Allianz BasisRente Klassik aus dem Jahr 2008:

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung innerhalb von 3 Wochen

Und wieder gibt es einen Erfolg bei der Rückabwicklung von Basisrenten, die bei der Allianz abgeschlossen wurden zu vermelden:

Unser Mandant hatte zum 01.12.2008 eine Allianz BasisRente Klassik abgeschlossen mit einem Monatsbeitrag von anfänglich knapp 700,00 €. Die Beiträge wurden dabei bis zuletzt bezahlt. Nach Aufklärung durch unsere Kanzlei im Mai 2026 über die Möglichkeit eines erfolgreichen Widerrufs entschloss sich unser Mandant zur Beauftragung. Mit Schreiben vom 02.06.2026 wurde der Widerruf dieses Basisrentenvertrages erklärt; die Allianz erkannte mit Schreiben vom 23.06.2026 den Widerruf an und verpflichtete sich zur Auszahlung eines Betrages von knapp 121.00,00 €.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der neuerliche Erfolg gegen die Allianz Lebensversicherungs AG bei der Rückabwicklung von Basisrenten zeigt nicht nur, dass die verbraucherfreundliche Rechtssprechung bei den Versicherungen mehr als angekommen ist. Sie zeigt auch, dass immer mehr Inhaber von Basisrenten wenig oder keinen Sinn darin sehen, die Beitragszahlungen weiterhin zu leisten mit der dann mehr als unsicheren Aussicht, eine vor dem Hintergrund der fortschreitenden Inflation wohl mehr als nur mickrige Rente zu erhalten. Hinzu kommt, dass die Rentenzahlungen versteuert werden müssen und viele unsererer Mandanten der Meinung sind, dass der zu erhaltene Gesamtbetrag in der jetzigen volatilen Zeit jedenfalls viel sinnvoller und vor allem sofort und jederzeit wieder verfügbar angelegt werden kann. Der große Nachteil der Basisrentenversicherungen ist, dass diese nicht kündbar ist und es somit nicht zu einer Kapitalauszahlung kommen kann. Daher bleibt betroffenen Inhabern einer Basisrente nur die Möglicheit eines erfolgreichen Widerrufs oder gegebenenfalls eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Beratung. Letzteres kann aber nur dann erfolgen, wenn die Beratung und der Abschluss innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt sind. Sollten mehr als 10 Jahre seit der Beratung vergangen sein, so ist es nicht möglich, Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen wegen der insoweit eingetretenen Verjährung der Ansprüche.

Unsere Kanzlei steht für eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche gerne zur Verfügung.

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