Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung einer 2008 abgeschlossenen fondsgebundenen Basisrente in knapp 2 Monaten!

Württembergische Lebensversicherung AG:

Die Erfolgsmeldungen bei der Rückabwicklung von Basisrenten setzen sich fort: Unser Mandant hatte bei der Württembergischen Lebensversicherung AG aus Stuttgart im Jahr 2008 einen fondsgebundenen Basisrentenvertrag abgeschlossen und die Beiträge bis zum Schluss bezahlt. Unser Mandant wandte sich im Januar 2026 an unsere Kanzlei, um die Möglichkeit eines Ausstiegs bzw. erfolgreichen Widerrufs überprüfen zu lassen, da ja Basisrenten generell nicht kündbar sind. Nachdem unsere kostenfreie Vorprüfung positiv abgeschlossen war, wurden wir von unserem Mandanten beauftragt, den Widerruf durchzusetzen. Der Widerruf wurde sodann mit Schreiben vom 19.01.2026 in der üblichen gut begründeten Form erklärt; nicht einmal 2 Monate später, nämlich mit Schreiben vom 10.03.2026 erkannte die Württembergische den erklärten Widerruf kulanterweise an, sodass sich unser Mandant über einen Rückabwicklungsbetrag von etwas über 39.000,00 € freuen kann.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der Erfolg bei der Rückabwicklung des bei der Württembergischen Lebensversicherung AG abgeschlossenen Basisrentenvertrages aus dem Jahr 2008 zeigt mehr als deutlich, dass in vielen Fällen beste Chancen bestehen, einen eigentlich unkündbaren Basisrenten-/Rürupvertrag aufzulösen und regelmäßig sogar mehr als das eingesetzte Kapital zu erhalten. Gerade in der jetzigen politisch und wirtschaftlich äußerst unsicheren Zeit wollen viele Basisrenten-Inhaber nicht auf eine Rentenzahlung in vielen Jahren vertröstet werden, die dann aufgrund der fortschreitenden Inflation letztlich kaum mehr einen Wert besitzen dürfte. Unsere Kanzlei, die seit mehr als 10 Jahren in diesem Bereich schwerpunktmäßig tätig ist, steht auch Ihnen gerne und jederzeit für eine kostenfreie Vorprüfung zur Verfügung.

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