Dieselskandal 2.0

Der Bundesgerichtshof eröffnet seit 26. Juni 2023 die sensationelle Möglichkeit des pauschalen Schadensersatzes.
Inhaltsverzeichnis

Was genau hat der Bundesgerichtshof bezüglich des Dieselskandals beschlossen?

Der Bundesgerichtshof hat seit 26. Juni 2023 allen betroffenen Diesel-Besitzern die bislang nicht gegebene und einmalige Möglichkeit eröffnet, einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 % des Kaufpreises zu erhalten, ohne das Fahrzeug zurückgeben zu müssen. Dies ist eine einmalige Chance für alle Diesel-Besitzer, deren Fahrzeug von unzulässigen Abschalteinrichtungen oder gar weiteren Manipulationen betroffen ist. 

Wie können Sie Ihren Schadensersatz erhalten?

Die Fachanwaltskanzlei Seehofer unterstützt Sie dabei, bis zu 15% des Kaufpreises als Schadensersatz zu erhalten, ohne Ihr Fahrzeug zurückgeben zu müssen, wenn Sie vom Diesel-Skandal betroffen sind. Nähere Informationen finden Sie hier.

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