September 2025: weiterer Erfolg der Fachanwaltskanzlei Seehofer gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG bei der Rückabwicklung einer Basisrente

Die mittlerweile über 10-jährige Erfahrung der Fachanwaltskanzlei Seehofer im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen sowie nunmehr auch Basisrenten- bzw. Rürup-Verträge zeigt weitere Wirkung bei den Versicherungen:

Unserer Kanzlei ist es gelungen, innerhalb von wenigen Wochen ohne ein Gerichtsverfahren die Rückabwicklung einer Basisrente zu erreichen, die unser Mandant im Jahr 2009 bei der Zurich abgeschlossen hatte. Unsere Kanzlei hatte den gut begründeten Widerruf im August 2025 erklärt; mit Schreiben vom 5. September 2025 erklärte sich die Zurich dazu bereit, die Rückabwicklung vorzunehmen, sodass sich unser Mandant nun über einen Rückzahlungsbetrag von knapp 27.000,00 € freuen kann!

Ohne den erfolgreichen Widerruf würde das Geld bis zu einem vorgesehenen Rentenbeginn ab Dezember 2042 (!!) „ruhen“ und aufgrund der bereits erfolgten Beitragsfreistellung jedes Jahr etwa 4 % an Wert verlieren aufgrund der jährlich anfallenden Kosten. Dann wäre nicht sehr viel Geld für die Rente übrig geblieben, ganz zu schweigen von der zunehmenden Inflation und der nicht fernliegenden Annahme, dass es im Jahr 2042 den Euro vielleicht gar nicht mehr gibt…

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Der neuerliche außergerichtliche Erfolg bei der Rückabwicklung einer Basisrente, die mit der Zurich Deutscher Herold abgeschlossen wurde, zeigt deutlich, dass viele Versicherungen mittlerweile Gerichtsverfahren scheuen, weil die sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sich verfestigt hat. Die Versicherer wissen, dass gerade unsere Kanzlei schon viele Erfolge im Bereich der Rückabwicklung vor Gericht erzielt hat, sodass dann nur zusätzliche Kosten auf die Versicherungen zukommen würden. Aus diesem Grund bietet unsere Kanzlei stets auch eine erfolgsorientierte Vergütung in Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer an, sodass unsere Mandanten regelmäßig überhaupt kein Kostenrisiko eingehen müssen. Nutzen auch Sie die einmalige Chance, das „brach liegende Geld“ Ihres Rürup- Vertrags zurückzuholen, bevor es von den jährlichen Kosten langsam aufgezehrt wird und eine „drohende Rentenzahlung“ von durchschnittlich etwa 35,00 € (!) pro 10.000,00 € eingesetztem Kapital vermieden wird. Unsere Kanzlei steht hier für eine kostenfreie Vorprüfung stets und gerne zur Verfügung.

 
 
 
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