Rürup-Vertrag TwinStar Klassik – Erfolg der Kanzlei Seehofer gegen die AXA Life Europe dac

AXA Life Europe dac: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht im Juli 2025 eine außergerichtliche Rückabwicklung innerhalb von 3 Monaten - incl. Rückerstattung von 25 % (!!) an Abschluss- und Vertriebskosten

Und wieder gibt es einen Erfolg bei der Rückabwicklung einer Rürup-Rente: Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hat für eine Mandantin, die im Jahr 2010 bei der früheren AXA Life Europe Ltd., der jetzigen AXA Life Europe dac einen BasisRenten-Vertrag mit der Bezeichnung: TwinStar Klassik abgeschlossen hatte innerhalb von 3 Monaten eine Rückabwicklung erreicht. Unsere Kanzlei hatte mit entsprechender Begründung am 02.04.2025 den Widerruf des Vertrages erklärt. Gut 3 Monate später wurde dann mit Schreiben der AXA Life Europe dac vom 14.07.2025 der Widerruf hinsichtlich des im Jahr 2010 geschlossenen Vertrages anerkannt, sodass sich unsere Mandantin über eine Auszahlung von gut 26.000,00 € freuen kann.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Diese erfolgreiche Rückabwicklung des bei der AXA Life Europe abgeschlossenen BasisRenten-Vertrages vom Juli 2025 zeigt, dass nahezu alle Versicherungen Fehler gemacht haben, als die Widerrufsbelehrungen und Verbraucherinformationen erstellt wurden. Der 15 Jahre nach Vertragsabschluss erklärte Widerruf führte innerhalb von gut 3 Monaten zum vollständigen Erfolg. Dabei ist anzumerken, dass die AXA Life selbst mitgeteilt hatte, dass im Verhältnis zum Rückkaufswert Abschluss- und Vertriebskosten von etwa 25 % (!) zurückerstattet werden. Der Rückkaufswert betrug knapp 20.500,00 €, während die Abschluss- und Vertriebskosten, die im Rahmen der Rückabwicklung zurückerstattet wurden, gut 5.800,00 € betrugen. Es dürfte jedem BasisRenten-Inhaber klar sein, dass hohe Provisionszahlungen offensichtlich ein großer Anreiz für Vertriebe waren, die Basis-Renten zu verkaufen… Nutzen auch Sie die einmalige Chance, sich von Ihrem BasisRenten-Vertrag zu lösen und Ihr Geld zurückzuerhalten einschließlich der regelmäßig exorbitant hohen Abschluss- und Vertriebskosten! Unsere Kanzlei steht für eine kostenfreie Vorprüfung stets und gerne zur Verfügung.

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