Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung in einem Monat
Gute Nachrichten im Zusammenhang mit Rückabwicklung der Basisrenten-Verträge, die bei der Allianz Lebensversicherung abgeschlossen wurden: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es wieder einmal gelungen, einen bei der Allianz abgeschlossenen Basisrentenvertrag in kurzer Zeit rückabzuwickeln. Unsere Mandantin hatte im Jahr 2008 den Basisrentenvertrag „Allianz BasisRente StartUp Invest“ abgeschlossen und relativ schnell gemerkt, dass die Basisrente wohl nicht die richtige Entscheidung war. Sodann wurde der Vertrag von unserer Mandantin im Jahr 2012 beitragsfrei gestellt. Bekanntermaßen war und ist eine Kündigung nicht möglich. Im Jahr 2026 kontaktierte uns die betroffene Versicherungsnehmerin; unsere Vorprüfung ergab, dass der Vertrag widerrufen werden kann. Sodann wurde mit Schreiben vom 19.03.2026 der gut begründete Widerruf erklärt; der Widerruf wurde schließlich von der Allianz Lebensversicherung vom 17.04.2026 anerkannt, so dass sich unsere Mandantin über einen Rückabwicklungsbetrag von knapp 18.400,00 € freuen kann.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der erfolgreich rückabgewickelte Basisrentenvertrag aus dem Jahr 2008, der immerhin seit dem Jahr 2012 beitragsfrei geführt wurde, zeigt, dass auch seit langer Zeit „ruhende“ Verträge noch zu Geld gemacht werden können. Trotz der 14-jährigen Beitragsfreiheit war es noch möglich, den Vertrag zu widerrufen und damit im Ergebnis mehr als das eingesetzte Kapital zu erhalten. Unsere Mandantin hatte relativ bald gemerkt, dass der empfohlene Basisrentenvertrag doch nicht die versprochene Altersabsicherung bedeuten würde. Nachdem aber eine Kündigung nicht möglich war, blieb scheinbar nur der traurige Weg des Abwartens bis zur „mickrigen Rente“ oder die Möglichkeit den Vertrag kostenfrei auf eine Widerrufsmöglichkeit prüfen zu lassen. Letztere Entscheidung war für unsere Mandantin von Erfolg gekrönt. Unsere Empfehlung an alle Basisrenteninhaber, die mit ihrem Vertrag nicht zufrieden sind:
Lassen Sie Ihren Vertrag kostenfrei auf eine Widerrufsmöglichkeit hin überprüfen. Unsere Kanzlei steht hier gerne und jederzeit zur Verfügung.