Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung einer Wealthmaster Basisrente innerhalb von 2 Monaten

Clerical Medical / Scottish Widows Europe S. A.:

Und wieder gibt es gute Nachrichten bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen/Rürup-Verträgen: Der Fachanwaltskanzlei Seehofer ist es für eine Mandantin gelungen, einen Basisrentenvertrag, der bei der früheren Clerical Medical Investment Group Limited, der heutigen Scottish Widows Europe S. A. unter der Bezeichnung Wealthmaster Basisrente im Jahr 2008 abgeschlossen worden war, innerhalb von 2 Monaten ohne ein Gerichtsverfahren rückabzuwickeln. Unsere Mandantin, die in der Vergangenheit diverse Zuzahlungen geleistet hatte, um die steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, hatte den Vertrag aber bereits seit etwa 8 Jahren beitragsfrei gestellt, nachdem sie für sich entschieden hatte, dass die Basisrente keinesfalls die ursprünglich versprochene gute Altersabsicherung sein würde. Da aber eine Kündigung eines Basisrentenvertrages generell nicht möglich ist, haben wir die Möglichkeit eines Widerrufs überprüft und sodann mit Schreiben vom 21. November 2025 den begründeten Widerruf erklärt und zur Rückabwicklung aufgefordert. Es dauerte dann knapp 2 Monate, bis die Clerical Medical/Scottish Widows Europe S. A. den Widerruf anerkannte, sodass sich unsere Mandantin nunmehr über einen Auszahlungsbetrag von knapp 125.000,00 € freuen darf!

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der hier im außergerichtlichen Bereich gegen die Clerical Medical bzw. Scottish Widows Europe S. A. erzielte Erfolg ist umso bemerkenswerter, als Versicherungen in der Vergangenheit oftmals eine Regulierung verweigerten, weil Inhaber von Basisrenten oftmals Zuzahlungen geleistet hatten und sodann seitens der Versicherungen mit dem Argument einer angeblichen Verwirkung eine Regulierung abgelehnt wurde. Nachdem der Bundesgerichtshof aber bereits im Juli 2025 entschieden hat, dass Zuzahlungen zur gewöhnlichen Vertragsdurchführung gehören, scheint dieses Argument nunmehr bei den Versicherungen angekommen zu sein, sodass der hier erzielte schnelle Erfolg kein Einzelfall bleiben dürfte. Falls auch Sie einen Basisrentenvertrag bei der früheren Clerical Medical, der heutigen Scottish Widows Europe S. A. abgeschlossen haben, so nutzen Sie gerne die Möglichkeit unserer Kanzlei, eine kostenfreie Überprüfung durchführen zu lassen im Hinblick auf die Möglichkeit eines Widerrufs. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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