Was genau hat der Bundesgerichtshof bezüglich des Dieselskandals beschlossen?
Der Bundesgerichtshof hat seit 26. Juni 2023 allen betroffenen Diesel-Besitzern die bislang nicht gegebene und einmalige Möglichkeit eröffnet, einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 % des Kaufpreises zu erhalten, ohne das Fahrzeug zurückgeben zu müssen. Dies ist eine einmalige Chance für alle Diesel-Besitzer, deren Fahrzeug von unzulässigen Abschalteinrichtungen oder gar weiteren Manipulationen betroffen ist.
Wie können Sie Ihren Schadensersatz erhalten?
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer unterstützt Sie dabei, bis zu 15% des Kaufpreises als Schadensersatz zu erhalten, ohne Ihr Fahrzeug zurückgeben zu müssen, wenn Sie vom Diesel-Skandal betroffen sind. Nähere Informationen finden Sie hier.