Schritt 1 von 6

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AOK Datenleck - Was ist passiert?

Bei mehreren Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) wurde eine Sicherheitslücke in einer Software für Datenübertragung festgestellt. Betroffen sind nach Angaben des AOK-Bundesverbands die AOK Sachsen-Anhalt und die AOK Plus (Sachsen und Thüringen) sowie die AOK Bayern, Baden-Württemberg, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz/Saarland und der Bundesverband. Die Lücke ermöglichte nicht autorisierten Austausch von Sozialdaten mit Dienstleistern, Firmen und der Bundesagentur für Arbeit. Zu Sozialdaten zählen beispielsweise die Anschrift, das Geburtsdatum oder auch die Rentenversicherungs- und Steueridentifikationsnummer der Versicherten.

Unser Vorgehen beim AOK Datenleck

Wir, die erfahrene Verbraucherkanzlei Seehofer, nutzt beim AOK Datenleck einen für Sie kostenfreien Check, damit wir überprüfen können, ob Sie geschädigt wurden. Sollte dies der Fall sein, so kontaktieren wir Sie schnellstmöglich, um mit Ihnen als betroffenem Verbraucher Ihre möglichen Schadensersatzansprüche und die Durchsetzung der Ansprüche zu besprechen - ganz auf Sie persönlich zugeschnitten.

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Sie haben Fragen? - Wir haben Antworten!

 Die häufigst gestellten Fragen unserer Mandaten:

Die AOK selbst äußert sich hierzu sinngemäß wie folgt:

Eine Software-Sicherheitslücke gefährdet weltweit zahlreiche Organisationen. Darunter sind auch mehrere Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) in Deutschland. Konkret handelt es sich um eine Schwachstelle in einem weitverbreiteten Datenübertragungsprogramm.

Es wird geprüft, ob diese einen Zugriff auf Sozialdaten von Versicherten ermöglicht habe, teilte der AOK-Bundesverband am Freitag mit. Bei Sozialdaten handelt es sich um personenbezogene Daten über den Versicherten wie die Anschrift, das Geburtsdatum, die Rentenversicherungs- und Steueridentifikationsnummer.

Betroffen seien die AOKs Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen-Anhalt und AOK Plus in Sachsen und Thüringen sowie der Bundesverband. Die Krankenkassen haben insgesamt rund 19 Millionen Versicherte.

Die Lücke ermögliche nicht autorisierte Zugriffe auf eine Anwendung, die zum Datenaustausch mit Firmen, Leistungserbringern und der Bundesagentur für Arbeit genutzt werde. Nach dem Erkennen der Schwachstelle in der Software am Donnerstag seien umgehend vorgesehene Maßnahmen zur Sicherung von Daten eingeleitet worden. Zudem sei das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert worden.

Mit Hilfe unseres Online-Checks können Sie eine kostenfreie Anfrage an unsere Kanzlei stellen, sodass bei entsprechender Betroffenheit eine Mandatierung ohne Kostenrisiko erfolgen kann, da wir zunächst die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung abklären werden. Hierfür ist natürlich eine Vollmacht erforderlich.

Nach unserer kostenlosen Vorprüfung berät Sie unser Team hinsichtlich der Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten kostenfrei telefonisch oder per Email/WhatsApp. Wir werden erst nach einer erfolgreichen Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung tätig. So entstehen Ihnen garantiert keine Kosten – Versprochen!

Als Betroffener des Datenlecks haben Sie das Recht auf Auskunft gegenüber der AOK. Sollte die AOK dieses Auskunftsrecht nicht oder nicht ausreichend wahren, so stehen Ihnen weitergehende Ansprüche (bspw. Schadenersatz bis zu 5.000 Euro) zu.  Gerichte haben Verbrauchern bei vergleichbaren Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hohe Summen an Schadensersatz zugesprochen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Mai 2023 festgestellt, dass Betroffenen Schadensersatz zusteht, wenn ihnen durch ein Datenleck wie bei der AOK oder einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) ein Schaden entstanden ist (Az.: C-300/21).

Sofern Sie zum Zeitpunkt des AKO Datenlecks eine Rechtsschutzversicherung besaßen, ist diese eintrittspflichtig! Dies ist auch der Fall, wenn Sie die Rechtsschutzversicherung mittlerweile gewechselt haben, sofern ein Wechsel ohne Unterbrechung erfolgt ist. Selbst wenn die Versicherung mittlerweile beendet oder gekündigt wurde, kommt ein Deckungsschutz grundsätzlich in Betracht, wenn zum Zeitpunkt des Datenlecks ein Rechtsschutz bestand.

Nutzen Sie unseren kostenfreien Online Check verbunden mit einer kostenfreien Rechtsschutzanfrage! Es gibt keinen einfacheren Weg viele Tausend Euro an Schadensersatz ohne Risiko zu erhalten !

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