Erfolg gegen den Volkswohlbund

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrag beim Volkswohlbund.

Fachanwaltskanzlei Seehofer setzt den Widerruf einer Basisrente, die bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung abgeschlossen wurde, erfolgreich innerhalb von knapp 2 Wochen durch!

Eine weitere Erfolgsmeldung der Fachanwaltskanzlei Seehofer betrifft eine Basisrente bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G., die unser Mandant im Jahr 2008 abgeschlossen hatte. Insgesamt hatte unser Mandant über 40.000 € an Beiträgen bis zum Jahr 2025 einbezahlt. Unsere kostenfreie Vorprüfung ergab, dass die verwendete Widerrufsbelehrung angreifbar ist. Nach entsprechender Beauftragung unserer Kanzlei, die rein auf Erfolgsbasis erfolgte, wurde sodann mit Schreiben vom 11. Februar 2025 der Widerruf erklärt und ausführlich begründet. Der Volkswohlbund erkannte den Widerruf mit Schreiben vom 18. Februar 2025 an (Wortlaut: Die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung haben wir erneut geprüft…) und teilte mit Schreiben vom 24. Februar 2025 den genauen Auszahlungsbetrag mit, der einige Tausend Euro über den einbezahlten Beiträgen lag!

Eine sehr erfreuliche Mitteilung für unseren Mandanten, der sich darüber freuen darf, aus dem für ihn absolut unrentablen Basisrentenvertrag ausgestiegen zu sein, zumal der Basisrentenvertrag unkündbar ist und der betroffene Kunde regelmäßig ohne Ausstiegsmöglichkeit auf eine relativ mickrige Rentenzahlung angewiesen ist ohne jeglichen Inflationsschutz!

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:

Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht Rückabwicklung eines Rürup-bzw. Basisrentenvertrag beim Volkswohlbund. Unser Mandant erhält seine einbezahlten Beiträge von über 40.000,00 € zurück zuzüglich der Abschluss und Vertriebskosten und einer laufenden Überschussbeteiligung, was insgesamt über 44.000,00 € ausmacht.

Unser Mandant hatte im April 2008 eine Basis-Rente beim Volkswohlbund abgeschlossen. Unsere Kanzlei hatte die damals verwendete Widerrufsbelehrung überprüft und war zum Ergebnis gekommen, dass diese fehlerhaft ist. Mit Schreiben vom 11. Februar 2025 wurde durch unsere Kanzlei der Widerruf erklärt und entsprechend begründet. Der Volkswohlbund – der unsere Kanzlei natürlich genau kennt aus vielen Parallelverfahren-  erkannte nicht einmal 2 Wochen später, nämlich mit Schreiben vom 24. Februar 2025 den Widerruf an und zahlte unserem Mandanten über 44.000,00 € zurück und entging damit der „drohenden Rentenzahlung“ von garantiert 165,97 € monatlich ab dem 1. Oktober 2034 (!). Sofern es 2034 den Euro überhaupt noch gibt, dürfte klar sein, dass ein Betrag von 165,97 € mit Sicherheit nicht mehr den heutigen Wert hat…

 

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