Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht in knapp 2 Monaten die Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages aus dem Jahr 2009
Und wieder gibt es gute Nachrichten aus dem Bereich der Rückabwicklung von Rürup-bzw. Basisrentenverträgen: Die Zurich Deutscher Herold hat außergerichtlich einen Basisrentenvertrag, der von unserem Mandanten im Jahr 2009 abgeschlossen worden war, rückabgewickelt. Unser Mandant hatte anfänglich 250,00 € monatlich einbezahlt und hatte dann vor längerer Zeit den Vertrag beitragsfrei gestellt, nachdem ihm bewusst wurde, dass der Rürup-Vertrag alles andere als eine gute Altersabsicherung ist. Leider war aber eine Kündigung nicht möglich, sodass ein erfolgreicher Widerruf der einzige Weg war, wieder an das eingezahlte Geld zu kommen und von einem möglichen Anstieg des Vertragswerts zu profitieren. Dies ist auch gelungen: Der von unserer Kanzlei gut begründete Widerruf vom 3.9.2025 wurde von der Zurich mit Schreiben vom 24.10.2025 anerkannt, sodass sich unser Mandant über einen Auszahlungsbetrag von knapp 30.000,00 € freuen kann.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der neuerliche außergerichtlich erzielte Erfolg unserer Kanzlei bei der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages aus dem Jahr 2009 zeigt wieder einmal, dass es sich lohnt, einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Rürup-Vertrag überprüfen zu lassen im Hinblick auf einen auch heute noch möglichen Widerruf.
Interessant ist die richtige Ansicht der Zurich, dass, was gar nicht so selten vorkommt, ein laufendes Versorgungsausgleichsverfahren von Eheleuten nicht dazu führt, dass eine Auszahlung nicht möglich wäre; hier ist einzig und allein maßgeblich, wer den Basisrentenvertrag abgeschlossen hat und somit Vertragsinhaber ist.
Auch im Rahmen eines laufenden Scheidungsverfahrens kann somit ein Basisrenten-Inhaber seinen Vertrag widerrufen und über das Geld verfügen mit der dann gegebenenfalls im Rahmen des familienrechtlichen Verfahrens bestehenden Verpflichtung, einen vereinbarten bzw. vorgesehenen Teil wieder auszubezahlen.
Nutzen auch Sie die Chance, ihren Rürup-Vertrag auf die Möglichkeit eines Widerrufs hin überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei steht für eine kostenfreie Vorprüfung gerne und jederzeit zur Verfügung.