Die Kanzlei für Verbraucher
Gemeinsam Recht bekommen
SO GUT WIE JEDER FACEBOOK NUTZER HAT DIE CHANCE AUF SCHADENSERSATZ IN HÖHE VON BIS ZU MEHREREN TAUSEND EURO!
Jeder Facebook Nutzer hat gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) potenziell das Recht auf Schadensersatz aufgrund von Datenschutzverstößen. Meta wurde bereits zu einer Rekordgeldstrafe in einer Höhe von 1,2 Milliarden Euro (!!) wegen schwerwiegender Datenschutzverstöße verurteilt. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie als Facebook Nutzer Tausende von Euro als Schadensersatz erhalten könnten.
Deezer-Datenskandal betrifft Millionen Nutzer!
Ein Hackerangriff hat persönliche Daten von über 229 Millionen Menschen, darunter 14 Millionen deutsche Nutzer, bei Deezer kompromittiert. Betroffen sind zahlende Kunden und möglicherweise auch Deezer-Free Nutzer, insbesondere Kunden von Vodafone. Ihre sensiblen Informationen wie Geburtsdaten, Namen und IP-Adressen könnten missbraucht werden.
Wir prüfen dies alles kostenfrei für Sie, nach erfolgter Mandatierung. Unsere Kanzlei wendet sich nur mit ordnungsgemäßer Vollmacht an Ihre Rechtsschutzversicherung, um eine Deckungsschutzzusage für Ihre Ansprüche zu erhalten.
Kanzlei Seehofer in Zahlen
DSGVO Urteil gegen die Deezer S.A. 2024
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer erstreitet vor dem Amtsgericht Traunstein ein DSGVO Urteil gegen die Deezer S.A. u.a. mit einer Schmerzensgeldzahlung von 3.000,00 €.
Digitale Mandatierung – einfach und schnell!
Die Kanzlei Seehofer bietet allen Betroffenen nunmehr die Möglichkeit zur einfachen und schnellen digitalen Mandatierung.
Ist das Facebook Datenleck gefährlich?
Seit dem Facebook-Datenskandal können Betrüger auf bis zu 530 Millionen Datensätze im Darknet zugreifen – auch auf Ihre Daten. Die Verbraucherkanzlei zeigt Ihnen die häufigsten Tricks der Betrüger und beantwortet Ihre wichtigsten Fragen.
Bin ich vom Facebook Datenleck betroffen?
Facebook ist das größte soziale Medium mit knapp 2,91 Milliarden aktiven Nutzern und bildet mit Instagram und WhatsApp den Meta-Konzern. In Facebooks Sicherheitssystem haben Lücken dazu geführt, dass Hacker über 530 Millionen Datensätze abgreifen konnten – eventuell auch Ihre Daten. Facebook hat die Nutzer darüber jedoch nicht informiert. Ob Sie betroffen sind und was Sie dagegen tun können, erklärt Ihnen die Verbraucherkanzlei Seehofer.
Was ist das Facebook Datenleck?
Im März 2020 konnten sich Kriminelle in eine Sicherheitslücke von Facebook hacken und über 530 Millionen Datensätze erbeuten. Laut Gesetz hätte Facebook bessere Vorkehrungen für den Datenschutz treffen und seine Verbraucher vom Verlust der Daten in Kenntnis setzen müssen. Doch dies geschah bei den meisten der 6 Millionen betroffenen Verbraucher nicht.
Allgemeiner Datenleck Check
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Erfolg durch Vertrauen & Erfahrung
Unsere Kanzlei Seehofer ist mehr als nur Ihr verlässlicher Partner für Verbraucherschutz. Wir sind Experten für Datenschutz. Gerade in dieser Zeit, in der Datenlecks leider an der Tagesordnung sind, sind wir der standhafte und vertrauenswürdige Partner, den Sie brauchen. Mit über 30 Jahren Erfahrung und einer maßgeschneiderten Herangehensweise setzen wir uns engagiert für Ihre rechtlichen Anliegen ein. Angesicht aktueller Datenlecks möchten wie Sie informieren. Wenn Sie betroffen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte schützen und Ihre möglichen Folgen dieser Datenlecks angehen.
Kontaktieren Sie uns heute noch, um Ihre Optionen zu besprechen und Ihr Recht einzufordern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Situation zu klären und eine Lösung zu finden.
Aktuelle Facebook Erfolge im Überblick
Der jeweilige Schadensersatzbetrag wurde in allen Fällen in das Ermessen des Gerichts gestellt.
Auszug aus dem Facebook Urteil des Landgerichts
Chemnitz
13.November 2023 Aktenzeichen: 1 O 445/23
Auszug aus dem Facebook Urteil des Landgerichts
Nürnberg-Führt
22.Dezember 2023 Aktenzeichen: 10 O 1784/23
Auszug aus dem Facebook Urteil des Landgerichts
Ulm
5.Oktober 2023 Aktenzeichen: 4O 49/23
Auszug aus dem Facebook Urteil des Landgerichts
Freiburg
29.Dezember 2023 Aktenzeichen: 8
O 171/23
Aktuelle Deezer Erfolge im Überblick
Der jeweilige Schadensersatzbetrag wurde in beiden Fällen in das Ermessen des Gerichts gestellt.
Auszug aus dem Deezer Urteil des
Landgerichts Aachen
30.Januar 2024 Aktenzeichen: 12 O 247/23
Auszug aus dem Deezer Urteil des
Landgerichts Frankurt am Main
07.März 2024 Aktenzeichen: 387 C 463/23
FAQ
Meist gestellte Fragen
Sofern Sie, wie fast alle Nutzer, den Facebook Messenger installiert haben und Ihr Facebook Account auch heute noch besteht, haben Sie die Chance, Schadensersatz zu erhalten unabhängig von dem Datenleck aus 2019 aufgrund einer möglichen rechtswidrigen Weiterleitung Ihrer Daten.
Finden Sie hier heraus, ob Sie vom Datenleck aus dem Jahr 2019 betroffen sind.
Hier kommt eine Haftung von META im Zusammenhang mit Art. 34 DSGVO in Betracht, wonach ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne die Pflicht hat, die betroffenen Nutzer unverzüglich zu informieren.
Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 4. Juli 2023, AZ: C- entschieden, dass die damals von Facebook Nutzern erteilte pauschale Einwilligung zur Datenweiterleitung, ohne die eine Nutzung des Messengers nicht möglich gewesen wäre, unwirksam ist bzw. gegen die DSGVO verstösst.
Ansprüche ergeben sich beim Datenleck aus 2019 ggf. sowohl aus einem Verstoss gegen Art 15 DSGVO, also einer Verletzung der Auskunftspflicht als auch aus weiteren Verstössen gemäß Art. 82 DSGVO i.V.m. Art. 32 DSGVO (Kontrolle der Geeignetheit der von META getroffenen technischen Maßnahmen) und Art. 25 DSGVO (Schutz der vom Nutzer getroffenen Voreinstellungen).
Hinsichtlich der Messenger Thematik sowie der Datenweiterleitung kommen Ansprüche aufgrund der als unwirksam angesehenen Einwilligung in Betracht.
Beim Datenleck gibt es bundesweit bereits viele zusprechende Urteile. Auch unsere Kanzlei hat bereits Erfolge erzielt, die Sie unserer Homepage entnehmen können.
Bei der Messenger- und Datenweiterleitungsthematik hat unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland gerichtliche Schritte eingeleitet. Die diesbezüglichen
maßnahmen zur Verhinderung des „Datenklaus“ in Betracht nach Art. 32, 24, 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO. So hat das Landgericht Aachen im Urteil vom 30. Januar 2024 , Az. 12 O 247/23 festgestellt, dass Deezer für das Datenleck wegen der Verletzung der beiden dargestellten Pflichten haftet und Deezer unter anderem zum Schadensersatz i.H.v. 1.000,00 € verurteilt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Deezer alle materiellen
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