OLG Celle verurteilt die Nürnberger Lebensversicherung am 13.11.2025 zur Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages mit einem Plus von knapp 130 % (!!)
Es gibt sicherlich (noch) nicht viele positive Urteile gegen die Nürnberger Lebensversicherung im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Basisrenten-bzw. Rürup-Verträgen. Das scheint sich jetzt zu ändern:
Das Oberlandesgericht Celle hat als Berufungsinstanz mit Urteil vom 13. November 2025 ein zunächst klageabweisendes Urteil des Landgerichts Hildesheim aufgehoben und die Nürnberger Lebensversicherung zur Bezahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 58.136,76 € nebst Zinsen verurteilt. Dazu muss die Nürnberger Lebensversicherung die Kosten des gesamten Rechtsstreits aus beiden Instanzen übernehmen. Der von unserer Kanzlei vertretene Mandant hatte im Dezember 2007 einen Basisrentenvertrag mit der Nürnberger Lebensversicherung abgeschlossen und Beiträge von insgesamt knapp 25.400,00 € geleistet inklusive zweier Zuzahlungen. Bereits relativ kurze Zeit später, nämlich mit Wirkung ab 1. Dezember 2009 wurde der Vertrag auf Antrag des Klägers beitragsfrei gestellt, nachdem dieser erfahren hatte, dass der Basis Rentenvertrag nicht kündbar ist und er als Versicherungsnehmer auf eine Rentenzahlung angewiesen ist. Nachdem die Klage in 1. Instanz noch vom Landgericht Hildesheim abgewiesen worden war wegen einer angeblichen Verwirkung der Ansprüche, erhält unser Mandant nunmehr einen Betrag in Höhe von über 58.000 €, was im Verhältnis zu den bezahlten Beiträgen einem Plus von knapp 130 % (!) entspricht.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Das sensationelle Urteil des OLG Celle vom 13. November 2025 zeigt, dass auch Belehrungen aus dem Jahr 2007, die bislang relativ schwierig anzugreifen waren, fehlerhaft sein können:
Folge ist, dass sich wohl nahezu alle Versicherungen, insbesondere auch die Nürnberger Lebensversicherung in naher Zukunft wird warm anziehen müssen, da noch viele ähnliche weitere Verfahren drohen bzw. in die Wege geleitet werden können.
Das OLG Celle hat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung klar und deutlich entschieden, dass die von der Nürnberger Lebensversicherung verwendete Widerspruchsbelehrung aus dem Jahr 2007 fehlerhaft war, sodass der im Jahr 2024 von unserer Kanzlei erklärte Widerruf nunmehr sogar zu einem Plus von knapp 130 % (!!) zu Gunsten unseres Mandanten im Verhältnis der eingezahlten Beiträge zu dem Auszahlungsbetrag geführt hat. Dies ist kein Einzelfall und stärkt natürlich die Erfolgsaussichten weiterer Inhaber von Basisrenten bzw. Rürup-Verträgen, die nicht nur im Jahr 2007, sondern auch später abgeschlossen wurden.
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer steht für eine kostenfreie Vorprüfung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung!