Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrages bei Cosmos Direkt.
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer erzielt auch bei der Rückabwicklung eines Basisrentenvertrages bei der Cosmos Direkt/Cosmos Lebensversicherungs-AG einen erfreulichen außergerichtlichen Erfolg: Unser Mandant hatte im Jahr 2010 einen Basisrentenvertrag bei der Cosmos Lebensversicherungs-AG, vielfach bekannt auch als Cosmos Direkt abgeschlossen. Zwar hatte unser Mandant keine allzu hohen Einzahlungen geleistet; jedoch wollte die Cosmos einen Gerichtsprozess vermeiden und bezahlte knapp 4.000,00 € aus, einen Betrag, der deutlich über den einbezahlten Beiträgen lag. Unsere Kanzlei hatte im Juli 2024 den begründeten Widerruf erklärt; kurze Zeit später, nämlich mit Schreiben vom 31. Juli 2024 erklärte sich die Cosmos zur außergerichtlichen Rückabwicklung bereit.

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der erfreulicherweise im Juli 2024 sehr schnell abgewickelte Basisrentenfall bei der Cosmos Direkt zeigt, dass auch Basisrentenverträge, die im Jahr 2010 abgeschlossen wurden, angreifbar sind. Nicht ohne Grund hat die Cosmos Direkt hier ein Gerichtsverfahren vermeiden wollen und sich stattdessen dazu entschlossen, außergerichtlich den Vertrag rückabzuwickeln, der dann zu einer erfreulichen Auszahlung für unsere Mandantschaft führte. Wir machen die Erfahrung, dass gerade Verträge, die in den Jahren 2005-2013 abgeschlossen wurden, in sehr vielen Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bzw. unvollständige Verbraucherinformationen aufweisen und daher auch heute noch erfolgreich rückabgewickelt werden können. Nutzen Sie die Chance und lassen Sie Ihren Basisrentenvertrag auf eine mögliche Fehlerhaftigkeit kostenfrei von unserer Kanzlei überprüfen! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!