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Die häufigst gestellten Fragen unserer Mandaten:
Basisrente / Rürup-Rente
Basisrente Widerruf
Viele Jahre haben Verbraucherschützer auf ein klärendes Urteil gewartet, nun ist es da:
Im Oktober 2023 hat der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, entschieden, dass eine von der Allianz im Jahre 2009 verwendete Belehrung fehlerhaft ist. Derart fehlerhafte Belehrungen finden sich aber nicht nur bei der Allianz, sondern bei
vielen anderen Versicherern insbesondere im Zeitraum von 2008-2010 , so z.B. bei der
- nicht wie eine normale Lebensversicherung jederzeit gekündigt werden kann mit der Folge der Auszahlung des Rückkaufswertes
- nicht übertragen werden kann
- nicht beliehen werden kann
- nicht veräußert werden kann
- nicht vererbbar ist.
Basisrente / Rürup-Rente
Basisrente Schadensersatz
Ein Schadensersatzanspruch steht Ihnen regelmäßig zu, wenn Sie bei Abschluss des Vertrages falsch oder unzureichend beraten wurden. Schadensersatzansprüche können aber nur dann geltend gemacht werden, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Dies bedeutet: Sollte Ihr Basisrentenvertrag im Jahr 2013 oder früher abgeschlossen worden sein, so gibt es leider keine Chance mehr, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Sollte der Vertrag im Jahr 2014 abgeschlossen worden sein, so kommt es auf den genauen Zeitpunkt des Abschlusses an:
Eine Falschberatung liegt nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich immer dann vor, wenn Sie als Kunde / Versicherungsnehmer insbesondere nicht über die Nachteile der
- nicht gegebenen Kündigungsmöglichkeit mit Auszahlung eines Rückkaufswertes oder
- der nicht gegebenen Vererblichkeit des Vertrages
aufgeklärt wurden.
Jetzt kommt die Lieblingsantwort des Juristen:
Meist gestellte Fragen
Sofern Sie, wie fast alle Nutzer, den Facebook Messenger installiert haben und Ihr Facebook Account auch heute noch besteht, haben Sie die Chance, Schadensersatz zu erhalten unabhängig von dem Datenleck aus 2019 aufgrund einer möglichen rechtswidrigen Weiterleitung Ihrer Daten.
Finden Sie hier heraus, ob Sie vom Datenleck aus dem Jahr 2019 betroffen sind.
Hier kommt eine Haftung von META im Zusammenhang mit Art. 34 DSGVO in Betracht, wonach ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne die Pflicht hat, die betroffenen Nutzer unverzüglich zu informieren.
Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 4. Juli 2023, AZ: C- entschieden, dass die damals von Facebook Nutzern erteilte pauschale Einwilligung zur Datenweiterleitung, ohne die eine Nutzung des Messengers nicht möglich gewesen wäre, unwirksam ist bzw. gegen die DSGVO verstösst.
Ansprüche ergeben sich beim Datenleck aus 2019 ggf. sowohl aus einem Verstoss gegen Art 15 DSGVO, also einer Verletzung der Auskunftspflicht als auch aus weiteren Verstössen gemäß Art. 82 DSGVO i.V.m. Art. 32 DSGVO (Kontrolle der Geeignetheit der von META getroffenen technischen Maßnahmen) und Art. 25 DSGVO (Schutz der vom Nutzer getroffenen Voreinstellungen).
Hinsichtlich der Messenger Thematik sowie der Datenweiterleitung kommen Ansprüche aufgrund der als unwirksam angesehenen Einwilligung in Betracht.
Beim Datenleck gibt es bundesweit bereits viele zusprechende Urteile. Auch unsere Kanzlei hat bereits Erfolge erzielt, die Sie unserer Homepage entnehmen können.
Bei der Messenger- und Datenweiterleitungsthematik hat unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland gerichtliche Schritte eingeleitet.
Hier anschauen: Urteile
Deezer
Meist gestellte Fragen
maßnahmen zur Verhinderung des „Datenklaus“ in Betracht nach Art. 32, 24, 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO. So hat das Landgericht Aachen im Urteil vom 30. Januar 2024 , Az. 12 O 247/23 festgestellt, dass Deezer für das Datenleck wegen der Verletzung der beiden dargestellten Pflichten haftet und Deezer unter anderem zum Schadensersatz i.H.v. 1.000,00 € verurteilt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Deezer alle materiellen künftigen Schäden ersetzen muss, die aus diesem Angriff der Klagepartei entstanden sind. Schließlich muss Deezer auch die außergerichtlich entstandenen Kosten für die anwaltliche Rechtsverfolgung übernehmen, was natürlich die Rechtsschutzversicherung des Nutzers bzw. der Klagepartei „freut“.
Meist gestellte Fragen
Bei dem Datenleck bei Twitter wurden Berichten zufolge 5,4 Millionen Datensätze gestohlen. Dieser Vorfall wird derzeit von der irischen Datenschutzbehörde DPC untersucht, um festzustellen, ob er gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.
Das Datenleck stellt eine potenzielle Bedrohung für Ihre Privatsphäre und Sicherheit dar. Ihre persönlichen Daten könnten für kriminelle Machenschaften missbraucht werden, was zu Spam, Phishing-Angriffen und Betrugsversuchen führen kann. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Ihre Identität gestohlen wird, was zu finanziellen Schäden und anderen Problemen führen kann.
Es ist wichtig, vorsichtig zu sein und auf verdächtige Aktivitäten zu achten, insbesondere in Bezug auf unerwartete Nachrichten, Anrufe oder E-Mails, die persönliche Informationen oder finanzielle Transaktionen anfordern. Sie sollten auch Ihre Passwörter regelmäßig ändern, Sicherheitssoftware verwenden und keine sensiblen Daten preisgeben, es sei denn, Sie sind sich sicher, dass es sicher ist.
Das Löschen Ihres Twitter-Kontos kann Ihre Daten nicht vollständig vor einem Datenleck schützen, da bereits gestohlene Informationen weiterhin potenziell gefährdet sind. Es ist dennoch ratsam, Ihr Konto zu löschen, wenn Sie es nicht mehr nutzen, um das Risiko eines Datenmissbrauchs zu verringern.
Gemeinsam Recht bekommen
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