Vertrauen beginnt mit Transparenz. Bereits in der Vorprüfung erhalten Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Entscheidungsfindung benötigen: "Soll ich den Widerruf wagen? Wie hoch sind Risiko und Erfolgsaussichten." FAchanwalt Stefan Seehofer besprecht mit Ihnen persönlich Ihre möglichen Ansprüche und die Wahrscheinlichkeit mit der wir diese gemeinsam geltend machen können.
- 05.06.2020
- Lebensversicherung
- RA Stefan Seehofer
Fachanwaltskanzlei Seehofer erstreitet Urteil gegen die Canada Life Versicherung vor dem Landgericht Köln.
Mit Urteil vom 09.03.2020 hat ein von der Kanzlei Seehofer vertretener Mandant ein Urteil einen gegen die Canada Life Assurance plc erstritten hinsichtlich der Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages aufgrund eines erfolgreichen Widerspruchs.
Der Rentenversicherungsvertrag war im Jahr 2000 mit der Rechtsvorgängerin der Canada Life, der Scottish Amicable International Assurance plc. (Sali) abgeschlossen worden. Das Landgericht hat entgegen der Ansicht der Canada Life damals verwendete Widerspruchsbelehrung als fehlerhaft und sogar offensichtlich unwirksam eingestuft mit der Folge, dass der Kläger einen weiteren Rückzahlungsanspruch erhielt, welcher etwa gut 50 % des bereits im Jahr 2009 ausbezahlten Rückkaufswertes (!!) ausmachte.
Darüber hinaus hat das Landgericht Köln entschieden, dass trotz des langen Zeitraums zwischen Kündigung des Vertrages und Auszahlung des Rückkaufswertes im Jahr 2009 und der Erklärung des Widerspruchs im Jahr 2017 keine Verwirkung der Ansprüche eintrat, da die damalige Belehrung fehlerhaft war und besonders gravierende Umstände für eine Verwirkung gem. der BGH-Rechtsprechung somit nicht vorliegen.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:
Das Urteil des Landgerichts Köln vom 09.03.2020, gegen das die Canada Life keine Berufung eingelegt hat, zeigt deutlich, dass ein erfolgreicher Widerspruch finanziell sehr lohnenswert sein kann:
Unser Mandant erhielt mehr als 50 % (!) des Rückkaufswertes im Wege des Widerspruchs zurück. Erfreulicherweise hat das Landgericht Köln auch im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung entschieden, dass selbst ein Widerspruch etwa 8 Jahre nach Kündigung des Vertrages möglich ist und zu einem Erfolg führen kann. Wir empfehlen daher allen betroffenen Lebensversicherungskunden, ihre alten Verträge „aus dem Keller zu holen“ und auf eine Widerspruchsmöglichkeit hin überprüfen zu lassen. Die Fachanwaltskanzlei Seehofer bietet insoweit eine kostenfreie Vorprüfung an.
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