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- 08.07.2020
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Fachanwaltskanzlei Seehofer erstreitet im Juni 2020 Urteil gegen die Standard Life vor dem Landgericht Tübingen: Verurteilung zur Zahlung eines Betrages von knapp 70 % über dem Rückkaufswert!
Ein von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretener Mandant hat vor dem Landgericht Tübingen am 5. Juni 2020 erstritten gegen die Standard Life Versicherung.
In dem vom Landgericht Tübingen entschiedenen Fall hatte der Kunde im Dezember 2004 eine Rentenversicherung bei der Standard Life abgeschlossen und diese im Jahr 2011 gekündigt. Der Rückkaufswert wurde im Jahr 2011 ausbezahlt.
In den Jahren 2016 sowie vorsorglich nochmals im Jahr 2017 wurde von zuvor beauftragten Anwaltskanzleien der Widerspruch wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung gegenüber der Standard Life erklärt, jedoch ohne Erfolg. Die Kanzlei Seehofer wurde im Jahr 2019 mandatiert, reichte sogleich Klage ein mit dem Ergebnis, dass das Landgericht Tübingen die Standard Life am 5. Juni 2020 zu einem Rückabwicklungsbetrag in Höhe von knapp 70 % (!) über dem im Jahr 2011 ausbezahlten Rückkaufswert verurteilte aufgrund unvollständiger Verbraucherinformationen.
Dabei spielte es keine Rolle, dass der Widerspruch 5 Jahre nach Kündigung des Versicherungsvertrages erklärt wurde und auch eine Beitragsfreistellung erfolgt war.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Das erfreuliche Urteil des Landgerichts Tübingen vom Juni 2020 reiht sich nahtlos ein in eine Reihe verbraucherfreundlicher Urteile im Zusammenhang mit dem Widerspruch von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die in der Zeit vom 29. Juli 1994 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden.
Erfreulich ist, dass im vorliegenden Fall ein Ergebnis von knapp 70 % über dem ausbezahlten Rückkaufswert erzielt wurde und richtigerweise auch keine Verwirkung vom Landgericht Tübingen angenommen wurde, auch wenn der Kunde in der Vertragslaufzeit eine Beitragsfreistellung vorgenommen und der Widerspruch erst 5 Jahre nach der Kündigung erklärt worden war.
Mein Rat an alle Betroffene:
Nutzen Sie die Chance, ihren Versicherungsvertrag auf eine Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung überprüfen zu lassen, auch wenn dieser bereits vor Jahren gekündigt wurde. Sie verpassen sonst möglicherweise die Chance, Geld zu erhalten, dass gerade in der heutigen Corona-Zeit gut verwendet werden kann!
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