Vertrauen beginnt mit Transparenz. Bereits in der Vorprüfung erhalten Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Entscheidungsfindung benötigen: "Soll ich den Widerruf wagen? Wie hoch sind Risiko und Erfolgsaussichten." FAchanwalt Stefan Seehofer besprecht mit Ihnen persönlich Ihre möglichen Ansprüche und die Wahrscheinlichkeit mit der wir diese gemeinsam geltend machen können.
- 23.04.2021
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht mit Widerspruch zweier Lebensversicherungsverträge einen knapp 20%igen Mehrwert
Und wieder gibt es Erfolgsmeldungen von der „Widerspruchsfront“ bei Lebens- und Rentenversicherungen, die in der Zeit vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen wurden:
Die Fachwaltskanzlei Seehofer hat für einen Mandanten durch einen erklärten Widerspruch wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen knapp 20 % Mehrwert über dem aktuellen Rückkaufswert erhalten. Der von der Kanzlei Seehofer betreute Mandant hatte im Jahr 2001 bei der früheren MLP Lebensversicherung AG, der jetzigen Heidelberger Lebensversicherung AG zwei Lebensversicherungsverträge abgeschlossen. Nach Prüfung durch die Fachanwaltskanzlei Seehofer wurde im Juli 2020 der Widerspruch der beiden Verträge wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung erklärt; die Heidelberger Lebensversicherung AG erkannte im Oktober 2020 die erklärten Widersprüche vollständig an und bezahlte in beiden Fällen jeweils einen Betrag, der knapp 20 % über dem aktuellen Rückkaufswert lag. Unser Mandant konnte sich somit über viele tausend Euro Mehrertrag freuen.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Wir machen gerade in vielen Fällen, bei denen ein Vertrag mit der früheren MLP-Lebensversicherung AG, der heutigen Heidelberger Lebensversicherung AG abgeschlossen wurde, die Erfahrung, dass ein oftmals sehr gutes Ergebnis erzielt werden kann im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Widerspruch. Im vorliegenden Fall wurden die Widersprüche knapp 20 Jahre nach Abschluss der Verträge erklärt; zur Durchsetzung der Forderung war nicht einmal ein gerichtliches Verfahren notwendig, da die Heidelberger Lebensversicherung AG offensichtlich erkannt hatte (wohl aus der Erfahrung vieler Gerichtsverfahren), dass ein Gerichtsverfahren nur zusätzliche Kosten verursachen würde, nicht jedoch an der bestehenden Berechtigung zum Widerspruch und dem damit zu erzielenden Mehrwert geändert hat.
Daher können wir nur immer wieder an alle Betroffenen appellieren: Lassen Sie Ihre Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die in der Zeit vom 29.07.1994 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, auf eine Widerspruchsmöglichkeit hin überprüfen. Unsere Kanzlei bietet insoweit eine kostenfreie Vorprüfung an!
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