Allianz Basisrentenvertrag Startup Investaus dem Jahr 2008

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung aufgrund erfolgreichen Widerrufs innerhalb von knapp 2 Monaten

Und wieder wurde ein Basisrentenvertrag bei der Allianz Lebensversicherung AG erfolgreich widerrufen und rückabgewickelt: Unser Mandant hatte 2008 den Basisrentenvertrag Startup Invest abgeschlossen, einige Jahre die Beiträge einbezahlt und dann bereits im Jahr 2012 den Vertrag beitragsfrei gestellt, nachdem er gemerkt hatte, dass die Basisrente dann doch nicht das scheinbar lukrative Geschäft bzw. die versprochene Schließung der Rentenlücke im Alter war! Nach Prüfung durch unsere Kanzlei wurde sodann der entsprechend begründete Widerruf mit Schreiben vom 7. Mai 2025 erklärt; mit Schreiben vom 4. Juli 2025 erkannte die Allianz schließlich den Widerruf an und zwar außergerichtlich mit der üblichen Formulierung, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen würde. Offensichtlich hat die Allianz ein gerichtliches Verfahren gescheut. Unser Mandant kann sich jetzt über eine Rückzahlung von über 6.000,00 € freuen!

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Diese weitere Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages der Allianz aus dem Jahr 2008 zeigt deutlich, dass die Versicherer aufwändige und teure Prozesse immer mehr scheuen, sondern offensichtlich dazu übergegangen sind, jetzt bereits außergerichtlich vermehrt einzulenken und den erklärten Widerruf im Ergebnis anzuerkennen. Hier macht sich unsere über 10-jährige Erfahrung sowie die vor dem Bundesgerichtshof erzielten Erfolge natürlich bezahlt: Die Versicherer, insbesondere die Allianz wissen genau, dass unsere Kanzlei regelmäßig und sofort gerichtlich Ansprüche durchsetzt, wenn die Erfolgsaussichten entsprechend gut sind. Dies ist bei den allermeisten Basisrentenverträgen der Allianz, die insbesondere in den Jahren ab 2008 bis etwa 2016 abgeschlossen wurden, der Fall.

Wir machen aber auch die Erfahrung, dass viele Basisrentenverträge der Allianz Lebensversicherung, die 2005-2007 abgeschlossen wurden, angreifbar sind, ebenso diverse Basisrentenverträge ab/nach 2016.

Nutzen Sie die Chance der Rückabwicklung statt das Kapital ungenutzt liegen zu lassen.

Wie sagte doch vor kurzem ein Mandant: Wenn ich das Kapital in einen „lausigenETF“ stecke, habe ich 4 % Verzinsung. Das ist der gleiche Rentenbetrag, den ich bei der Basisrente erhalten würde nur mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass ich dann das Kapital noch habe!

Bekanntermaßen ist ein Zugriff auf das Kapital bei einem Basisrentenvertrag grundsätzlich nicht möglich; darüber hinaus kann ein Guthaben auch grundsätzlich nicht vererbt werden, wenn der Versicherungsnehmer stirbt!

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