Die Erfolge bei der Rückabwicklung der Basisrentenverträge gehen weiter und dies auch vor Gericht:
Konkret ging es um einen Basisrentenvertrag der Mecklenburgischen Lebensversicherung–AG aus dem Jahr 2008, den unsere Mandantin abgeschlossen hatte. Der Basisrentenvertrag war anfänglich mit einem Betrag von 220,50 € monatlich bespart worden und dann von unserer Mandantin im Jahr 2015 auf 50,00€ monatlich herabgesetzt worden. Einige Zeit später erfolgte eine Beitragsfreistellung. Unsere Kanzlei hatte außergerichtlich vergeblich versucht, die Mecklenburgische Lebensversicherung zu einer Rückabwicklung zu bewegen, obwohl die diesbezügliche BGH-Rechtsprechung sowie die Instanzen-Rechtsprechung eindeutig ist. Unsere Kanzlei hatte mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers dann im September 2024 Klage zum Landgericht Hannover erhoben. Nach Austausch der wechselseitigen Argumentation fand sodann am 22. August 2025 die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hannover statt. Dabei machte das Gericht deutlich, dass die Widerrufsbelehrung der Mecklenburgischen Lebensversicherung fehlerhaft ist und daher ein Anspruch auf Rückabwicklung besteht. Das Gericht regte diesbezüglich an, sich zu einigen, da ansonsten ein entsprechendes Urteil zu Gunsten unserer Mandantschaft ergehen würde.
Die Gegenseite lenkte schließlich ein und unterbreitete einen absolut akzeptablen Vergleichsvorschlag dahingehend, dass unsere Mandantin 25.000,00 € erhält und der Basisrentenvertrag aufgehoben wird. Dabei verpflichtete sich die Mecklenburgische Lebensversicherung, alle Kosten der Rechtsstreits vollständig zu übernehmen, was auch Bedingung für den Vergleichsschluss war.


Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der erfolgreiche Vergleich vor dem Landgericht Hannover, welcher letztlich ein vollständiges Nachgeben der Mecklenburgischen Lebensversicherung bedeutet, offensichtlich um ein Urteil zu vermeiden, zeigt deutlich, dass die verbraucherfreundliche Rechtssprechung auch bei anderen Versicherern als den „üblichen Marktführern“ angekommen ist: Leider müssen aber viele Ansprüche gegen viele Versicherer noch gerichtlich durchgesetzt werden, was natürlich eine entsprechende Zeit erfordert. In diesem Falle vor dem Landgericht Hannover hat die gesamte Abwicklung einschließlich des Vergleichs etwa 1 Jahr gedauert, was als übliche und regelmäßige Zeitdauer anzunehmen ist. Unsere Kanzlei arbeitet, falls eine Rechtsschutzversicherung nicht eintrittspflichtig ist, hier mit einem erfahrenen Prozessfinanzierer zusammen, der bei entsprechenden Erfolgsaussichten dann sämtliche Kosten und damit Prozessrisiken abdeckt.
Unsere Empfehlung lautet weiterhin: Lassen Sie Ihren Basisrentenvertrag auf die Möglichkeit eines Widerrufs oder Schadensersatzes hin überprüfen. Unsere Kanzlei bietet stets eine kostenfreie Vorprüfung an.