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- 15.01.2021
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Frühere Aachen Münchener Lebensversicherung, jetzige Generali Deutschland Lebensversicherung AG: Fachanwaltskanzlei Seehofer erreicht einen Mehrwert von fast 30 % über dem aktuellen Rückkaufswert.
Die Fachanwaltskanzlei Seehofer hat für einen Versicherungskunden der früheren Aachen Münchener Lebensversicherung AG, der jetzigen Generali Deutschland Lebensversicherung AG durch einen erfolgreichen Widerspruch wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung einen fast 30-prozentigen Mehrwert erreicht. Der betroffene Kunde hatte im September 2003 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Nach Prüfung durch die Kanzlei Seehofer und einem im August 2020 -also 17 Jahre nach Abschluss der Versicherung- erklärten Widerspruch erklärte sich die jetzige Generali im September 2020 bereit, den Widerspruch anzuerkennen und einen Betrag auszubezahlen, der knapp 30 % (!) Über dem aktuellen Rückkaufswert der Versicherung lag.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Gerade vor dem Hintergrund der allgemeinen Krise aller Lebensversicherungsgesellschaften aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und der damit sinkenden Überschussbeteiligungen empfehlen wir allen, die eine Lebens-oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, diese auf eine Fehlerhaftigkeit der bei Vertragsschluss verwendeten Widerspruchsbelehrung zu überprüfen. Der Fall der früheren Aachen Münchener Lebensversicherung -abgeschlossen im September 2003- zeigt deutlich, dass nach erfolgter professioneller rechtlicher Überprüfung oftmals Ansprüche geltend gemacht werden können, die deutlich über dem aktuellen Rückkaufswert liegen. Im vorliegenden Fall konnte sich unser Mandant über einen Mehrwert von über 11.000,00 € freuen im Verhältnis zum letzten Rückkaufswert.
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