Die Erfolgsmeldungen der Fachanwaltskanzlei Seehofer bei der Rückabwicklung von Rürup-bzw. Basisrentenverträgen reißen nicht ab:
Unserer Kanzlei ist es für einen Mandanten gelungen, einen Allianz Basisrentenvertrag Klassik, der im Jahr 2010 abgeschlossen wurde, rückabzuwickeln. Unser Mandant hatte sich im Sommer 2025 an unsere Kanzlei gewandt und um Überprüfung seines Rürup-Vertrages gebeten. Nach entsprechender Prüfung hat uns unser Mandant mit der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Widerruf beauftragt, was dann auch mit Schreiben unserer Kanzlei vom 7. August 2025 erfolgt ist. Nicht einmal 2 Monate später, nämlich mit Schreiben vom 29 September 2025 erkannte die Allianz den erklärten Widerruf an und bot einen Auszahlungsbetrag von 61.637,32 € an, was im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben bei der Rückabwicklung steht. Daher wurde dieses Angebot der Allianz auch akzeptiert, sodass sich unser Mandant nunmehr über diesen erfreulichen Rückzahlungsbetrag freuen kann anstatt über eine im April 2024 von der Allianz bestätigte monatliche Rente ab dem 1. Juni 2036 i.H.v. mitgeteilten 447,40 € (!!).
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Unserer Kanzlei, die bereits diverse Verfahren gegen die Allianz Lebensversicherung AG im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen erfolgreich geführt hat, ist es im Oktober 2025 wieder einmal gelungen, eine Rückabwicklung zu erreichen. Dieses Mal betraf die Rückabwicklung den Allianz Basisrente Klassik Vertrag aus dem Jahr 2010. Die erfolgte Rückabwicklung ohne ein gerichtliches Verfahren innerhalb weniger Wochen zeigt, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung bei den Versicherungen angekommen ist: Noch nie waren die Chancen so gut, wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung oder unvollständiger Verbraucherinformationen die Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages, der eigentlich unkündbar ist und bei welchem der Kunde auf Gedeih und Verderb auf eine regelmäßig sehr bescheidene Rentenzahlung angewiesen ist, zu erreichen. Im vorliegenden Fall stellt sich natürlich ernsthaft die Frage, was denn eine garantierte Rente von 447,40 € im Jahr 2036 – falls es im Jahr 2036 den Euro überhaupt noch gibt- wert sein wird. Wir wissen die Antwort und ich denke, Sie als Leser dieser Zeilen ebenfalls!