Landgericht Regensburg verurteilt Generali Deutschland Lebensversicherung AG zur Zahlung von knapp 41.400,00 €

Weiterer Erfolg der Fachanwaltskanzlei Seehofer vom 29. Oktober 2025:

Landgericht Regensburg verurteilt die frühere Aachen Münchener Lebensversicherung, die jetzige Generali Deutschland Lebensversicherung AG zur Zahlung von knapp 41.400,00 € im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages aus dem Jahr 2009.

Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hat vor dem Landgericht Regensburg gegen die frühere Aachen Münchener Lebensversicherung AG, die heutige Generali Deutschland Lebensversicherung AG im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages aus dem Jahr 2009 mit der Bezeichnung: „BasisRente“ ein positives Urteil erstritten. Die frühere Aachen Münchener Lebensversicherung und heutige Generali muss an unseren Mandanten knapp 41.400 € zuzüglich Zinsen bezahlen im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Widerruf des Basisrentenvertrages. Nachdem der außergerichtliche Widerruf von der Generali zurückgewiesen worden war, empfahl unsere Kanzlei, den Rückabwicklungsanspruch gerichtlich durchzusetzen. So wurde die Klage im Januar 2025 eingereicht und nunmehr mit erfreulichem Urteil vom 28. Oktober 2025 zugunsten unseres Mandanten entschieden.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Bemerkenswert am Urteil des Landgerichts Regensburg ist die Tatsache, dass das Landgericht bereits die formelle Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung aus dem Jahr 2009 beanstandet hat, was auch von unserer Kanzlei exakt vorgetragen und dargelegt worden war. Das Landgericht Regensburg hat mit überzeugender Begründung dargelegt, dass die verwendete Widerrufsbelehrung nicht ausreichend drucktechnisch hervorgehoben war und somit auch nicht deutlich gestaltet war entgegen den bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften. Im entsprechenden Formular der früheren Aachen Münchener Lebensversicherung waren nämlich sämtliche Überschriften mit einem gelben Balken hinterlegt worden, sodass eine besondere Hervorhebung der Belehrung nicht gegeben war.

Nutzen auch Sie die Chance, ihren Basisrentenvertrag auf eine Widerrufsmöglichkeit hin überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei bietet hier stets eine kostenfreie Vorprüfung an!

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