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- 27.12.2021
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
ATLANTICLUX, DEUTSCHER ATLAS Fondspolice, jetzige FWU Life Insurance Lux S. A.: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht mit erfolgreichem Widerspruch einen knapp 60 % (!) höheren Betrag als den aktuellen Rückkaufswert
Und wieder gibt es erfolgreiche Nachrichten im Rahmen einer Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages bei der früheren ATLANTICLUX S. A. der heutigen FWU Life Insurance Lux S. A. aus Luxembourg:
Der von der Kanzlei Seehofer vertretene Kunde hatte mit der früheren ATLANTICLUX S. A. eine Fondspolice mit dem Namen „DEUTSCHER ATLAS“ im Jahr 1996 abgeschlossen. Die Entwicklung der Fondspolice war alles andere als erfreulich, was aber allgemein bekannt sein dürfte. Die kostenfreie Vorprüfung durch die Kanzlei Seehofer ergab, dass eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung bzw. Rücktrittsbelehrung verwendet wurde. Mit Schreiben der Kanzlei Seehofer vom 13.12.2021 wurde der Widerspruch bzw. Rücktritt wegen einer fehlerhaften Belehrung erklärt. Bereits vier Tage später (!), also am 17.12.2021 erkannte die jetzige FWU Life Insurance Lux S.A. den erklärten Widerspruch an und zahlte einen Betrag als Rückabwicklungsbetrag aus, der knapp 60 % (!) über dem letzten Rückkaufswert lag.
Der von der Kanzlei Seehofer vertretene Mandant hatte somit in knapp einem Monat eine erfolgreiche Rückabwicklung durchführen können und somit die äußerst bescheidene Performance der Fondspolice letztlich deutlich „aufbessern“ können.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Unsere Kanzlei vertritt sehr viele Kunden der früheren ATLANTICLUX S. A., der heutigen FWU Life Insurance Lux S. A.. Dabei gelingt es uns in vielen Fällen, bereits außergerichtlich eine erfreuliche Einigung mit der Versicherung zu erzielen, währen in manchen Fällen natürlich auch eine gerichtliche Klärung erfolgen muss. In diesem Fall ist eine sehr erfreuliche Rückabwicklung vorgenommen worden, die nicht alltäglich ist: Ein Rückabwicklungsbetrag, der knapp 60 % über dem letzten Policenwert bzw. Rückkaufswert liegt, kann nur als voller Erfolg bezeichnet werden.
Nutzen auch Sie die „Gunst der Stunde“ bei allen Verträgen die insbesondere im Zeitraum vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen wurden. Die Kanzlei Seehofer bietet in jedem Fall eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche an.
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