Doppelschlag der Kanzlei Seehofer beim Widerruf von Basisrentenverträgen mit der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG aus Stuttgart

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrag beim Volkswohlbund.

Doppelter und zeitgleicher Erfolg der Fachanwaltskanzlei Seehofer beim Widerruf von 2 Basisrentenverträgen, die im Jahr 2008 abgeschlossen wurden:

Die Erfolgsmeldungen beim Widerruf von Rürup-Verträgen bzw. Basisrenten gehen weiter: Unsere Mandanten hatten als Eheleute im Jahr 2008 jeweils einen praktisch identischen Rürup-Vertrag abgeschlossen und viele Jahre in den Vertrag einbezahlt. Nach Prüfung der Sach-und Rechtslage durch unsere Kanzlei wurde sodann in beiden Fällen am 17. Juli 2025 der gut begründete Widerruf erklärt und die SV Sparkassenversicherung zur Rückabwicklung aufgefordert.

Bereits mit Schreiben vom 6. August 2025 erkannte die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG den Widerruf an und kündigte eine mittlerweile vorgenommene Auszahlung in Höhe von jeweils knapp 17.700,00 € an. Aus der von der SparkassenVersicherung erteilten Auskunft ergibt sich, dass eine Auszahlung von gut 25 % über den insgesamt einbezahlten Beiträgen erfolgt ist. Die SparkassenVersicherung hatte am Ende dann jeweils sogar noch einen etwas höheren Betrag ausbezahlt als den ursprünglich angekündigten.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Wieder einmal zeigt sich, dass die sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere bei den Basisrentenverträgen Wirkung zeigt und zwar auch bei Verträgen, welche mehrfach beitragsfrei gestellt worden waren: Unserer Kanzlei ist es gelungen, ohne ein gerichtliches Verfahrendie SV Sparkassenversicherung Lebensversicherung AG aus Stuttgart zu einer außergerichtlichen Rückabwicklung zu bewegen, sodass sich unsere Mandanten über eine sehr erfreuliche Auszahlung freuen dürfen, welche durchschnittlich gut 25 % über den insgesamt einbezahlten Beiträgen liegt. Aus den jeweils von der Sparkassenversicherung erteilten Auskünften ergibt sich eine fast schon unglaublich hohe und leider branchenübliche Auflistung von jährlich anfallenden Verwaltungskosten, laufenden Abschlusskosten sowie einmaligen Abschlusskosten.

Unsere Empfehlung: Handeln Sie, bevor ihr Basisrentenvertrag bzw. Rürup-Vertrag von jährlich stets anfallenden Verwaltungskosten „aufgefressen“ wird bzw. deutlich an Wert verliert. Die Chancen, eine Rückabwicklung zu erreichen, waren noch nie so groß wie jetzt!

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