Das BGH-Urteil IV ZR 161/23 vom Oktober 2023 hat die Rechtslage für Basisrenten-Versicherte grundlegend verändert: Der Bundesgerichtshof hat das Verwirkungsargument der Versicherer verworfen und klargestellt, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Gang setzt. Kanzlei Seehofer war an diesem Verfahren maßgeblich beteiligt und kennt die Konsequenzen aus erster Hand.
Kurzfassung
- Das BGH-Urteil IV ZR 161/23 vom Oktober 2023 ist das wichtigste Urteil für Basisrenten-Versicherte in der Geschichte des Produkts.
- Kernaussage: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung setzt die Widerrufsfrist nicht in Gang — das Widerrufsrecht besteht zeitlich unbegrenzt. Der BGH hat das Argument der „Verwirkung“ durch Zeitablauf verworfen.
- Praktische Konsequenz: Versicherte mit fehlerhaften Verträgen aus 2005–2015 können auch 2026 oder später widerrufen. Die konkrete Rückzahlungssumme ergibt sich je nach Vertragskonstellation entweder aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich regelmäßig marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz oder aus dem zum Widerruf-Zeitpunkt maßgeblichen Vertragswert zuzüglich Abschluss- und Vertriebskosten. Beide Wege liegen typischerweise im Bereich von 120–175 % der Einzahlungssumme und damit deutlich über dem Rückkaufswert.
- Dieses Urteil wurde unter anderem von Kanzlei Seehofer mit erstritten. Die Kanzlei kennt die Argumentation und die praktischen Folgen aus erster Hand.
Inhalt dieses Artikels
- Was vor dem Urteil galt — und warum Versicherte kaum Chancen hatten
- Das Urteil: Was der BGH am 18. Oktober 2023 entschieden hat
- Die 4 Kernaussagen im Detail
- Was sich für Versicherte konkret geändert hat
- Wie Versicherer auf das Urteil reagiert haben
- Welche Verträge am stärksten profitieren
- Die Folgeurteile: Wie die Gerichte seit 2023 entscheiden
- Was das Urteil für die 175-%-Rückzahlung bedeutet
- Warum Kanzlei Seehofer dieses Urteil kennt wie kein anderer
- FAQ
- Quellen
1. Was vor dem Urteil galt — und warum Versicherte kaum Chancen hatten
Vor Oktober 2023 war die Rechtslage für Basisrenten-Versicherte frustrierend. Das Grundproblem: Auch wenn die Widerrufsbelehrung offensichtlich fehlerhaft war, hatten Versicherer ein schlagkräftiges Gegenargument — die Verwirkung.
Das Verwirkungsargument
Die Versicherer argumentierten: „Ja, vielleicht war die Belehrung nicht perfekt. Aber der Versicherte hat den Vertrag 10, 15 oder 20 Jahre lang bedient. Er hat Jahr für Jahr Beiträge gezahlt, Standmitteilungen akzeptiert und nie widersprochen. Damit hat er stillschweigend auf sein Widerrufsrecht verzichtet.“
Dieses Argument — in der Juristensprache „Verwirkung“ — war bei vielen Gerichten erfolgreich. Manche Oberlandesgerichte gaben den Versicherern Recht und wiesen Widerrufe nach langer Vertragslaufzeit ab, obwohl die Belehrung nachweislich fehlerhaft war.
Was das für Betroffene bedeutete
Versicherte steckten in einer Falle: Die Belehrung war falsch — aber weil sie den Vertrag weiter bedient hatten (ohne zu wissen, dass die Belehrung falsch war), verloren sie ihr Recht. Eine paradoxe Situation: Man verliert ein Recht, von dem man nie erfahren hat, dass man es hat.
Die Folge: Wenige wagten den Widerruf
Die Unsicherheit über die Verwirkungsfrage führte dazu, dass viele Anwälte vom Widerruf abrieten. Ohne höchstrichterliche Klärung war das Prozessrisiko zu hoch. Betroffene, die sich trotzdem trauten, hatten je nach Gericht und Richter unterschiedliche Chancen — eine Rechtslotterie.
2. Das Urteil: Was der BGH am 18. Oktober 2023 entschieden hat
Am 18. Oktober 2023 verkündete der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil IV ZR 161/23. Es war ein Fall, der unter anderem gegen die Alte Leipziger Lebensversicherung geführt wurde — und an dem Kanzlei Seehofer maßgeblich beteiligt war.
Der Sachverhalt
Ein Versicherungsnehmer hatte in der Hochphase (vor 2010) eine Basisrente abgeschlossen. Die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft — es fehlten Pflichtangaben zu den Rechtsfolgen des Widerrufs. Über ein Jahrzehnt nach Vertragsabschluss erklärte der Versicherungsnehmer den Widerruf. Der Versicherer lehnte ab und berief sich auf Verwirkung.
Was der BGH entschied
Der Bundesgerichtshof gab dem Versicherungsnehmer vollumfänglich Recht. Die vier Kernaussagen des Urteils haben die gesamte Rechtslandschaft für Basisrenten-Widerrufe neu geordnet.
3. Die 4 Kernaussagen im Detail
Kernaussage 1: Fehlerhafte Belehrung = Frist beginnt nie
„Eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung setzt die Widerrufsfrist nicht in Gang.“
Das bedeutet: Wenn der Versicherer bei Vertragsabschluss eine fehlerhafte Belehrung erteilt hat, hat die 14-Tages-Frist (bzw. 30-Tages-Frist bei älteren Verträgen) nie zu laufen begonnen. Der Widerruf kann auch nach 10, 15 oder 20 Jahren erklärt werden — ohne zeitliche Begrenzung.
Warum das so wichtig ist: Diese Aussage war bei den Oberlandesgerichten umstritten. Manche akzeptierten sie, andere nicht. Der BGH hat jetzt höchstrichterlich klargestellt: Es gibt kein Zeitlimit. Punkt.
Kernaussage 2: Keine Verwirkung durch Zeitablauf allein
„Die bloße Fortführung des Vertrags über einen langen Zeitraum begründet für sich genommen keine Verwirkung des Widerrufsrechts.“ (BGH IV ZR 161/23, Rn. 22–28)
Das ist die eigentliche Sensation des Urteils. Der BGH hat das Verwirkungsargument — die stärkste Waffe der Versicherer — für wirkungslos erklärt. Dass ein Versicherter den Vertrag jahrelang bedient hat, reicht nicht aus, um sein Widerrufsrecht zu verlieren.
Die Logik des BGH: Der Versicherte hat sein Recht nicht „aufgegeben“ — er kannte es schlicht nicht. Er konnte es nicht kennen, weil die Belehrung fehlerhaft war. Und für diesen Fehler ist der Versicherer verantwortlich, nicht der Verbraucher.
Kernaussage 3: Beweislast beim Versicherer
„Der Versicherer trägt die Beweislast für die Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung.“
Das bedeutet: Nicht der Verbraucher muss beweisen, dass die Belehrung fehlerhaft war — der Versicherer muss beweisen, dass sie korrekt war. Kann er das nicht (weil Archive lückenhaft sind, Dokumente fehlen oder Vermittler nicht mehr verfügbar sind), geht das zu seinen Lasten.
Warum das für ältere Verträge entscheidend ist: Bei Verträgen aus 2005 bis 2010 ist dieser Nachweis für Versicherer oft unmöglich. Papierarchive wurden ausgedünnt, digitale Dokumentation existierte damals häufig nicht, und viele Vermittler sind inzwischen aus dem Geschäft ausgeschieden (Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht, 2024; Versicherungsombudsmann, 2023).
Kernaussage 4: Vollständige Rückabwicklung des Vertrags
„Bei erfolgreichem Widerruf ist der Vertrag rückabzuwickeln.“
Der BGH hat klargestellt, dass die Rückabwicklung nicht auf den niedrigeren Vertragswert begrenzt ist. Die konkrete Rückzahlungssumme ergibt sich je nach Vertragskonstellation auf einem von zwei rechtlich anerkannten Wegen:
- Variante A: Die eingezahlten Beiträge abzüglich regelmäßig marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz (= die Zinsen und Erträge, die der Versicherer mit dem Kapital des Versicherten erwirtschaftet hat), gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen nach § 288 BGB.
- Variante B: Der zum Widerruf-Zeitpunkt maßgebliche Vertragswert (sogenanntes ungezillmertes Deckungskapital) zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten, die in den Vertrag geflossen sind.
Beide Wege führen regelmäßig zu Auszahlungen, die deutlich über dem aktuellen Vertragswert bzw. Rückkaufswert liegen. Der Versicherer kann sich nicht darauf zurückziehen, was er als „Ihr Guthaben“ in der Standmitteilung ausweist.
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4. Was sich für Versicherte konkret geändert hat
Vorher vs. Nachher
| Frage | Vor dem BGH-Urteil | Nach dem BGH-Urteil |
|---|---|---|
| Kann ich nach 15 Jahren noch widerrufen? | Unsicher — Verwirkung möglich | Ja — bei fehlerhafter Belehrung ohne Zeitlimit |
| Muss ich den Fehler beweisen? | Teilweise ja | Nein — Beweislast liegt beim Versicherer |
| Bekomme ich nur den Vertragswert? | Häufig nur Vertragswert | Rückabwicklung nach Variante A (Beiträge abzüglich Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz) oder Variante B (Vertragswert zuzüglich Abschluss- und Vertriebskosten) — beide deutlich über dem Rückkaufswert |
| Kann der Versicherer „Verwirkung“ einwenden? | Ja, oft erfolgreich | Nein — bloße Vertragsfortführung reicht nicht für Verwirkung |
| Lohnt sich der Widerruf finanziell? | Unklar (Prozessrisiko) | Ja — Rückzahlung 120–175 % der Einzahlung |
Was das in der Praxis bedeutet
Seit dem BGH-Urteil hat sich die Dynamik fundamental verschoben:
Für Versicherte: Die Rechtslage war nie so klar und günstig. Der Widerruf ist nicht mehr eine Wette — es ist ein gut dokumentierter Rechtsweg mit hohen Erfolgsquoten (85–92 % bei Verträgen 2005–2010; Kanzleinetzwerk, 2024; Versicherungsombudsmann, 2023).
Für Versicherer: Das Verwirkungsargument funktioniert nicht mehr. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens übersteigen die eines Vergleichs. Die Vergleichsbereitschaft ist seit dem Urteil deutlich gestiegen.
Für Anwälte: Die Unsicherheit ist weg. Spezialisierte Kanzleien können Mandanten mit klarer Erfolgseinschätzung beraten — basierend auf einem höchstrichterlichen Urteil, nicht auf einer Prognose.
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5. Wie Versicherer auf das Urteil reagiert haben
Die Reaktion der Versicherungsbranche auf das BGH-Urteil war vorhersehbar — und aufschlussreich:
Offizielle Reaktion: Schweigen
Kein großer Versicherer hat das BGH-Urteil öffentlich kommentiert oder seine Kunden proaktiv informiert. Kein Rundschreiben, keine Pressemitteilung, keine Aktualisierung der Webseiten. Die Strategie: Hoffen, dass möglichst wenige Versicherte von dem Urteil erfahren.
Interne Reaktion: Anpassung der Vergleichsbereitschaft
Hinter den Kulissen haben die Versicherer ihre Strategie angepasst. Die Rechtsabteilungen wissen, dass sie bei fehlerhaften Belehrungen vor Gericht verlieren werden. Das hat die Vergleichsbereitschaft erhöht — Vergleiche sind günstiger als Gerichtsurteile mit Signalwirkung.
Vermittler-Reaktion: Aggressive Verteidigung
Während die Versicherer schweigen, reagieren Vermittler lautstark — insbesondere in sozialen Medien. Unter den Werbeanzeigen von Kanzlei Seehofer finden sich aggressive Kommentare von erkennbaren Versicherungsvermittlern. Der Grund: laufende Bestandsprovisionen. Jeder widerrufene Vertrag ist ein direkter Einkommensverlust (ausführlich dargestellt in unserem Artikel zur Versicherer-Übersicht).
6. Welche Verträge am stärksten profitieren
Das BGH-Urteil gilt grundsätzlich für alle Basisrentenverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Aber nicht alle Jahrgänge profitieren gleichermaßen:
| Vertragsjahrgang | Fehlerquote | Erfolgsquote bei Widerruf | Profil |
|---|---|---|---|
| 2005–2008 | 50–70 % | 85–92 % | Goldmine — systematische Fehler, VVG-Reform nicht umgesetzt |
| 2009–2012 | 35–50 % | 72–82 % | Stark — Übergangsphase mit vielen Fehlern |
| 2013–2015 | 25–40 % | 55–68 % | Möglich — verbesserte, aber noch fehlerhafte Belehrungen |
| Ab 2016 | Unter 25 % | Unter 40 % | Schwierig — professionellere Belehrungen |
Quellen: Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht, 2024; Versicherungsombudsmann, 2023; Verbraucherzentrale Bundesverband, 2024
Die Faustregel: Je älter der Vertrag, desto höher die Erfolgsaussichten. Das liegt an zwei Faktoren: Die Belehrungen waren in der Frühphase fehlerhafter, und die Beweislage für den Versicherer ist bei älteren Verträgen schlechter (Archive ausgedünnt, Vermittler nicht mehr greifbar).
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7. Die Folgeurteile: Wie die Gerichte seit 2023 entscheiden
Das BGH-Urteil war der Startschuss. Seitdem haben zahlreiche Gerichte die BGH-Doktrin bestätigt und konkretisiert — viele davon in Fällen von Kanzlei Seehofer:
| Gericht | Datum | Gegner | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| LG München I | 07.01.2026 | Continentale | Vollständige Rückabwicklung |
| OLG Celle | 13.11.2025 | Nürnberger | 58.000 Euro zurück bei 25.000 Euro Einzahlung (130 % Plus) |
| LG Regensburg | 29.10.2025 | Generali | ca. 41.400 Euro Schadensersatz |
| LG Hannover | 15.09.2025 | Mecklenburgische | Rückabwicklung |
| LG Stuttgart | 27.08.2025 | Allianz | Rückabwicklung (Teilurteil) |
| AG München | 06.08.2025 | Generali | Rückabwicklung |
| LG Stuttgart | 14.03.2025 | Allianz | Auskunft & Auszahlung |
Quelle: kanzlei-seehofer.de/urteile/
Was die Folgeurteile zeigen:
- Die BGH-Doktrin wird konsequent angewendet — kein Ausreißer
- Die Gerichte urteilen gegen alle Versicherer, nicht nur gegen die Alte Leipziger
- Die Rückzahlungen sind substanziell — bis zu 130 % über der Einzahlung
- Auch das OLG (zweite Instanz) bestätigt die Linie — wie im Fall Nürnberger, wo der Versicherer in erster Instanz noch gewonnen hatte
Die Tendenz ist eindeutig: Die Rechtsprechung wird verbraucherfreundlicher, nicht strenger.
8. Was das Urteil für die 175-%-Rückzahlung bedeutet
Die vierte Kernaussage des BGH-Urteils — Rückabwicklung des Vertrags — ist der Grund, warum Versicherte bei einem Widerruf deutlich mehr zurückbekommen als ihren Rückkaufswert.
Warum die Rückzahlung über der Einzahlung liegt
Die konkrete Rückzahlungssumme ergibt sich — je nach Vertragskonstellation — aus einem von zwei Wegen:
- Variante A: Die eingezahlten Beiträge abzüglich regelmäßig marginaler Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz (= die Zinsen und Erträge, die der Versicherer mit dem Kapital erwirtschaftet hat), gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen (§ 288 BGB; aktuell 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; Deutsche Bundesbank, 2024).
- Variante B: Der zum Widerruf-Zeitpunkt maßgebliche Vertragswert (ungezillmertes Deckungskapital) zuzüglich der Abschluss- und Vertriebskosten (typisch 14–25 % der Beitragssumme), die in den Vertrag geflossen sind.
Beide Wege führen regelmäßig zu Auszahlungen, die deutlich über dem aktuellen Rückkaufswert liegen — und damit deutlich über dem, was der Versicherer in der Standmitteilung ausweist.
Das OLG-Celle-Beispiel: Aus 25.000 wurden 58.000
Das Urteil des OLG Celle gegen die Nürnberger (13. November 2025) zeigt die Dimension: Ein Mandant von Kanzlei Seehofer hatte circa 25.000 Euro eingezahlt und erhielt über 58.000 Euro zurück — ein Plus von 130 %. In manchen Fällen mit längerer Laufzeit und höheren Einzahlungen erreicht die Rückzahlung bis zu 175 % (Kanzlei Seehofer Praxisdaten; BGH IV ZR 161/23).
Warum Versicherer das zahlen
Versicherungen zahlen diese Summen nicht freiwillig. Sie werden durch Gerichtsurteile dazu gezwungen — oder sie zahlen im Vergleich, um ein Urteil zu vermeiden. Stefan Seehofer dazu: „175 % zahlen Versicherungen nicht aus Nächstenliebe. Dafür braucht es die richtigen Hebel.“
Wichtig: Auch bei laufenden Rentenzahlungen
Ein Punkt, der viele überrascht: Die Rückabwicklung ist auch möglich, wenn bereits Rentenzahlungen geflossen sind. Die erhaltenen Renten werden verrechnet — das Ergebnis ist in der Regel trotzdem deutlich positiv. Kanzlei Seehofer hat das in der Praxis bereits mehrfach erfolgreich durchgesetzt: „Wir haben das Geld auch schon mehr als einmal auf einen Schlag zurückgeholt, obwohl es schon Rentenzahlungen gegeben hat.“
9. Warum Kanzlei Seehofer dieses Urteil kennt wie kein anderer
Rechtsanwalt Stefan Seehofer war an der Erstreitung des BGH-Urteils IV ZR 161/23 maßgeblich beteiligt. Die Kanzlei kennt daher nicht nur den Urteilstext — sondern die gesamte Argumentationskette, die zum Urteil geführt hat.
Was das für Mandanten bedeutet
- Erfahrung aus erster Hand: Die Kanzlei weiß genau, welche Argumente den BGH überzeugt haben — und kann sie in jedem weiteren Fall einsetzen
- Über 10.000 geprüfte Verträge: Die Fehlermuster der einzelnen Versicherer sind dokumentiert und bekannt
- Mehr als 3.400 Mandanten begleitet: Die Praxiserfahrung geht weit über die Theorie hinaus
- 7 dokumentierte Gerichtsurteile gegen verschiedene Versicherer seit dem BGH-Urteil (kanzlei-seehofer.de/urteile/)
- Rückzahlungen bis 175 % in geeigneten Konstellationen — mit Urteilen belegt
Kostenlose Erstprüfung
Stefan Seehofer kann in wenigen Minuten am Telefon einschätzen, ob Ihr Vertrag von dem BGH-Urteil profitiert — weil er die typischen Belehrungsvorlagen der Versicherer aus über einem Jahrzehnt Praxis kennt.
10. FAQ
Gilt das BGH-Urteil für meinen konkreten Vertrag?
Das Urteil gilt für alle Basisrentenverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung — unabhängig vom Versicherer, dem Vertriebskanal oder der Vertragshöhe. Die Frage ist nicht, ob das Urteil gilt, sondern ob Ihre konkrete Belehrung fehlerhaft ist. Das kann nur eine anwaltliche Prüfung klären.
Kann der BGH seine Meinung wieder ändern?
Theoretisch ja — aber das ist äußerst unwahrscheinlich. BGH-Urteile haben höchstrichterliche Autorität und werden von allen unteren Gerichten befolgt. Eine Änderung der Rechtsprechung wäre nur bei einer grundlegenden Gesetzesänderung denkbar. Aktuell gibt es keine Anzeichen dafür.
Warum hat mein Versicherer mich nicht über das Urteil informiert?
Weil das Urteil gegen die Interessen der Versicherer läuft. Kein Versicherer wird seine Kunden proaktiv darauf hinweisen, dass sie möglicherweise ein Recht auf Rückabwicklung haben, das deutlich über dem aktuellen Rückkaufswert liegt. Das Schweigen der Versicherer ist die logische Konsequenz ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Mein Vertrag ist von 2014 — gilt das Urteil trotzdem?
Ja. Das BGH-Urteil gilt für alle Jahrgänge. Die Erfolgsquoten sind bei Verträgen aus 2013–2015 niedriger (55–68 %) als bei älteren Verträgen — weil die Belehrungen ab 2013 tendenziell besser waren. Aber „niedriger“ heißt nicht „null“. Auch bei neueren Verträgen lohnt sich die Prüfung — sie ist kostenlos und zeigt, ob Ihr konkreter Vertrag betroffen ist.
Was ist mit dem OLG-Urteil gegen die Nürnberger — ist das auch ein BGH-Urteil?
Nein, das OLG Celle ist die zweite Instanz (Oberlandesgericht), nicht der BGH. Aber: OLG-Urteile haben ebenfalls hohe Autorität und bestätigen die BGH-Linie. Besonders bemerkenswert: Die Nürnberger hatte in erster Instanz (Landgericht) noch gewonnen — das OLG hat das Urteil komplett umgekehrt. Das zeigt, wie stark die BGH-Doktrin durchschlägt.
Wie kann ich das BGH-Urteil nachlesen?
Das Urteil ist auf bundesgerichtshof.de unter dem Aktenzeichen IV ZR 161/23 einsehbar. Eine Zusammenfassung aller relevanten Urteile — einschließlich der Folgeurteile — finden Sie auf kanzlei-seehofer.de/urteile/.
Kostenfrei & unverbindlich Vertrag prüfen lassen. Eine Erstberatung ist bei unserer Verbraucherschutzkanzlei immer kostenfrei und unverbindlich.
Fazit: Das BGH-Urteil ist der Schlüssel — aber jemand muss ihn benutzen
Das BGH-Urteil IV ZR 161/23 hat die Tür für Basisrenten-Versicherte geöffnet. Aber eine offene Tür nutzt nichts, wenn niemand hindurchgeht. Das Urteil gibt Ihnen das Recht — aber Sie müssen es einfordern.
Der erste Schritt: Lassen Sie prüfen, ob Ihr Vertrag von dem Urteil profitiert. Kostenlos, unverbindlich, in wenigen Minuten.
Quellen
- BGH — Urteil IV ZR 161/23, 18. Oktober 2023
- OLG Celle — Urteil 13.11.2025 gegen Nürnberger (58.000 Euro bei 25.000 Euro Einzahlung)
- LG Stuttgart — 2 Urteile gegen Allianz (14.03.2025 und 27.08.2025)
- LG München I — Urteil gegen Continentale (07.01.2026)
- LG Regensburg — Urteil gegen Generali (29.10.2025)
- LG Hannover — Urteil gegen Mecklenburgische (15.09.2025)
- AG München — Urteil gegen Generali (06.08.2025)
- Kanzlei Seehofer — Urteile-Übersicht (kanzlei-seehofer.de/urteile/)
- Kanzleinetzwerk Versicherungsrecht — Praxisdaten Erfolgsquoten, 2024
- Versicherungsombudsmann — Jahresbericht, 2023–2024
- Verbraucherzentrale Bundesverband — Fehleranalyse, 2024
- Deutsche Bundesbank — Basiszinssatz, 2024
Autor: Rechtsanwalt Stefan Seehofer — Kanzlei Seehofer, Kempten | Spezialist für Verbraucherschutzrecht und Basisrenten-Widerrufe seit über 10 Jahren
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
„Das Wichtigste ist: Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Ich kann in 30 Sekunden am Telefon einschätzen, ob Ihr Fall Potenzial hat. Das kostet Sie nichts — aber es kann Ihnen Zehntausende Euro zurückbringen.“
Rechtsanwalt Stefan Seehofer prüft seit über 10 Jahren Basisrentenverträge und hat eines der wenigen BGH-Urteile in diesem Bereich erstritten. Die Erstprüfung ist kostenlos.