Sie haben Fragen? – Wir haben Antworten!

Die häufigst gestellten Fragen unserer Mandaten:

Basisrente / Rürup-Rente

Basisrente Widerruf 

Auch wenn Ihr Basis Rentenvertrag vor sehr vielen Jahren
abgeschlossen wurde, so ist insbesondere bei den in den Jahren 2008 bis einschließlich 2010 abgeschlossenen Verträgen auch heute noch ein Widerruf möglich wegen einer bei Vertragsschluss verwendeten fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Viele Jahre haben Verbraucherschützer auf ein klärendes Urteil gewartet, nun ist es da:

Im Oktober 2023 hat der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, entschieden, dass eine von der Allianz im Jahre 2009 verwendete Belehrung fehlerhaft ist. Derart fehlerhafte Belehrungen finden sich aber nicht nur bei der Allianz, sondern bei

vielen anderen Versicherern insbesondere im Zeitraum von 2008-2010 , so z.B. bei der

Ergo, der Continentale, der Zurich, der Proxalto, der Bayern-Versicherung, der Nürnberger Versicherung, der Debeka, der AXA, der Alten Leipziger, der Generali, der Neue Leben und der R + V.
Bei einem erfolgreichen Widerruf eines Basisrentenvertrages haben Sie mindestens Anspruch auf die Auszahlung des aktuellen Rückkaufswertes zuzüglich der anfangs angefallenen und meist sehr
hohen Abschluss- und Vertriebskosten. Sollte bei Ihrem Basisrentenvertrag der Versicherungsschutz erst über einen Monat nach Abschluss des Vertrages beginnen, so führt der
Widerruf sogar zur kompletten Rückabwicklung des Vertrages.
Gute Frage und für die allermeisten unserer Mandanten gibt es hier eine klare Antwort: Ausstieg so schnell wie möglich, da die Basisrente bzw. der Rürup- Vertrag

  1. nicht wie eine normale Lebensversicherung jederzeit gekündigt werden kann mit der Folge der Auszahlung des Rückkaufswertes
  2. nicht übertragen werden kann
  3. nicht beliehen werden kann
  4. nicht veräußert werden kann
  5. nicht vererbbar ist.

Diese Tatsachen führen bei sehr vielen Mandanten unserer Kanzlei dazu, dass der Ausstieg mittels eines erfolgreichen Widerrufs (oder auch Schadensersatzes bei Vorliegen der Voraussetzungen) eher heute als morgen gewünscht wird.

Hinzu kommen die immer mehr zunehmenden politischen und gesellschaftlichen Unsicherheiten und Verwerfungen, die natürlich massive Auswirkungen auf die Finanzmärkte sowie den Wert des Geldes haben.
Wer weiß denn, ob Sie mit einer Rente, die in 5 oder 10 Jahren oder später beginnen soll, dann noch überhaupt einen adäquaten Gegenwert erhalten vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflation. Viele unserer Mandanten wünschen daher eine sofortige Liquidität durch den Widerruf, um dann Gelder anderweitig und rentabler anlegen bzw. verwenden zu können.

 

Basisrente / Rürup-Rente

Basisrente Schadensersatz

Ein Schadensersatzanspruch steht Ihnen regelmäßig zu, wenn Sie bei Abschluss des Vertrages falsch oder unzureichend beraten wurden. Schadensersatzansprüche können aber nur dann geltend gemacht werden, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Dies bedeutet: Sollte Ihr Basisrentenvertrag im Jahr 2013 oder früher abgeschlossen worden sein, so gibt es leider keine Chance mehr, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Sollte der Vertrag im Jahr 2014 abgeschlossen worden sein, so kommt es auf den genauen Zeitpunkt des Abschlusses an:

Bei einem Abschluss beispielsweise am 13. März 2014 können Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, aber ggf. Ansprüche wegen Widerrufs. Bei einem Abschluss am 5. Dezember 2014 können dann noch bis zum 5. Dezember 2024 Ansprüche im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden (und natürlich auch gegebenenfalls zusätzlich im Wege des Widerrufs)
Ein möglicher Widerruf ist von der Verjährungsfrist aber nicht betroffen. Hier gibt es keine Verjährungsfrist!

Eine Falschberatung liegt nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich immer dann vor, wenn Sie als Kunde / Versicherungsnehmer insbesondere nicht über die Nachteile der

  • nicht gegebenen Kündigungsmöglichkeit mit Auszahlung eines Rückkaufswertes oder
  • der nicht gegebenen Vererblichkeit des Vertrages

 

aufgeklärt wurden.

 
Zuletzt hat das OLG Stuttgart am 21. Dezember  2023 betroffenen
Klägern einen diesbezüglichen Schadensersatzanspruch zuerkannt mit der Folge, dass sämtliche geleisteten Beiträge von der Versicherung an die Kläger zurückbezahlt werden müssen, was in diesem Fall Beträge in Höhe von 76.800,00 € sowie 74.880,00 € zzgl. Zinsen ausmachte. Darüber hinaus haben auch diverse Oberlandesgerichte in der Vergangenheit entsprechende Schadensersatzansprüche positiv zugunsten der jeweiligen Kläger entschieden. 
Diese Rechtsfolge ist sehr einfach: Wenn Sie richtig aufgeklärt worden wären, so hätten Sie den Vertrag nicht abgeschlossen. Dann würden Sie noch über alle eingezahlten Beiträge verfügen, sodass Sie bei erfolgreicher Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs alle einbezahlten Beiträge zurückerhalten. Ist meine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig bei einem Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit der Basisrente? Bei einem Abschluss Beispielsweise am 13. März 2014 können Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, aber ggf. Ansprüche wegen Widerrufs. Bei einem Abschluss am 5. Dezember 2014 können dann noch bis zum 5. Dezember 2024 Ansprüche im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden (und natürlich auch gegebenenfalls zusätzlich im Wege des Widerrufs)
Ein möglicher Widerruf ist von der Verjährungsfrist aber nicht betroffen. Hier gibt es keine Verjährungsfrist!

Jetzt kommt die Lieblingsantwort des Juristen:

Es kommt darauf an… und zwar einfach darauf, ob Sie
zum Zeitpunkt des damaligen Vertragsabschlusses rechtsschutzversichert waren im Rahmen des privaten Vertragsrechtsschutzes. Sollte die Rechtsschutzversicherung mittlerweile gekündigt oder gewechselt worden sein, so hängt der jetzige Deckungsschutz davon ab, ob der Wechsel zu einer anderen Rechtsschutzversicherung nahtlos bzw. übergangslos erfolgt ist oder nicht. Dann besteht auf jeden Fall die Möglichkeit, Deckungsschutz zu erhalten.

Facebook

Meist gestellte Fragen

Sofern Sie, wie fast alle Nutzer, den Facebook Messenger installiert haben und Ihr Facebook Account auch heute noch besteht, haben Sie die Chance, Schadensersatz zu erhalten unabhängig von dem Datenleck aus 2019 aufgrund einer möglichen rechtswidrigen Weiterleitung Ihrer Daten.

Finden Sie hier heraus, ob Sie vom Datenleck aus dem Jahr 2019 betroffen sind.



Hier kommt eine Haftung von META im Zusammenhang mit Art. 34 DSGVO in Betracht, wonach ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne die Pflicht hat, die betroffenen Nutzer unverzüglich zu informieren.

Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 4. Juli 2023, AZ: C-  entschieden, dass die damals von Facebook Nutzern erteilte pauschale Einwilligung zur Datenweiterleitung, ohne die eine Nutzung des Messengers nicht möglich gewesen wäre, unwirksam ist bzw. gegen die DSGVO verstösst.

Ansprüche ergeben sich beim Datenleck aus 2019 ggf. sowohl aus einem Verstoss gegen Art 15 DSGVO, also einer Verletzung der Auskunftspflicht als auch aus weiteren Verstössen gemäß Art. 82 DSGVO i.V.m. Art. 32 DSGVO (Kontrolle der Geeignetheit der von META getroffenen technischen Maßnahmen) und Art. 25 DSGVO (Schutz der vom Nutzer getroffenen Voreinstellungen).

Hinsichtlich der Messenger Thematik sowie der Datenweiterleitung kommen Ansprüche aufgrund der als unwirksam angesehenen Einwilligung in Betracht.

Beim Datenleck gibt es bundesweit bereits viele zusprechende Urteile. Auch unsere Kanzlei hat bereits Erfolge erzielt, die Sie unserer Homepage entnehmen können.

Bei der Messenger- und Datenweiterleitungsthematik hat unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland gerichtliche Schritte eingeleitet. 

Hier anschauen: Urteile

 

Deezer

Meist gestellte Fragen

Nach Angaben von Deezer kam es bereits Mitte des Jahres 2019 zu einem Hackerangriff bei einem Partnerunternehmen von Deezer. Mit diesem Unternehmen arbeitete Deezer bis zum Jahr 2020 zusammen. Angeblich, so Deezer, sei der Hackerangriff jedoch erst im November 2022 bemerkt worden. Insgesamt wurden von den Hackern sensible persönliche Daten von 229 Millionen Menschen (!) erbeutet, unter denen sich die Daten von 14 Millionen deutschen Nutzern (!) befinden. Hinsichtlich der Messenger Thematik sowie der Datenweiterleitung kommen Ansprüche aufgrund der als unwirksam angesehenen Einwilligung in Betracht.
Natürlich die „zahlenden“ Deezer-Kunden. Allerdings sind auch überwältigend viele Deezer-Free Nutzer
betroffen, obwohl sie hiervon oftmals überhaupt keine Kenntnis haben :gerade Vodafone-Kunden
haben bei Vertragsverlängerungen oder Vertragsabschlüssen -zunächst- kostenfrei und zusätzlich ein Deezer Abonnement sowie auch Rabatte bei Deezer erhalten, ohne dies zu wissen….das „Kleingedruckte“ war hier sehr „hilfreich“. Wir empfehlen daher dringend, dass Sie als früherer und gegebenenfalls auch noch jetziger Vodafone-Kunde die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse checken lassen, ob sie vom Deezer Datenskandal betroffen sind. 

Regelmäßig sind bei den veröffentlichten Daten das Geburtsdatum, der vollständige Name, Geschlecht, Beitrittsdatum und die Nutzer-ID enthalten, gegebenenfalls sogar IP-Adressen und geographische Daten des Standorts. Insoweit entsteht natürlich beispielsweise die erhebliche Gefahr, ein Opfer von sogenannten Phishing-Mails zu werden, da hier regelmäßig versucht wird,
Zahlungsinformationen zu erhalten, um dann beispielsweise Geld vom Konto „abzugreifen“.
Es gibt verschiedene Anspruchsgrundlagen, insbesondere Art. 32, 34 DSGVO i.V.m. Art. 82 DSGVO hinsichtlich der Informationspflicht des Datenverarbeiters, also von Deezer den Nutzern gegenüber. Darüber hinaus kommt eine Haftung wegen nicht hinreichender Sicherheits-
maßnahmen zur Verhinderung des „Datenklaus“ in Betracht nach Art. 32, 
24, 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO. So hat das Landgericht Aachen im Urteil vom 30. Januar 2024 , Az. 12 O 247/23 festgestellt, dass Deezer für das Datenleck wegen der Verletzung der beiden dargestellten Pflichten haftet und Deezer unter anderem zum Schadensersatz i.H.v. 1.000,00 € verurteilt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Deezer alle materiellen künftigen Schäden ersetzen muss, die aus diesem Angriff der Klagepartei entstanden sind. Schließlich muss Deezer auch die außergerichtlich entstandenen Kosten für die anwaltliche Rechtsverfolgung übernehmen, was natürlich die Rechtsschutzversicherung des Nutzers bzw. der Klagepartei „freut“.

Twitter

Meist gestellte Fragen

Bei dem Datenleck bei Twitter wurden Berichten zufolge 5,4 Millionen Datensätze gestohlen. Dieser Vorfall wird derzeit von der irischen Datenschutzbehörde DPC untersucht, um festzustellen, ob er gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

Das Datenleck stellt eine potenzielle Bedrohung für Ihre Privatsphäre und Sicherheit dar. Ihre persönlichen Daten könnten für kriminelle Machenschaften missbraucht werden, was zu Spam, Phishing-Angriffen und Betrugsversuchen führen kann. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Ihre Identität gestohlen wird, was zu finanziellen Schäden und anderen Problemen führen kann.

Es ist wichtig, vorsichtig zu sein und auf verdächtige Aktivitäten zu achten, insbesondere in Bezug auf unerwartete Nachrichten, Anrufe oder E-Mails, die persönliche Informationen oder finanzielle Transaktionen anfordern. Sie sollten auch Ihre Passwörter regelmäßig ändern, Sicherheitssoftware verwenden und keine sensiblen Daten preisgeben, es sei denn, Sie sind sich sicher, dass es sicher ist.

Das Löschen Ihres Twitter-Kontos kann Ihre Daten nicht vollständig vor einem Datenleck schützen, da bereits gestohlene Informationen weiterhin potenziell gefährdet sind. Es ist dennoch ratsam, Ihr Konto zu löschen, wenn Sie es nicht mehr nutzen, um das Risiko eines Datenmissbrauchs zu verringern.

Gemeinsam Recht bekommen

Verbraucherschutz - der sich für Sie finanziell lohnt - ist unser vorrangiges Ziel.
Verschenken Sie daher kein Geld. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.