RüRup-Vertrag: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht eine Auszahlung von gut 175 % innerhalb eines Monats
Und wieder gibt es eine Erfolgsmeldung bei dem Widerruf eines BasisRenten-/RüRup-Vertrages, der bei der Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossen wurde:
Unsere Mandantin hatte im Jahr 2013 einen BasisRenten-Vertrag mit der Bezeichnung: Allianz BasisRente StartUp Klassik abgeschlossen mit dem Versicherungsbeginn des 01.01.2014. Unsere Mandantin hatte nach anfänglichen monatlichen Beiträgen in Höhe von 120,00 € dann schließlich 139,11 € monatlich bezahlt und zwar bis Ende Dezember 2023. Ab Januar 2024 war der BasisRenten-Vertrag dann beitragsfrei gestellt worden, nachdem unsere Mandantin gemerkt hatte, dass der BasisRenten-Vertrag wohl doch nicht das versprochene gute Geschäft werden würde bzw. war. Nach entsprechender Beratung durch unsere Kanzlei wurde sodann mit Schreiben vom 20.06.2025 der ausführlich begründete Widerruf erklärt; die Allianz teilte schließlich mit Schreiben vom 23.07.2025, also etwa 1 Monat später mit, dass der Widerruf aus Kulanz anerkannt wird, sodass es zu einer insgesamt erfreulichen Auszahlung von knapp 13.400,00 € kommt; was gut 75 % über dem zuletzt mitgeteilten Vertragswert lag!

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der weitere Erfolg gegen die Allianz Lebensversicherung vom Juli 2025 zeigt deutlich, dass die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wirkung zeigt: Die Allianz hat nunmehr sogar einen im Jahr 2013 abgeschlossenen Basis-Vertrag mit dem Versicherungsbeginn zum 01.01.2014 rückabgewickelt bzw. den Widerruf anerkannt. Erfreulich dabei ist: die Allianz hatte den Wert des BasisRenten-Vertrages, also des Altersvorsorgevermögens (gebildetes Kapital) zum 31.12.2024 mit 7.540,88 € angegeben; die Rückabwicklung führt nunmehr zu einer Auszahlung in Höhe von knapp 13.400,00 €, was letztlich einem Betrag entspricht, der gut 75 % (!!) über dem zuletzt mitgeteilten Wert lag.
Unsere Empfehlung: Lassen auch Sie Ihren BasisRenten-Vertrag kostenfrei von unserer Kanzlei auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung hin überprüfen. Dieser Fall zeigt, dass Mehrwerte von teilweise über 75 % (!) im Verhältnis zum zuletzt mitgeteilten Vertragswert keine Seltenheit sind.