Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht im Januar 2026 Rückabwicklung des Basisrentenvertrages „Basis Rente Invest“ in einem Monat

Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung:

Die Erfolgsmeldungen gehen auch bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung im Jahr 2026 weiter, was die Rückabwicklung von Basisrenten-/Rürup-Verträgen betrifft: Unser Mandant hatte im September 2008 einen Basisrentenvertrag „Basis Rente Invest“ abgeschlossen und bereits im Februar 2015 beitragsfrei gestellt, nachdem er gemerkt hatte, dass der Basisrentenvertrag wohl doch nicht die gewünschte Altersabsicherung darstellen würde. Im Jahr 2025 wandte sich unser Mandant an unsere Kanzlei, nachdem wir in den sozialen Medien auf die Widerrufsmöglichkeit sowie unsere zahlreichen Erfolge im Bereich des Widerrufs der Basisrentenverträge aufmerksam gemacht hatten. Mit Schreiben vom 28. November 2025 erklärten wir sodann für unseren Mandanten den gut begründeten Widerruf, der von der Zurich dann mit Schreiben vom 2. Januar 2026 auch akzeptiert wurde. Die Zurich bezahlte dann auch einen Anteil der anwaltlichen Kosten, was für unseren Mandanten natürlich sehr erfreulich war. Unser Mandant kann sich nunmehr über einen Auszahlungsbetrag von knapp 25.600,00 € freuen!

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der neuerliche Erfolg gegen die Zurich vom Januar 2026 zeigt, dass viele Versicherungen bereits außergerichtlich eine Rückabwicklung vornehmen und offensichtlich ein längeres und kostenintensives Gerichtsverfahren scheuen. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren sehr viele Versicherer verklagt, unter anderem auch die Zurich Deutscher Herold; die hier von unserer Kanzlei erzielten Erfolge sprechen natürlich für sich und sind den Versicherungen bekannt, sodass wir erfreulicherweise oftmals in relativ kurzer Zeit eine Rückabwicklung außergerichtlich durchsetzen können. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, so kann dann gegebenenfalls mit Unterstützung einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung oder eines Prozessfinanzierers vorgegangen werden.

Unsere Empfehlung an alle Inhaber einer Basisrente / Rürup-Vertrags, die mit ihrem Vertrag unzufrieden sind: Lassen Sie diesen auf einen möglichen Widerruf hin überprüfen! Unsere Kanzlei steht hier kostenfrei für eine Vorprüfung gerne zur Verfügung.

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