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  • Prüfen Sie jetzt, ob Sie Ihre PKV-Beiträge rückfordern können!

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Beitragserhöhungen der PKV zurückholen - so gehts!

Jeder, der privat krankenversichert ist, kennt den Schmerz einer Beitragserhöhung. Doch ist diese eigentlich mit dem Gesetz vereinbar und können Sie Ihr Geld wiederholen? Die Verbraucherkanzlei Seehofer klärt auf. 

Einige PK-Versicherungen, wie beispielsweise die Allianz, Gothaer oder Debeka, erhöhten in der Vergangenheit mehrmals die Beiträge. Doch dabei wurden oftmals Fehler gemacht:

  • Wurde Ihre Erhöhung ausreichend erläutert?
  • Wurden die Schwellenpunkte eingehalten?
  • Oder haben die Versicherungen aus formellen Gründen keine Rechtswirksamkeit?

Diese genannten mögliche Fehler der Versicherer sind laut mehreren Urteilen des BGHs der Grund, warum Ihre Beitragserhöhung ungültig sein kann. Jedoch stellt sich die Frage: Lohnt sich nun eine Rückforderung?

Wir sagen ganz klar: Ja! Bei der Rückforderung müssen die Versicherungen Ihnen zum einen den, aufgrund der Erhöhung, zu viel gezahlten Anteil der Beiträge auszahlen, sondern auch dessen Zinsen. Doch wie kann ich eigentlich zurückfordern?

Da helfen wir Ihnen. Die Verbraucherkanzlei Seehofer hat für Sie einen kostenfreien Check eingerichtet. Prüfen Sie jetzt gleich, ob  Ihre Erhöhung unrechtmäßig ist. 

Unser Vorgehen bei der Rückforderung Ihrer PKV-Beiträge

Wir als Verbraucherkanzlei sind Experten auf dem Gebiet und betreuen schon mehrere Betroffene bei unterschiedlichen Versicherungen. Nach schneller Prüfung können wir eine unrechtmäßige Erhöhung feststellen und innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen besprechen, wie ein mögliches Fortfahren aussehen könnte.
Dabei achten wir darauf stets den individuell besten Weg zu finden.
Mit unserer Erfahrung stehen wir Ihnen als Ihr kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Starten Sie jetzt unseren gratis Online Check, damit wir für Sie Ihre PKV-Erhöhungen überprüfen können.

Unser Check - 100% kostenlos!

Sie haben Fragen? - Wir haben Antworten!

 Die häufigst gestellten Fragen unserer Mandaten:

Die Diskussion darüber, ob die Beitragserhöhungen rechtens sind, beschäftigt die Gerichte nun schon länger. Durch einige Klagen von Verbrauchern kamen die ersten Urteile vor dem BGH, welche überwiegend die Verbraucher unterstützten. Wir haben einen kleinen Zeitplan für Sie erstellt:

BGH-Urteil vom 16.12.20, Aktenzeichen IV ZR 294/19, 314/19 – in diesem urteilte das BGH, dass die Beitragserhöhungen ausreichend begründet sein müssen, was in vielen Fällen nicht geschehen ist. 

BGH-Urteil vom 24.04.21, Aktenzeichen IV ZR 36/20 – in diesem urteilte das BGH, dass die Versicherer mehr Klarheit in den Erhöhungsschreiben hätten schaffen müssen.

BGH-Urteil vom 21.07.21, Aktenzeichen IV ZR 191/20 – Bestätigung der Urteile

Bei einer Rückerstattung der Beitragserhöhung hängt der Betrag natürlich von unterschiedlichen Faktoren ab. Unter anderen davon, wie lange die Erhöhung aktiv war bzw. ist und wie viele Zinsen erwirtschaftet wurden. Denn auch die Zinsen werden ebenfalls an Sie ausgezahlt. In einigen Fällen konnten schon Beträge von über 10.000 € erstritten werden, jedoch ist jede Erhöhung ein eigener Rechtsfall und somit die zurückzuholende Summe immer unterschiedlich. 

Erwähnenswert ist auch, dass durch ein Urteil auch eine monatlich Minderung der Beiträge erstritten werden kann, wodurch man in Zukunft ebenfalls wieder Geld sparen kann. 

Bei der Rückerstattung gibt es tatsächlich eine Verjährungsfrist. Diese beträgt aktuell 10 Jahre. Dennoch raten wir dazu schnell zu handeln, da die aktuelle rechtliche Lage für die Verbraucher sehr gut steht. Doch diese kann sich selbstverständlich wieder ändern, wenn Urteile zu Gunsten der Versicherungen gefällt werden.

Um welche der privaten Krankenkassen es sich handelt spielt keine Rolle, da alle Versicherungen der Branche davon betroffen sind. 

Gemeinsam Recht bekommen

Verbraucherschutz - der sich für Sie finanziell lohnt - ist unser vorrangiges Ziel.
Verschenken Sie daher kein Geld. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.