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- 22.02.2021
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Condor Lebensversicherung AG: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht mit erfolgreichem Widerspruch einen über 20-prozentigen Mehrerlös
Ein weiterer Erfolg für eine Mandantin der Fachanwaltskanzlei Seehofer im Rahmen der Geltendmachung von Rückabwicklungsansprüche bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung:
Gegner war diesmal die Condor Lebensversicherung AG, bei der die von der Kanzlei Seehofer vertretene Mandantin im Oktober 2004 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen hatte. Dieser Vertrag war von unserer Mandantin bereits etwa 5 Monate vor der Beauftragung unserer Kanzlei gekündigt und der Rückkaufswert ausbezahlt worden.
Eine Prüfung durch unsere Kanzlei ergab, dass aufgrund einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können. Dies wurde der Condor gegenüber in einem entsprechenden Schreiben vom August 2020 von der Kanzlei Seehofer dargelegt, sodass die Condor Lebensversicherung AG schließlich 2 Monate nach Erklärung des begründeten Widerspruchs den Widerspruch anerkannte und einen zusätzlichen Rückabwicklungsbetrag von mehr als 20 % (!) des bereits ausbezahlten Rückkaufswerts bezahlte.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Unsere Erfahrung aus Tausenden geprüfter Fälle zeigt, dass bei fast jeder Versicherung Anhaltspunkte für fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen gefunden werden können, was natürlich auch abhängig vom Jahr des Vertragsbeginns ist.
Im vorliegenden Fall lag ein Vertrag der Condor Lebensversicherung AG vom Oktober 2004 vor, der nach unserer Einschätzung eine klar fehlerhafte Widerspruchsbelehrung aufwies, sodass erfreulicherweise in etwa 2 Monaten ein Mehrwert für unsere Mandantschaft von über 20 % durchgesetzt werden konnte ohne ein gerichtliches Verfahren.
Dies zeigt, dass trotz beendeter und bereits ausbezahlter Verträge auch nachträglich noch die Möglichkeit besteht, Ansprüche wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung durchzusetzen.
Wir empfehlen daher allen Kunden von Lebens-und Rentenversicherungen, nicht nur der Condor Lebensversicherungs-AG:
Lassen Sie Ihre Verträge diesbezüglich von der spezialisierten Kanzlei überprüfen! Die Fachanwaltskanzlei Seehofer steht für eine kostenfreie Prüfung gerne zur Verfügung!
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