Basisrentenvertrag aus 2013 bei der Nürnberger Lebensversicherung:

Fachanwaltskanzlei Seehofer gewinnt gegen die Nürnberger Lebensversicherung vor dem OLG Nürnberg

Die verbraucherfreundliche und auch maßgeblich von der Kanzlei Seehofer mit geprägte Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Widerruf von Basisrenten-/Rürupverträgen entwickelt sich weiter: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es nunmehr gelungen, gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG ein positives Teilurteil im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages aus dem Jahr 2013 zu erreichen. Die Nürnberger Lebensversicherung wurde dazu verurteilt, Auskunft zu geben über die Höhe des Deckungskapitals ohne Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten. Nach der zu erwartenden Auskunft durch die Nürnberger wird dann das Verfahren fortgesetzt und final entschieden. Vor dem Hintergrund des positiven Urteils des OLG Nürnberg gehört wenig Fantasie dazu, um mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass dann eine entsprechende Verurteilung der Nürnberger Lebensversicherung zur Bezahlung des Rückabwicklungsbetrages erfolgen wird. Vorrausgegangen war ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19.12.2025, welches der Nürnberger Lebensversicherung noch Recht gegeben hatte und insbesondere eine angebliche Verwirkung der Ansprüche ins Feld geführt hatte. Das OLG Nürnberg hat diese Rechtsansicht verworfen und klar und deutlich geurteilt, dass die verwendete Widerrufsbelehrung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft war und Verwirkungsgründe nicht vorlagen.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Das erstrittene Urteil des OLG Nürnberg vom 06.07.2026 ist als Meilenstein im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen zu werten, da dieses Urteil einen Vertrag aus dem Jahr 2013 betraf und somit nicht die im übrigen recht „günstigen“ und fehlerhaften Vertragsjahre 2008 und 2009. Das OLG Nürnberg hat dabei die BGH Rechtsprechung klar und nachvollziehbar angewendet und kam zu dem für unsere Mandantin sehr erfreulichen Ergebnis, dass der im Dezember 2024 erklärte Widerruf des Basisrentenvertrages nicht verfristet war, sodass dem Grunde nach ein Rückabwicklungsanspruch besteht. Die Bedeutung dieses Urteil kann noch gar nicht abgeschätzt werden, da nach unseren Informationen nahezu sämtliche Basisrentenverträge der Nürnberger aus der Zeit ab etwa 2007 bis über das Jahr 2014 hinaus rechtlich angreifbar sein dürften, sodass für die betroffenen Inhaber der Basisrentenverträge die Möglichkeit besteht, im Ergebnis das eingesetzte Kapital mehr als zurück zu erhalten. Die Fachanwaltskanzlei Seehofer steht Ihnen jederzeit und gerne für eine kostenfreie Vorprüfung zur Verfügung!

 
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