Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages „SAFE“ vor dem Landgericht München I trotz Rentenbezugs seit dem Jahr 2014

Nächste Erfolgsmeldung im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages:

Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hat eine vollständige Rückabwicklung eines von unserer Mandantin im Jahr 2009 beim Volkswohlbund abgeschlossenen Basisrentenvertrages mit der Bezeichnung „SAFE“ erreicht. Besonderheit dieses Falles war, dass unsere Mandantin bereits seit September 2014, also über 10 Jahre lang eine Rentenzahlung vom Volkswohlbund erhielt und zwar in einer Höhe von monatlich 31,71 €. Unsere Mandantin war verständlicherweise mehr als unzufrieden vor dem Hintergrund der zuvor erfolgten Einzahlungen von vielen Tausend Euro ! .

Der Volkswohlbund lehnte die bereits im März 2025 geltend gemachte Rückabwicklung im Mai 2025 definitiv ab, sodass unsere Kanzlei die Klage dann umgehend im Mai 2025 beim Landgericht München I einreichte. Das Landgericht machte in der mündlichen Verhandlung vom 16.9.2025 deutlich, dass der Einwand des Volkswohl-Bundes, es sei eine Verwirkung der Ansprüche eingetreten wegen des über 10-jährigen Rentenbezuges, nicht greift vor dem Hintergrund der strengen und verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser erfreulichen Einschätzung folgend wurde sodann ein Vergleich geschlossen, wonach das sich ergebende Deckungskapital von 5.200,00 € in einer Summe an unsere Mandantin bezahlt wird zusätzlich der angefallenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Dies hat auch die Rechtsschutzversicherung unserer Mandantin gefreut, da wir darauf bestanden haben, dass der Volkswohlbund sämtliche Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs übernimmt, was dann auch erfolgt ist.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Dieser Erfolg vor dem Landgericht München I, der in nur gut 6 Monaten (!) seit Geltendmachung der Ansprüche erzielt wurde, zeigt, dassauch ein jahrelanger Rentenbezug immer noch die Möglichkeit eröffnet, einen Basisrentenvertrag bzw. Rürup-Vertrag rückabzuwickeln.

Ein Rentenbezug alleine ist kein Hinderungsgrund und auch kein Grund für die Annahme einer Verwirkung, was viele Versicherungen immer noch als Argument anführen und zunächst eine Regulierung verweigern.

Wir machen die Erfahrung, dass in vielen Fällen gerichtliche Verfahren geführt werden müssen, um dann das gewünschte Ergebnis der Rückabwicklung zu erreichen. Dieser vor dem Landgericht München I geschlossene Vergleich vom Oktober 2025 mit vollständiger Kostenübernahme durch den Volkswohl-Bund zeigt, dass die Versicherungen offensichtlich Urteile scheuen und dann nach entsprechender Einschätzung der Gerichte vielfach bereit sind, einzulenken und die Ansprüche anzuerkennen.

Nutzen auch Sie die Chance, ihren Rürup-Vertrag kostenfrei auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung hin prüfen zu lassen!

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