahr fünfstellig sein.
Vorteil 2: Lebenslange Rente
Die Garantie einer lebenslangen Rente ist für Menschen, die sich nicht selbst um ihre Kapitalanlage kümmern wollen — und die ein langes Leben fürchten, das ihr Erspartes übersteigt — durchaus ein echtes Argument. Wer 95 Jahre alt wird, erhält noch im letzten Lebensmonat seine Rürup-Rente, egal wie hoch das ursprüngliche Kapital war.
Vorteil 3: Pfändungsschutz in der Ansparphase
Das in einer Rürup-Rente gebundene Kapital ist in der Ansparphase grundsätzlich pfändungsgeschützt (§ 851c ZPO). Für Selbstständige mit unternehmerischem Risiko — Insolvenzgefahr, Geschäftspartner-Haftung, persönliches Bürgschaftsrisiko — kann das ein relevantes Argument sein. Das Geld ist vor Gläubigern geschützt, solange es im Vertrag liegt.
Vorteil 4: Keine Anrechnung auf staatliche Leistungen in der Ansparphase
Rürup-Renten werden in der Ansparphase weder beim Bürgergeld noch bei der Grundsicherung als anrechenbares Vermögen behandelt. Für Selbstständige mit hohem Einkommensrisiko ist das relevant.
Vorteil 5: Absicherung bei Berufsunfähigkeit kombinierbar
Viele Rürup-Verträge erlauben die Einbindung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BU). Die BU-Beiträge sind dann gemeinsam mit den Rürup-Beiträgen steuerlich absetzbar. Das ist ein rechnerischer Vorteil — setzt aber voraus, dass die BU-Konditionen im Gesamtpaket tatsächlich marktgerecht sind.
5. Nachteile der Rürup-Rente — 7 Punkte, die viele Berater verschweigen
Die Nachteile der Rürup-Rente überwiegen für die meisten Versicherten die Vorteile — insbesondere für diejenigen, die nicht dauerhaft im Spitzensteuersatz liegen. Die Verbraucherzentralen und der Versicherungsombudsmann dokumentieren seit Jahren, wie systematisch diese Nachteile bei Vertragsabschlüssen verschwiegen wurden (Versicherungsombudsmann Jahresbericht, 2023–2024; Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024).
Nachteil 1: Das Kapital ist bis zum Tod gebunden — keine Einmalauszahlung
Das ist der fundamentalste Nachteil. Wer 200.000 Euro in seine Rürup-Rente eingezahlt hat und mit 64 Jahren krank wird, eine Immobilie kaufen möchte oder ein Unternehmen gründen will, kommt an dieses Geld nicht heran. Auch nicht im medizinischen Notfall. Auch nicht bei einer finanziellen Krise (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG; AltZertV Sperrklausel).
Die einzige legale Option: die Rente früher beziehen — aber frühestens ab dem 62. Lebensjahr.
Nachteil 2: Kein Rückkaufswert in den ersten Jahren
Eine Beitragsfreistellung ist formal möglich — aber finanziell verheerend. In den ersten 10–15 Jahren liegt der Rückkaufswert häufig bei nur 70–80 % der eingezahlten Beiträge (Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024; Finanztest Rückkaufswerte, 2023). Wer nach 8 Jahren mit 80.000 Euro Einzahlung den Vertrag freistellt, hat oft nur einen Wert von 60.000–65.000 Euro im Depot.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Detailartikel „Rürup-Rente kündigen — was ist möglich?“.
Nachteil 3: Kosten von 14–25 % über die Laufzeit
Die Gesamtkostenquote über die Vertragslaufzeit beträgt bei klassischen Basisrentenverträgen zwischen 14 und 25 Prozent der eingezahlten Beiträge. Das setzt sich zusammen aus:
- Abschlusskosten: 3–8 % des gesamten Beitragssollens (werden auf die ersten 5 Jahre verteilt)
- Verwaltungskosten: 0,5–2,2 % p. a. auf das Deckungskapital
- Weitere Gebühren: Fondskosten, Stückkosten, Rentenbeginnskosten
| Anbieter | Abschlusskosten | Verwaltungskosten p. a. | Geschätzte Gesamtkosten über Laufzeit |
|---|---|---|---|
| Alte Leipziger | 6–8 % | 1,8–2,2 % | 18–25 % |
| Allianz | 5–7 % | 1,6–2,0 % | 16–23 % |
| Generali | 5–7 % | 1,5–1,9 % | 15–22 % |
| Nürnberger | 4–6 % | 1,3–1,7 % | 14–20 % |
| Zurich | 4–6 % | 1,4–1,8 % | 14–20 % |
| WWK | 3–5 % | 1,2–1,5 % | 12–18 % |
| ETF-Sparplan (Vergleich) | 0 % | 0,05–0,25 % | 0,5–2,5 % |
Quellen: Finanztest Kostenvergleich, 2023; Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Marktuntersuchung, 2024
Nachteil 4: Schlechte Rendite nach Kosten
Die durchschnittlich erzielte Rendite bei klassischen Basisrenten liegt bei 2–3 % brutto. Nach Abzug aller Kosten und nach Steuern auf die Rente bleiben oft nur 1–2 % netto (Finanztest Renditecheck Basisrenten, 2023; Assekurata Marktausblick, 2024). Fondsgebundene Rürup-Varianten können höhere Renditen erzielen — tragen dafür aber auch das volle Kapitalmarktrisiko.
Zum direkten Vergleich lesen Sie „Basisrente vs. ETF — was bringt mehr Rente?“.
Nachteil 5: Kein Inflationsschutz
Eine garantierte Monatsrente von 600 Euro klingt planbar. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2–3 % pro Jahr hat diese Summe in 20 Jahren eine Kaufkraft von nur noch ca. 360–440 Euro (Destatis Verbraucherpreisindex, 2024; EZB Inflationsziel und Prognosen, 2024). Die meisten Basisrenten bieten keinen oder nur einen minimalen Inflationsausgleich.
Nachteil 6: Eingeschränkter Hinterbliebenenschutz
Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn oder kurz danach, fällt das eingezahlte Kapital in vielen Verträgen an die Versichertengemeinschaft zurück. Hinterbliebene erhalten — wenn überhaupt — nur eine stark reduzierte Rente, sofern eine Hinterbliebenenrente explizit vereinbart wurde (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG; GDV Basisrente Vertragsmerkmale, 2024).
Die genauen Bedingungen stehen im Vertrag — aber viele Versicherte haben nie nachgeschaut, was mit ihrem Geld passiert, wenn sie vor 75 sterben.
Nachteil 7: Rentenfaktor-Absenkung
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 Euro angesammeltem Kapital erhalten. Und dieser Faktor wurde von vielen Versicherern erheblich gesenkt:
- 2005: Rentenfaktor 5,5–6,0 (= 100.000 Euro Kapital → ca. 550–600 Euro Monatsrente)
- 2024: Rentenfaktor 3,8–4,2 (= 100.000 Euro Kapital → ca. 380–420 Euro Monatsrente)
Das ist ein Rückgang von rund 31 Prozent gegenüber den Anfangskonditionen (Verbraucherzentrale Bundesverband Rentenfaktor-Analyse, 2024; Assekurata Marktausblick, 2024). Viele Versicherte erfahren davon erst, wenn sie ihren aktuellen Rentenbescheid erhalten — und fragen sich, wo die Zusagen von damals geblieben sind.
Alle Nachteile im Detail lesen Sie in unserem Artikel „Die 7 größten Nachteile der Basisrente“.
6. Für wen lohnt sich die Rürup-Rente — und für wen nicht?
Die ehrliche Antwort ist differenzierter als Berater und Kritiker oft suggerieren.
Für wen kann die Rürup-Rente sinnvoll sein
Dauerhaft hohe Einkommen mit Spitzensteuersatz (42 % oder 45 %): Wer heute im Spitzensteuersatz zahlt und im Alter einen deutlich niedrigeren Steuersatz erwartet — weil das Renteneinkommen deutlich niedriger ist als das Erwerbseinkommen — realisiert einen echten Netto-Steuervorteil. Je größer die Spanne, desto mehr lohnt es sich rechnerisch.
Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung: Wer keinerlei andere Rentenabsicherung hat und das Vorsorgekapital ohnehin langfristig binden würde, für den ist die fehlende Flexibilität kein so großes Gegenargument — weil er das Geld ohnehin bis zur Rente nicht anfassen wollte.
Personen mit hohem Insolvenzrisiko: Der Pfändungsschutz in der Ansparphase kann für Unternehmer mit Bürgschaftsrisiken ein echtes Argument sein — wenn die Kosten des Vertrags in Relation gesetzt werden.
Personen, die BU-Schutz über die Rürup-Lösung steuerlich optimieren wollen: In bestimmten Konstellationen kann die BU-Integration steuerliche Effizienzgewinne bringen.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente nicht
Angestellte mit mittlerem Einkommen: Für Angestellte ist die Riester-Rente steuerlich effizienter, und ein ETF-Sparplan ist flexibler. Die Rürup-Rente war nie für diese Gruppe konzipiert.
Personen mit variablem Einkommen: Wer unsicher ist, ob er in 10 Jahren noch dieselben Beiträge leisten kann, geht mit der Rürup-Rente ein Kostenrisiko ein. Beitragspausen werden teuer.
Personen, die Liquidität im Alter benötigen könnten: Wer den Wunsch hat, im Alter Kapital für größere Ausgaben zu haben — Immobilienkauf, Pflege, Reisen — bekommt von der Rürup-Rente keine Einmalauszahlung.
Personen unter 50 mit Zeit für Alternativen: Ein ETF-Sparplan über 20+ Jahre schlägt eine Rürup-Rente bei den meisten realistischen Rendite-Szenarien — selbst unter Berücksichtigung des Steuervorteils.
7. Rürup-Rente vs. andere Vorsorgeformen
Die Rürup-Rente ist eine von mehreren Möglichkeiten der Altersvorsorge. Ein ehrlicher Vergleich zeigt die Unterschiede:
| Merkmal | Rürup-Rente | Riester-Rente | ETF-Sparplan | Betriebliche Altersvorsorge (bAV) | Gesetzliche Rente |
|---|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe | Selbstständige, Gutverdiener | Angestellte, Beamte | Alle | Angestellte | Alle Pflichtversicherten |
| Steuerliche Förderung | Sonderausgabenabzug bis 29.344 € | Zulagen + Steuerersparnis | Keine Förderung in Ansparphase | Sozialabgabenfreiheit + Steuerfreiheit (bis Grenze) | Pflichtbeiträge steuerlich absetzbar |
| Flexibilität | Sehr gering | Gering | Sehr hoch | Mittel | Keine |
| Einmalauszahlung | Nein | Teilweise (30 %) | Ja, jederzeit | Nein (meist) | Nein |
| Vererbbarkeit | Eingeschränkt | Begrenzt | Vollständig | Eingeschränkt | Nein |
| Rendite-Potenzial | Gering–mittel | Gering | Mittel–hoch | Mittel | Sehr gering |
| Pfändungsschutz | Ja (Ansparphase) | Teilweise | Nein | Teilweise | Ja |
| Gesamtkosten | 14–25 % über Laufzeit | 12–20 % über Laufzeit | 0,5–2,5 % über Laufzeit | 10–18 % über Laufzeit | — |
Quellen: GDV, 2024; Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024; Finanztest, 2023; BMF, 2025
Das Fazit aus dem Vergleich: Die Rürup-Rente ist das unflexibelste und — nach Kosten — renditeschwächste Instrument. Sie ist nur dann die beste Wahl, wenn der Steuervorteil so hoch ist, dass er Kosten und Renditenachteile deutlich überwiegt. Das ist ausschließlich bei dauerhaft sehr hohen Einkommen der Fall.
Den Detailvergleich lesen Sie in unserem Artikel „Basisrente vs. ETF — der ehrliche Renditevergleich“.
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- Die Faustregel: Pro 1 Euro garantierter Monatsrente zahlen Sie X Euro ein
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8. Welche Versicherer bieten Rürup-Renten an?
In Deutschland bieten mehr als 30 Versicherer Basisrentenprodukte an. Die Marktführer nach Bestandsvolumen und Beschwerdestatistik sind:
| Versicherer | Produktlinie (exemplarisch) | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Allianz | Allianz BasisRente Klassik / Invest | Größter Lebensversicherer DE; mehrere Urteile zu Basisrenten öffentlich dokumentiert |
| Alte Leipziger | Basisrente mit Garantie | Zentral in BGH IV ZR 173/21 (Kanzlei Seehofer als Vertretungskanzlei) |
| Continentale | BasisRente | LG München I 2026: vollständige Rückabwicklung |
| Generali | Basisrente / Ihr Ruhegeld | LG Regensburg 2025: Zahlungsurteil 41.400 EUR; AG München 2025: Rückabwicklung |
| Nürnberger | BasisRente Garant | OLG Celle 2025: 58.000 EUR zurück bei 25.000 EUR Einzahlung (130 % Plus) |
| Zurich | BasisRente | Erhöhte Beschwerdeanzahl bei Versicherungsombudsmann |
| WWK | BasisRente Premium | Bekannt für fondsgebundene Varianten |
| HDI | TwoTrust Selekt BasisRente | Große Vertriebsmannschaft, hohe Abschlusskosten dokumentiert |
| Swiss Life | Swiss Life BasisRente | Gehobenes Marktsegment, Kombinierbarkeit mit BU |
| Debeka | Basisrente | Eher im Angestellten-Segment, trotzdem umfangreicher Bestand |
| Volkswohl Bund | BasisRente flexibel | Genossenschaftlich strukturiert, teilweise günstigere Kostensätze |
Hinweis: Ob ein Versicherer einen guten oder schlechten Ruf hat, sagt wenig über Ihren konkreten Vertrag aus. Entscheidend ist nicht das Label auf dem Deckblatt, sondern ob die Widerrufsbelehrung korrekt war, welche Kosten vereinbart wurden und ob die Beratung vollständig war.
Kanzlei Seehofer hat Fälle gegen nahezu alle großen Anbieter geführt — und gewonnen. Die Erfolge gegen Alte Leipziger (BGH), Nürnberger (OLG Celle), Generali (LG Regensburg), Continentale (LG München I) und Allianz (LG München I und LG Stuttgart) sind öffentlich dokumentiert.
9. Was tun, wenn Ihre Rürup-Rente sich nicht lohnt?
Das ist die Frage, die viele Versicherte stellen — aber zu selten laut aussprechen. Sie haben jahrelang eingezahlt, sehen jetzt in den Vertragsstatus und das Bild gefällt Ihnen nicht. Was nun?
Option 1: Beitragsfreistellung
Sie können Ihre Zahlungen jederzeit einstellen. Der Vertrag bleibt dann bestehen und der bereits angesammelte Wert wird bei Rentenbeginn verrentet. Der Nachteil: In den ersten Jahren ist der Wert erheblich geringer als die Summe Ihrer Einzahlungen — wegen der vorab belasteten Abschlusskosten.
Option 2: Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Wenn Ihr Versicherer bei Vertragsabschluss eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung erteilt hat, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das bedeutet: Sie können Ihren Vertrag auch nach 10, 15 oder 20 Jahren noch widerrufen. Wie die Rückabwicklung im Einzelnen aussieht, hängt von der Vertragskonstellation ab — beide Varianten führen in der Praxis regelmäßig zu Auszahlungen deutlich über dem aktuellen Vertrags- oder Rückkaufswert (§ 355 BGB; BGH IV ZR 173/21, Beschluss 29.11.2023).
Der BGH-Rahmen: Der Bundesgerichtshof hat mit dem Beschluss IV ZR 173/21 vom 29. November 2023 die Linie bestätigt, die Kanzlei Seehofer seit Jahren vertritt: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung setzt die Widerrufsfrist nicht in Gang. Dieses Urteil ist die Grundlage für Tausende aktuell laufender Verfahren.
Mehr zur Rechtslage lesen Sie in unserem Artikel „Das BGH-Urteil zur Basisrente 2023 — was es bedeutet“.
Was ein erfolgreicher Widerruf bringt — je nach Vertragskonstellation ergibt sich die Rückzahlung aus einem von zwei Wegen, die rechtlich unterschiedlich sind, im Ergebnis aber regelmäßig ähnlich vorteilhaft:
Variante A: Die eingezahlten Beiträge abzüglich regelmäßig marginaler Risikokosten — zuzüglich Nutzungsersatz, also der Zinsen und Erträge, die der Versicherer mit Ihrem Kapital erwirtschaftet hat.
Variante B: Der zum Widerruf-Zeitpunkt maßgebliche Vertragswert (sogenanntes ungezillmertes Deckungskapital) zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten, die in den Vertrag geflossen sind.
Beide Wege führen regelmäßig zu Auszahlungen, die deutlich über dem aktuellen Vertragswert bzw. Rückkaufswert liegen.
In dokumentierten Fällen von Kanzlei Seehofer bedeutete das bis zu 175 % des eingezahlten Kapitals. Ein konkretes Beispiel: Der Fall gegen die Alte Leipziger — Vertrag aus dem Jahr 2005, 18.085,50 Euro eingezahlt, 23.784,28 Euro zurückgeholt (plus Zinsen, Gesamtergebnis ca. 30 % über der Einzahlung). Das Urteil des OLG Frankfurt wurde vom BGH mit Beschluss vom 29.11.2023 bestätigt (BGH IV ZR 173/21).
Ein weiteres Beispiel: Gegen die Nürnberger erzielte Kanzlei Seehofer vor dem OLG Celle 2025 eine Rückzahlung von 58.000 Euro bei 25.000 Euro Einzahlung — 130 % Plus.
Option 3: Schadensersatz wegen Falschberatung
Unabhängig vom Widerruf können Sie Schadensersatz fordern, wenn der Berater Pflichten verletzt hat — etwa wenn Provisionsinteressen verschwiegen, Renditen übertrieben oder Nachteile verharmlost wurden (§ 280 BGB; § 311 Abs. 2 BGB). Dieser Anspruch verjährt 10 Jahre nach Vertragsabschluss.
Erste Einschätzung in 30 Sekunden
Rechtsanwalt Stefan Seehofer und sein Team können am Telefon in wenigen Sekunden einschätzen, ob Ihr Fall Potenzial hat. Das kostet nichts. Es verpflichtet zu nichts. Aber es kann der Anfang sein, Kapital zurückzubekommen, das Sie sich verdient haben.
Die Kanzlei arbeitet auf Erfolgshonorarbasis — Sie zahlen erst, wenn die Kanzlei für Sie ein Ergebnis erzielt.
Mehr zu Ihren Rechten lesen Sie in unseren Artikeln „Rürup-Rente sinnvoll oder Fehler?“ und „Basisrente: Diese Nachteile hätte Ihnen Ihr Berater nennen müssen“.
10. Häufige Fehlannahmen über die Rürup-Rente
Die Rürup-Rente wird von beiden Seiten missverstanden — von manchen als Wunderwaffe der Steueroptimierung gepriesen, von anderen pauschal als Betrug abgetan. Beides trifft nicht zu. Hier die häufigsten Fehlannahmen:
Fehlannahme 1: „Die Rürup-Rente ist ein Betrug.“
Nein — das Produkt ist legal und für bestimmte Personengruppen (hohe Einkommen, Pfändungsrisiko) in bestimmten Situationen sinnvoll. Was in vielen Fällen nicht sauber war: die Beratung. Der Fehler liegt nicht im Produkt, sondern im Verkaufsprozess. Verbraucherrechtlich sind das zwei sehr unterschiedliche Kategorien.
Fehlannahme 2: „Ich kann die Rürup-Rente einfach kündigen.“
Eine Kündigung mit Rückzahlung des Rückkaufswertes ist gesetzlich nicht vorgesehen. Was möglich ist: Beitragsfreistellung (aber mit hohen Wertverlusten in den ersten Jahren). Der juristische Weg heraus ist der Widerruf oder die Schadensersatzklage — kein klassisches Kündigungsrecht. Wer das nicht weiß, verliert möglicherweise jahrelang Geld an einen Vertrag, aus dem er legal hätte aussteigen können.
Fehlannahme 3: „Der Steuervorteil macht alles wett.“
Diese Aussage war in der Vertriebspraxis weit verbreitet. Wie gezeigt, liegt der tatsächliche Netto-Steuervorteil nach Berücksichtigung der Besteuerung der Rentenleistungen oft nur bei 7–17 Prozentpunkten — und der muss die Kostenstruktur von 14–25 % über die Laufzeit ausgleichen. Bei mittleren Einkommen gelingt das häufig nicht.
Fehlannahme 4: „Nach 15 Jahren ist ein Widerruf nicht mehr möglich.“
Das ist die wichtigste Fehlannahme — und die teuerste. Wie der BGH mit dem Beschluss IV ZR 173/21 bestätigt hat: Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Es gibt kein gesetzliches Ablaufdatum für das Widerrufsrecht. Verträge aus dem Jahr 2005 können 2026 noch widerrufen werden — wenn die Belehrung fehlerhaft war.
Fehlannahme 5: „Mein Versicherer würde mich nicht belügen.“
Versicherer lügen in der Regel nicht aktiv. Aber Berater haben Provisionsinteressen, und Dokumente aus den Jahren 2005–2012 weisen häufig formale Mängel auf, die rechtlich relevant sind — nicht weil jemand bewusst täuschte, sondern weil die damaligen Standards in der Branche nicht dem entsprachen, was das Gesetz eigentlich verlangte. Das Ergebnis ist dasselbe: ein Vertrag, der rückabwickelbar ist.
11. FAQ: 7 häufige Fragen zur Rürup-Rente
Was ist der Unterschied zwischen Rürup-Rente und Basisrente?
Rechtlich und steuerlich gibt es keinen Unterschied — beide Begriffe bezeichnen dasselbe Produkt. Die offizielle Bezeichnung im Steuergesetz ist „Basisrente“ (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). „Rürup-Rente“ ist der umgangssprachliche Name, der sich nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup durchgesetzt hat, der das Konzept wesentlich mitgeprägt hat. Beide Begriffe werden synonym verwendet — auch in diesem Artikel.
Ab wann kann ich meine Rürup-Rente beziehen?
Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, ist der frühestmögliche Rentenbeginn das 62. Lebensjahr. Für ältere Verträge (Abschluss vor 2012) gilt das 60. Lebensjahr als frühester Rentenbeginn. Die genauen Konditionen stehen im Vertrag — und sollten mit einem Steuerberater besprochen werden, da der Zeitpunkt des Rentenbeginns die steuerliche Situation beeinflusst (BMF, 2025; § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Verliere ich den Steuervorteil, wenn ich meinen Vertrag widerrufe?
Hier herrscht bei den Finanzbehörden bislang keine einheitliche Handhabung — eine Restunsicherheit bleibt. Nach der Praxiserfahrung unserer Kanzlei ist in der Regel mit einer Versteuerung der eingezahlten Beiträge der letzten 4 bis 5 Jahre zu rechnen. Eine vollständige steuerliche Rückabwicklung über die gesamte Laufzeit ist uns bisher in keinem Fall bekannt geworden — ausschließen lässt sich dieses Risiko aber nicht. In der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung akzeptieren nahezu alle Mandanten dieses mögliche Steuerrisiko bewusst, weil eine Basisrente, deren Rente im Alter ohnehin voll versteuert werden muss, praktisch nie dazu führt, dass der Vertragsinhaber zu Lebzeiten auch nur seine eingezahlten Beiträge zurückerhält. Die konkrete steuerliche Bilanz sollten Sie vor einem Widerruf gemeinsam mit Ihrem Steuerberater und einem spezialisierten Anwalt prüfen — idealerweise mit dem Basisrenten-Kalkulator als Entscheidungsgrundlage (BMF Schreiben Basisrente, 2024; Finanztip Steuerfolgen Widerruf, 2024).
Kann ich meine Rürup-Rente vererben?
In der Standardausgestaltung nein. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, fällt das Kapital an die Versichertengemeinschaft zurück. Stirbt er kurz nach Rentenbeginn, enden die Zahlungen in der Regel — es sei denn, eine Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente wurde explizit vereinbart. Diese Optionen kosten extra und reduzieren die monatliche Rente. Viele Versicherte haben bei Vertragsabschluss nicht explizit darüber nachgedacht — und wurden nicht darüber aufgeklärt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG; GDV, 2024).
Wie lange dauert eine Vertragsprüfung bei Kanzlei Seehofer?
Eine erste Einschätzung, ob ein Vertrag Potenzial für einen Widerruf oder Schadensersatz hat, ist nach Angaben der Kanzlei in wenigen Minuten per Telefon möglich. Die vollständige rechtliche Prüfung des Vertrags dauert je nach Komplexität einige Tage bis wenige Wochen. Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Entscheiden Sie sich für ein Mandat, arbeitet die Kanzlei auf Erfolgshonorarbasis.
Ist die Rürup-Rente für Selbstständige sinnvoll?
Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung ist die Rürup-Rente das steuerlich förderungsfähigste Instrument zur Altersvorsorge — sofern das Einkommen dauerhaft hoch ist. Für Selbstständige mit variablem Einkommen oder solche, die Flexibilität benötigen, ist ein ETF-Sparplan oft besser geeignet. Die entscheidende Frage ist nicht „Welches Produkt?“, sondern „Ist dieser Vertrag zu fairen Konditionen und mit korrekter Beratung abgeschlossen worden?“ — denn von dieser Frage hängt ab, ob Sie das Recht haben, ihn rückabzuwickeln.
Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen. Der angesammelte Wert wird dann bis zum Rentenbeginn weitergeführt, ohne dass Sie weitere Einzahlungen leisten müssen. Der Nachteil: In den ersten 10–15 Jahren liegt der Rückkaufswert erheblich unter den eingezahlten Beiträgen — die Abschlusskosten wurden bereits vollständig belastet. Eine Beitragsfreistellung ist keine gute Lösung für jemanden, der realisiert hat, dass sein Vertrag systematische Mängel hat. In diesem Fall ist eine rechtliche Prüfung des Widerrufsrechts sinnvoller.
Wir sind eine Verbraucherschutzkanzlei. Wir verkaufen keine Versicherungen, keine Investmentprodukte, keine Finanzberatung. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte als Verbraucher durchzusetzen.
Im Fall der Basisrente heißt das: Wir prüfen, ob Ihr Vertrag rückabwickelbar ist. Wenn ja, holen wir das Geld zurück. Wenn nein, sagen wir Ihnen das ehrlich — und Sie haben Klarheit.
Kanzlei Seehofer — Verbraucherschutzkanzlei, Bahnhofstraße 51, 87435 Kempten.
Kostenfrei & unverbindlich Vertrag prüfen lassen. Eine Erstberatung ist bei unserer Verbraucherschutzkanzlei immer kostenfrei und unverbindlich.
Fazit
Die Rürup-Rente ist kein Betrug, aber auch keine Wunderwaffe. Sie lohnt sich rechnerisch fast ausschließlich für Selbstständige und Gutverdiener mit dauerhaft hohem Steuersatz — für alle anderen überwiegen Unflexibilität, Kosten und die fehlende Möglichkeit einer Einmalauszahlung. Wer bereits einen Vertrag hat und unsicher ist, ob er sich lohnt, muss ihn nicht widerspruchslos weiterlaufen lassen: Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung oder nachweisbarer Falschberatung lässt sich der Vertrag rückabwickeln — oft mit einer Auszahlung deutlich über dem aktuellen Vertragswert. Der erste Schritt dahin ist eine kostenlose, unverbindliche Prüfung.
Quellen
- GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) — Branchendaten Lebensversicherung; Basisrente Vertragsmerkmale; Lebensversicherung in Zahlen, 2024
- Verbraucherzentrale Bundesverband — Basisrenten-Ratgeber; Rentenfaktor-Analyse; Beschwerdestatistik, 2024
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg — Marktuntersuchung Basisrenten-Kosten, 2024
- Verbraucherzentrale NRW — Basisrenten-Ratgeber, 2024
- Versicherungsombudsmann — Jahresbericht und Beschwerdestatistik Rürup-Renten, 2023–2024
- Finanztest (Stiftung Warentest) — Kostenvergleich Basisrenten; Rückkaufswerte; Renditecheck, 2023
- Assekurata — Marktausblick Lebensversicherung; Rentenfaktor-Entwicklung, 2024
- Destatis (Statistisches Bundesamt) — Verbraucherpreisindex; Inflationsentwicklung, 2024
- EZB (Europäische Zentralbank) — Inflationsziel und Prognosen, 2024
- BMF (Bundesministerium der Finanzen) — Sonderausgabenabzug § 10 EStG; Besteuerungsanteile § 22 EStG; Schreiben Basisrente, 2025
- BGH (Bundesgerichtshof) — Beschluss IV ZR 173/21 vom 29.11.2023 (Basisrente Widerrufsbelehrung — Kanzlei Seehofer als Vertretungskanzlei)
- BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) — Aufsichtsregeln; Provisionsoffenlegung, 2024
- Finanztip — Steueranalyse Basisrente; Steuerfolgen Widerruf, 2024
- OLG Frankfurt — Urteil vom 19.05.2021 (Alte Leipziger / Kanzlei Seehofer); bestätigt durch BGH IV ZR 173/21
- OLG Celle — Urteil 2025 (Nürnberger / Kanzlei Seehofer): 58.000 EUR Rückzahlung
- LG München I — Urteil 2025 Az. 25 O 6361 25 (Allianz / Kanzlei Seehofer); Urteil 2026 (Continentale / Kanzlei Seehofer)
- LG Regensburg — Urteil 2025 (Generali / Kanzlei Seehofer): 41.400 EUR Zahlungsurteil
Autor: Rechtsanwalt Stefan Seehofer — Kanzlei Seehofer, Kempten | Spezialist für Verbraucherschutzrecht und Basisrenten-Widerrufe seit über 10 Jahren
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
„Das Wichtigste ist: Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Ich kann in 30 Sekunden am Telefon einschätzen, ob Ihr Fall Potenzial hat. Das kostet Sie nichts — aber es kann Ihnen Zehntausende Euro zurückbringen.“
Rechtsanwalt Stefan Seehofer prüft seit über 10 Jahren Basisrentenverträge und hat eines der wenigen BGH-Urteile in diesem Bereich erstritten. Die Erstprüfung ist kostenlos.