Proxalto Lebensversicherung AG:
Die Erfolge bei der Rückabwicklung von Basisrenten machen auch bei der jetzigen Proxalto Lebensversicherung AG, der früheren Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG nicht halt: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es gelungen, einen zum 1. September 2008 bei der früheren Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG, der heutigen Proxalto Lebensversicherung AG abgeschlossenen Basisrentenvertrag mit der BezeichnungBest Invest Rente Basisinnerhalb von 7 Wochen rückabzuwickeln. Unser Mandant hatte zum 1.9.2008 den Basisrentenvertrag abgeschlossen und insgesamt 1.836,43 € an Beiträgen bezahlt. Eine Beitragsfreistellung war somit nach relativ kurzer Zeit erfolgt. Nachdem der Basisrentenvertrag ordentlich nicht kündbar war bzw. ist und unser Mandant aber unbedingt sein Geld zurück haben wollte, wurde unsere Kanzlei im Jahr 2025 beauftragt, eine Ausstiegsmöglichkeit zu überprüfen. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2025 wurde sodann der gut begründete Widerruf wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erklärt; die nunmehrige Proxalto erkannte den Widerruf mit Schreiben gegenüber unserem Mandanten vom 27. Januar 2026 vollständig an, sodass es zu einer Auszahlung i.H.v. 2.051,91 an unseren Mandanten kam.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Auch wenn es im vorliegenden Fall um keine exorbitant hohe Summe ging: Der erfolgreich rückabgewickelte Basisrenten-Fall hinsichtlich der früheren Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG, der heutigen Proxalto Lebensversicherung AG zeigt deutlich, dass den Versicherungen mehr als bewusst ist, wie riskant es sein kann, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Eine erfolgreiche gerichtliche Klärung zugunsten der Verbraucher bedeutet stets auch negative Schlagzeilen für die Versicherungen, sodass viele Versicherungen mittlerweile dazu übergegangen sind, nach entsprechender anwaltlicher außergerichtlicher Geltendmachung einzulenken und die Rückabwicklung bzw. Auszahlung vorzunehmen. Nutzen auch Sie die Chance, ihren Basisrentenvertrag, der bekanntermaßen grundsätzlich nicht kündbar ist, auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs überprüfen zu lassen! Unsere Kanzlei steht für eine kostenfreie Vorprüfung stets und gerne zur Verfügung.