Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung zweier Verträge im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf
Und wieder gibt es gute Nachrichten im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von regelmäßig unrentablen Rürup- bzw. Basisrentenverträgen: Dieses Mal wurde die zunächst uneinsichtige Canada Life vor dem OLG Düsseldorf zum Einlenken gebracht:
Unser Mandant hatte im Jahr 2008 zwei Basisrentenverträge mit der Bezeichnung „Generation Basic plus“ bei der Canada Life abgeschlossen. Unser Mandant hatte bis etwa 2016 Beiträge einbezahlt und war dann zum Ergebnis gekommen, dass die versprochene Absicherung im Alter wohl doch nicht so greifen würde, wie sie sich bei Vertragsschluss dargestellt hat. Die beiden Verträge waren somit seit 2016 beitragsfrei gestellt, nachdem ja bekanntermaßen eine ordentliche Kündigung nicht möglich war. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage hat unsere Kanzlei im Juni 2024 den Widerruf der beiden Verträge erklärt. Dieser wurde von der Canada Life zurückgewiesen; hierauf wurde unsererseits im Juli 2024 mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers Klage eingereicht vor dem Landgericht Mönchengladbach. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die Klage mit Urteil vom 3. April 2025 zurückgewiesen mit der Begründung einer angeblich eingetretenen Verwirkung aufgrund der Tatsache, dass bereits der Rentenbezug mit der Canada Life vereinbart worden war.
Diese Entscheidung des Landgerichts widersprach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, sodass auf unser ausdrückliches Anraten hin Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt wurde. Das OLG Düsseldorf hat dann in mehreren Hinweisen deutlich gemacht, dass die Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht und ausdrücklich eine Einigung angeregt.
Diese Einigung wurde dann dergestalt erzielt, dass unser Mandant bei beiden Verträgen jeweils den ihm zustehenden Rückabwicklungsbetrag erhalten hat und sogar noch die angefallenen Prozesszinsen, die Canada Life hat dann auch sämtliche Verfahrenskosten für beide Instanzen übernommen.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der erfreuliche Vergleich, der im November 2025 vor dem OLG Düsseldorf geschlossen wurde, zeigt, dass gerade die obergerichtliche Rechtsprechung die Vorgaben des Bundesgerichtshofs erkennt und dann auch entsprechend umsetzt.
Die Tendenz der Rechtsprechung ist klar: Eine unzureichende Aufklärung im Rahmen der Widerrufsbelehrung führt auch noch Jahrzehnte später zu einem bestehenden Widerrufsrecht mit der Folge eines Rückerhalts in Höhe von regelmäßig mindestens des eingesetzten Kapitals, was in den meisten Fällen jedoch noch zu deutlich höheren Auszahlungen führt. Unser Mandant, der nicht rechtsschutzversichert war, hat somit mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers Recht erhalten, wenn auch erst im Berufungsverfahren. Gerade aber erfolgreiche Berufungsverfahren führen regelmäßig dazu, dass die Versicherer die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ernster nehmen als noch vor vielen Jahren und somit für sehr viele Inhaber von Basisrentenverträgen beste Aussichten bestehen, eine Rückabwicklung des eigentlich unkündbaren Basisrentenvertrages zu erreichen.
Nutzen auch Sie die Chance, ihren Basisrentenvertrag auf die Möglichkeit eines Widerrufs hin überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei steht für eine kostenfreie Vorprüfung gerne und jederzeit zur Verfügung.