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- 16.11.2020
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Aachen Münchener Lebensversicherung AG, jetzige Generali Deutschland Lebensversicherung AG: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht bei einem Rente-Plus-Vertrag mit einem Widerspruch vom Juni 2020 einen fast 30-prozentigen Mehrwert.
Ein weiterer Erfolg für eine Mandantschaft der Fachanwaltskanzlei Seehofer:
Der von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretene Mandant hatte im Mai 2003 einen Lebensversicherungsvertrag mit der früheren Aachen Münchener Lebensversicherung AG, der jetzigen Generali Deutschland Lebensversicherung AG als „Rente-Plus“ Vertrag abgeschlossen.
Nach rechtlicher Prüfung durch die Fachanwaltskanzlei Seehofer wurde die Erklärung eines Widerspruchs/Rücktritts empfohlen wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung bzw. Rücktrittsbelehrung. Der Widerspruch wurde sodann im Juni 2020 von der Kanzlei Seehofer entsprechend begründet und darauf verwiesen, dass eine fehlerhafte Belehrung vorliegen würde. Die jetzige Generali erkannte sodann bereits mit Schreiben vom 9. Juli 2020 den erklärten Widerspruch an und leistete eine Auszahlung in Höhe von knapp 30 % über dem zuletzt mitgeteilten Rückkaufswert. Insgesamt hatte der betroffene Kunde knapp 21.500,00 € an Beiträgen bis zum Widerspruch einbezahlt. Der Rückkaufswert betrug etwa knapp 29.000,00 €. Die Generali zahlte sodann auf den erklärten Widerspruch hin einen Betrag von mehr als 37.000,00 € aus, also knapp 30 % über dem Rückkaufswert.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Wir können es nur immer und immer wieder betonen:
Liebe Versicherungskunden, lassen Sie Ihre bestehenden oder auch bereits abgelaufenen Lebens-oder Rentenversicherungsverträge auf eine Widerspruchsmöglichkeit bzw. Rücktrittsmöglichkeit wegen fehlerhafter Belehrung überprüfen. Dieser Fall der früheren Aachen Münchener Lebensversicherung zeigt, dass sich ohne großen Aufwand und mit entsprechend fundierter Argumentation oftmals schnelle und sehr lukrative Ergebnisse erzielen lassen.
In dem von unserer Kanzlei geführten Fall erfolgte die Abwicklung innerhalb von einem Monat nach Erklärung des Widerspruchs und führte zu einem Mehrerlös von knapp 8.000,00 €.
Für 8.000,00 € netto muss die Mehrheit der Arbeitnehmer wohl viele Wochen arbeiten, sodass sich der Aufwand des „Heraussuchens“ der Versicherungsunterlagen und möglicher Übersendung an eine spezialisierte Kanzlei in vielen Fällen lohnen wird. Unsere Kanzlei bietet stets eine kostenfreie Vorprüfung an! Nutzen Sie Ihre Chance!
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